Klaus-Rainer Rupp
Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Anwesende! Wir diskutieren heute einen Nachtragshaushalt zum Nachtragshaushalt. Ursache dafür ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Ausführungen der sogenannten Schuldenbremse. Für die, die diese Debatte oder diesen Begriff nur entfernt kennen: Die sogenannte Schuldenbremse bedeutet in der Verfassung, sowohl im Grundgesetz als auch hier in der bremischen Verfassung, ein Verbot, Haushalte durch Neuverschuldung auszugleichen, und sie formuliert Ausnahmen bei Naturkatastrophen und Notsituationen, wenn das, was da passiert ist, mit den normalen Haushalten, mit dem Geld, was in normalen Haushalten zur Verfügung steht, nicht zu lösen ist. Es verhindert aber auch – –. Diese Schuldenbremse, dieses Verbot der Neuverschuldung ist in einer Frage sicherlich richtig, nämlich in der Frage, ich mache jetzt mal ein persönliches Beispiel: Wenn ich 100 000 Euro oder 200 000 Euro Kredit bei der Bank aufnehme, das irgendwo im Kasino verspiele oder eine Party nach der anderen mache, ist das natürlich ziemlich bescheuert. Wenn ich mir dafür ein Haus, eine Immobilie erwerbe, dann ist das eventuell sinnvoll, vor allen Dingen deswegen, weil unter Umständen die Belastung der Zinsen durch nicht zu zahlende Miete ausgeglichen wird. Es gibt also Kredite, die sind vernünftig und notwendig, und es gibt Kredite, die sind völlig bescheuert. Tatsächlich ist es so – und da gebe ich dem Kollegen Eckhoff recht –, in den Jahren 1992 bis 2008 wurde durch Steuerpolitik verhindert, dass die Einnahmen in Bremen genauso steigen wie die Wirtschaftsentwicklung. Das ist unter anderem Folge der damaligen rot-grünen Bundesregierung. Die Senkung der Spitzensteuersätze und die sogenannte Reform der Unternehmenssteuersätze waren meines Erachtens ein Fehler. Das hat dazu geführt, dass, selbst wenn man einzelne Maßnahmen in einzelnen Haushalten kritisiert, unterm Strich die Finanzierung der öffentlichen Haushalte in der Bundesrepublik Deutschland in Schwierigkeiten gekommen ist. Ich freue mich, mit dem Kollegen Eckhoff zusammen über eine Erhöhung des Spitzensteuersatzes und eine Reform der Unternehmensteuer in die andere Richtung zu diskutieren und einen entsprechenden Antrag hier im Parlament einzubringen. Ich bin mir fast sicher, dass meine Koalitionspartnerinnen und -partner nicht gegen einen solchen Antrag stimmen werden, sondern dafür sind, genau darüber nachzudenken. (Beifall DIE LINKE, SPD – Abgeordneter Volker Stahmann [SPD]: Das ist ja mal eine Initiative aus Bremen!) Das finde ich in Ordnung. Ich habe mich sehr gefreut über diese Erkenntnis, und in dieser Frage gebe ich ihm ausdrücklich recht. Die Finanzierung der öffentlichen Hand in der Bundesrepublik ist unter anderem durch Steuerpolitik gefährdet. Diese Einführung der sogenannten Schuldenbremse begleitet mich und meine Fraktion eigentlich schon, seit wir seit 2007 in diesem Parlament sind. Wir haben immer vor den Folgen dieser Regelung gewarnt, weil es schon damals offensichtlich war, dass unterfinanzierte Haushalte die vielfältigen und vor allen Dingen die sich selbst verstärkenden Probleme, allem voran die wachsende Armut, nicht lösen und die zunehmenden Mängel an der öffentlichen Infrastruktur in Form von Sanierungs- und Investitionsstau nicht beheben können. Auch in dieser Frage, dass es diesen Investitions- und Sanierungsstau in Bremen gibt, hat der Kollege Eckhoff durchaus recht. Wir müssen uns diesem Problem widmen, und wir müssen das auf jeden Fall lösen. Es hilft nichts, auf die Regierung, vergangene Landesregierungen einzuprügeln, die sind längst woanders, sondern wir brauchen zusammen Möglichkeiten, diese Dinge zu lösen. Wir haben stets herausgestellt, dass die Schuldenbremse eigentlich gar keine Schuldenbremse ist. Es ist eine Schuldenverlagerung. Schulden in Form von Geld werden verlagert in das, was wir soziale Schulden nennen, also Schulden in Form von kaputten Schulen und öffentlichen Gebäuden, Schulden in Form von fehlendem Lehrpersonal, fehlenden Kitaplätzen und vor allen Dingen Schulden in Form von wachsender Armut. Das sind auch Schulden. (Beifall DIE LINKE, SPD, Bündnis 90/Die Grünen) Beide Formen von sogenannten Schulden verlagern Haushaltsdefizite auf künftige Generationen. Haushaltsdefizite, die sicher auch zum Teil durch verfehlte Haushaltspolitik, aber im Wesentlichen, wie ich schon sagte, durch fehlende Einnahmen aufgrund von Steuersenkungen der Neunziger- und frühen Zweitausenderjahre verursacht wurden. In diesem Zusammenhang: Diese vielbeschworene Generationengerechtigkeit, die durch die sogenannte Schuldenbremse erwachsen soll, gibt es allerdings nur für Menschen, die relativ viel Steuern bezahlen, denn die brauchen dann mit Steuererhöhungen nicht zu rechnen und können unter Umständen Mängel in der öffentlichen Infrastruktur selbst durch eigenes Geld ausgleichen. Wer das nicht glaubt, der sollte sich mal ein Gutachten zu Gemüte führen. Das hat der wissenschaftliche Beirat beim Bundeswirtschaftsministerium gerade rausgegeben. Das Gutachten sagt „Für eine nachhaltige Finanzpolitik“ oder etwas direkter formuliert „Für eine Reform der Schuldenbremse“, so der Titel dieses Gutachtens. Es beschreibt, dass es zwei verschiedene Formen von Schulden gibt, einmal Schulden in Form von Kreditaufnahme und zum anderen eine Form von Schulden in Form von Deinvestitionen. Sprich, wer Geld aufnimmt, um eine neue Schule zu bauen, macht Schulden, aber wer 100 Schulen vergammeln lässt, weil sie nicht repariert werden, macht genauso Schulden. Menschen, die über hohe Einkommen verfügen, können dem entgehen. Menschen, die darüber nicht verfügen, eben nicht. Oder, um es auf den Punkt zu bringen: Die Schuldenbremse erzeugt, wenn überhaupt, Generationengerechtigkeit nur für Reiche. (Beifall DIE LINKE, SPD, Bündnis 90/Die Grünen – Abgeordneter Thore Schäck [FDP]: Das ist so eine Klassenkampfrhetorik!) Ja. Wir sind in Zeiten, in denen soziale Verwerfungen – – und in denen wir diese Fragen aufwerfen müssen. Selbst wenn es Klassenkampf ist, die Kategorisierung meiner Rede als Klassenkampfrhetorik macht sie nicht falsch. (Lachen FDP, Bündnis Deutschland) Das Problem ist, insbesondere aufseiten der FDP, dass Sie bestimmte Realitäten einfach nicht wahrnehmen und jeden, der darauf hinweist, dass diese Steuerpolitik und Schuldenbremse diese Form von Ungerechtigkeit erzeugt, nehmen Sie nicht wahr, sie leugnen sie, (Abgeordneter Thore Schäck [FDP]: Die Fakten sprechen einfach gegen Sie, das ist das Problem!) weil diese Form von Betrachtungen nicht in Ihr ideologisches Weltbild reinpasst. (Beifall DIE LINKE – Abgeordnete Sofia Leonidakis [DIE LINKE]: Was ist denn mit Ihrer Mövenpick-Steuer, Herr Schäck?) Die Frage, was faktisch ist und was nicht, können wir ja in aller Ruhe und ohne Aufregung hier diskutieren. Jetzt hat dieses Urteil des Bundesverfassungsgerichts natürlich Folgen für Bremen, weil wir uns entschlossen haben, die vielfältigen Krisen, die uns die letzten zwei, drei Jahre begleitet haben, in irgendeiner Weise lösen zu wollen. Klar ist: Corona, Ukrainekrieg, Energiekrise und auch Klimakrise sind Dinge, die müssen wir lösen. Da geht auch gar kein Weg dran vorbei. Wir können doch nicht sehenden Auges zugucken, wie aufgrund von Corona, aufgrund von Energiepreissteigerungen, aufgrund von Krieg und aufgrund von Klimawandel die Basis unserer Gesellschaft zerstört wird! Das ist unsere Aufgabe, dem was entgegenzusetzen. Das Problem ist, dass entgegen anderslautenden Gerüchten das aus dem normalen Haushalt in dieser Form nicht nötig, nicht notwendig ist. Deswegen haben wir uns entschieden, von den Ausnahmetatbeständen des Neuverschuldungsverbots Gebrauch zu machen und haben wegen dieser drei Dinge die Notsituation erklärt. Wir müssen das für Corona jetzt nachträglich machen, weil das Bundesverfassungsgericht tatsächlich nachgewiesen hat, dass wir in der Frage von der sogenannten Jährlichkeit, Jährigkeit und Fälligkeit – –. Das heißt, man muss das Geld dieses Jahr beschließen, man muss die Kredite dieses Jahr aufnehmen, man muss sie auch dieses Jahr ausgeben, was in vielen Fragen einfach unmöglich ist, wenn man langfristig investieren will. Aber das ist ein anderes Problem. Um das aber zumindest halbwegs zu heilen, müssen wir heute beschließen, dass auch in diesem Jahr die Coronapandemie nicht zu Ende ist und dass wir nach wie vor eine Ausnahmesituation haben, und Ausnahmesituationen, wie wir sie beschrieben haben, verstärken sich gegenseitig. (Glocke)
