Arno Gottschalk
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat einige Turbulenzen ausgelöst. Das gilt vor allem für den Bund, aber auch wir in Bremen sind mitbetroffen. Wir müssen aber nicht wochen- und nächtelang verhandeln, unsere Regierungskoalition ist sich grundsätzlich einig: Wir ziehen in die gleiche Richtung! Wir werden deshalb mit dem Nachtragshaushalt die notwendigen Anpassungen für 2023 vornehmen. Bevor ich auf die Details des Nachtragshaushalts komme, möchte ich aber gerne etwas zu dem Urteil insgesamt sagen. Es wird teilweise der Eindruck erweckt, als ob das Urteil eine schwere Klatsche für all diejenigen sei, die die Ausnahmeregel der Schuldenbremse nutzen möchten. Einige erwecken aktuell den Eindruck, als dürfe der Bund in 2024 wegen des Karlsruher Urteils die Schuldenbremse nicht nochmals öffnen. Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist falsch. Die gestrige Entscheidung der Bundesregierung, für 2024 vorerst keine Ausnahme zu beschließen, ist eine rein politische Entscheidung und keine rechtlich erzwungene. Wer das Urteil sorgfältig liest, der wird feststellen, dass es drei wesentliche Momente enthält. Erstens: Mit seiner Betonung von Jährlichkeit und Jährigkeit und Fälligkeit erschwert es handwerklich und haushaltstechnisch die Umsetzung von Maßnahmen zur Bekämpfung einer außergewöhnlichen Notsituation. Es macht solche Maßnahmen aber – und das ist entscheidend – nicht unmöglich. Das ist der erste Punkt. Der zweite Punkt: Die Bundesrichter betonen sehr stark die gebotene Effektivität und Effizienz der Maßnahmen, die zur Bekämpfung von Naturkatastrophen und außergewöhnlichen Notsituationen ergriffen werden, und sie fordern, dass diese Maßnahmen gut und nachvollziehbar begründet werden. Gegen diese Forderungen, liebe Kolleginnen und Kollegen, kann niemand etwas haben. Im Gegenteil, sie sind natürlich richtig. (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen) Drittens: Das Bundesverfassungsgericht schränkt die Anwendungsfälle für den Tatbestand außergewöhnlicher Notsituationen nicht ein, sondern ganz im Gegenteil. Die Verfassungsrichter erteilen zunächst all denjenigen eine Absage, die außergewöhnliche Notsituationen auf schwere Unglücksfälle begrenzen möchten. Sie verweisen in ihren Ausführungen darauf, dass bei der Verabschiedung der Schuldenbremse klar gesehen worden ist, dass natürlich solche schweren Störungen wirtschaftlicher und finanzieller Entwicklungen durch die Finanzkrise 2009, aber auch so ein schönes Ereignis wie die deutsche Wiedervereinigung eine finanzielle Notlage begründet haben, die einen Ausnahmetatbestand begründen würde. Sie sagen deshalb ausdrücklich, dass die Anwendungsfälle von außergewöhnlichen Notsituationen – hier zitiere ich – “äußerst vielfältig sind“, und dass die Bewertung, ob eine außergewöhnliche Notsituation vorliegt, grundsätzlich beim Parlament liegt. Der wichtigste und grundlegende Satz des Urteils lautet daher, und ich zitiere: „Sowohl für die Diagnose der Art und des Ausmaßes der Notsituation als insbesondere auch für die Ausgestaltung der Maßnahmen zur Bekämpfung, Anpassung und gegebenenfalls Nachsorge kommt dem Gesetzgeber ein Einschätzungs- und Beurteilungsspielraum zu.“ Gegenstand der verfassungsgerichtlichen Überprüfung könne deshalb im Wesentlichen nur die Frage sein, ob die Einschätzung und Beurteilung des Gesetzgebers, Zitat, „nachvollziehbar und vertretbar sind“. Der Gesetzgeber habe insoweit eine erhöhte Darlegungslast. Entscheidend für die Überprüfung sei dann, ob ein sachlicher Veranlassungszusammenhang zwischen der Notsituation und den kreditfinanzierten Maßnahmen besteht. Denn, auch hier ein Zitat, „Überschreitungen der regulären Kreditobergrenze können verfassungsrechtlich nur gedeckt sein, wenn der Haushaltsgeber mit ihnen zweckgerichtet Maßnahmen zur Überwindung oder Vorbeugung einer Naturkatastrophe oder außergewöhnlichen Notsituationen finanziert“. Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Dreh- und Angelpunkt ist somit, dass der Gesetzgeber das Vorliegen einer außergewöhnlichen Notsituation in nachvollziehbarer und vertretbarer Weise begründet und überzeugend darlegt, dass die mit den Notlagenkrediten finanzierten Maßnahmen zweckmäßig sind und zweckgerichtet zur Bekämpfung der Notlage eingesetzt werden. Diese Darlegungen des Verfassungsgerichts sind, liebe Kolleginnen und Kollegen, um das zugespitzt zu sagen, eine Klatsche für all diejenigen, die sich eine möglichst enge und restriktive Auslegung der gesetzlichen Bestimmungen gewünscht haben. (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen) Es ist nicht die einzige Klatsche. Von Anhängern der Schuldenbremse wird regelmäßig gefordert, dass zur Bekämpfung einer Notsituation erst andere Ausgaben des Staates gekürzt und umgewidmet werden müssen. Vornehmlich gemeint sind dann im Regelfall soziale Ausgaben, denn keine Notsituation ist nicht schön genug, um eine Forderung des Sozialstaats, eine Schleifung des Sozialstaats zu fordern. Hier stellt das Verfassungsgericht aber eindeutig klar, auch hier wieder ein Zitat: „Vor der Inanspruchnahme einer notlagenbedingten Kreditaufnahme ist der Gesetzgeber insbesondere nicht von Verfassung wegen zur Ausschöpfung anderer Konsolidierungsspielräume gehalten. Es ist allein Sache des Parlaments, entsprechende politische Grundsatzentscheidungen zu treffen. Eine Subsidiarität der Kreditaufnahme gibt es nicht.“ Eine Klatsche gerade auch gegen Forderungen von CDU und FDP hier in der Bürgerschaft. (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen) Von Kritikern werden häufig auch einzelne Maßnahmen der Notlagenbekämpfung herausgegriffen und dann als nicht zweckgerichtet dargestellt. Mit der Aufzählung solcher einzelner Maßnahmen wird dann versucht, die Geeignetheit der getroffenen Maßnahmen als Ganzes in Abrede zu stellen. Ein rhetorischer Kniff, zu dem insbesondere die CDU gerne greift. (Abgeordneter Heiko Strohmann [CDU]: Oh, Herr Gottschalk hat’s gemerkt! – Unruhe CDU) Das Bundesverfassungsgericht, Herr Strohmann, stellt dazu fest, hören Sie zu: (Zuruf CDU: Immer!) Die Frage der Eignung bezieht sich auf die Gesamtheit der Maßnahmen. Zitat: „Es ist daher nicht Aufgabe der Eignungsprüfung, einzelne Ausgabenansätze aus diesem Gefüge herauszubrechen und isoliert auf ihre Eignung, auf gegebene Einsparungsmöglichkeiten oder Ähnliches zu untersuchen.“ – Eine deutliche Klatsche gegen solche Versuche. Ein drittes Anliegen der Anhänger der Schuldenbremse ist schließlich die Forderung, dass Notlagenkredite, wenn sie denn schon aufgenommen werden, möglichst schnell wieder zurückgezahlt werden. Dahinter steht dann stets die Hoffnung, dass sich daraus ein erhöhter Spardruck für andere Ausgaben ergibt. Aber auch hier, liebe Kolleginnen und Kollegen, die Position des Verfassungsgerichts, Zitat: „Zur Beurteilung, welcher Zeitraum als angemessen für die Rückführung anzusehen ist, ist das Parlament aufgerufen. Es hat darüber bei der Aufstellung des Tilgungsplans in Ansehung der Größenordnung der erhöhten Kreditaufnahme sowie der konkreten konjunkturellen Situation zu entscheiden.“ Auch dies, Herr Strohmann, eine klare Klatsche für das, was von Ihrer Seite behauptet wird. (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen – Zuruf Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]) Das wichtigste Fazit ist deshalb: Die Anhänger einer möglichst scharfen Schuldenbremse haben keinen Grund, über das Urteil des Verfassungsgerichts in Triumphgeheul auszubrechen. Ganz im Gegenteil: Bei den grundlegend wichtigen Fragen zum Ausnahmetatbestand haben Sie eine klare Niederlage erlitten. (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen) Einen Gewinnerpunkt, das hat unser Finanzsenator schon ausgeführt, können Sie lediglich bei der haushaltsrechtlichen Umsetzung von Maßnahmen verbuchen, die mit Notlagenkrediten finanziert werden. Zum einen gilt hier das Vorherigkeitsprinzip, das heißt, ein Nachtragshaushalt ist demnach bis zum Jahresende parlamentarisch zu beschließen. Das war ein Problem des Bundes, aber kein Problem hier für uns. Zum anderen müssen die Grundsätze der Jährlichkeit, der Jährigkeit und der Fälligkeit bei der Haushaltsaufstellung und der Inanspruchnahme von Kreditrechten beachtet werden. Hier hat das Bundesverfassungsgericht viele und – der Finanzsenator hat es gesagt – eben auch uns mit seinen strengen und engen Auslegungen überrascht. Hier müssen wir deshalb tatsächlich mit dem aktuellen Nachtragshaushalt Änderungen vornehmen. Wir sind davon ausgegangen, dass Kreditermächtigungen über mehrere Jahre genutzt werden können und deshalb das Vorliegen einer außergewöhnlichen Notsituation nur im Jahr der Ermächtigung zur Kreditaufnahme erfolgen muss. Dieser Auffassung und – ich sage es noch mal – verbreiteten bisherigen Praxis haben die Karlsruher Richter jetzt eine Absage erteilt. Demnach können Kreditermächtigungen nur für jeweils ein Jahr erfolgen und verfallen mit dem Jahresende. Das betrifft bei uns zum einen den Bremen-Fonds, aus dem in 2023 noch Mittel genutzt werden sollten. Wir haben deshalb in der Annahme, dass die Kreditermächtigungen der Vorjahre noch ausreichen, den Ausnahmetatbestand der außergewöhnlichen Notsituation für 2023 nicht beschlossen. Die Kreditermächtigungen, die noch in diesem Fonds waren, sind, nach diesem Urteil des Bundesgerichtshofs, Ende 2022 verfallen. Zum anderen betrifft es die Rücklagen für die Bekämpfung der Folgen des Krieges in der Ukraine und der Energiepreiskrise sowie die Rücklagen für die „Fastlanes“ zur Bekämpfung der Klimakrise und ihrer Folgen. Die Mittel, die wir aus diesen Töpfen in 2023 genutzt haben, veranschlagen wir jetzt maßnahmenscharf im Nachtragshaushalt, und werden diesen mit der Feststellung einer außergewöhnlichen Notsituation verbinden. Diese Feststellung wird dann nicht nur die Folgen des Krieges in der Ukraine, (Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Das ist auch der einzige Strohhalm, den Sie noch haben.) die Folgen der Energiepreiskrise und die Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels betreffen, sondern es wird auch noch mal die Bekämpfung und Nachsorge der Coronasituation, also den Bremen-Fonds, betreffen. Damit, liebe Kolleginnen und Kollegen, werden wir den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichtes Folge leisten. Wir werden das sauber umsetzen und so, wie es geboten ist. Liebe Kolleginnen und Kollegen, man könnte jetzt fragen: Und? Damit alles paletti? Ich denke nicht. Wenn wir schauen, was in den letzten Wochen im Bund geschehen ist, wenn wir uns anschauen, was gemacht wird, dann müssen wir erkennen, dass diese Schuldenbremse zu einem unglaublichen Gemurkse geführt hat. Wir haben hier in Deutschland eine Situation, die weltweit gesehen, weltweit bei über 200 Staaten, einmalig und gleichzeitig einmalig dumm ist. (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE) Es gibt das in keinem anderen Land, dass hinsichtlich der staatlichen politischen Ausrichtung die Bewahrung des gegenwärtigen nominalen Schuldenstandes eine höhere Bedeutung hat als die wirtschaftliche Entwicklung, als die infrastrukturelle Verbesserung. Dass die wichtiger sind, diese Zahlen, als der Ausbau, die Verstärkung, die Intensivierung von Bildung, Wissenschaft, Erziehung von Kindern. Dass ein solcher Zahlenstand höher bewertet wird, als dass Deutschland hier im Rahmen seiner Möglichkeiten die Klimakrise bekämpft und dazu beiträgt, dass wir eine Zukunft haben. Es ist, um es zugespitzt zu sagen, liebe Kolleginnen und Kollegen, so, dass wir in Deutschland eine Situation haben, in der ein Schuldenstand höher bewertet wird als die Zukunft der gesamten Gesellschaft. Das ist hirnverbrannt! (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE) Die Frage ist, was weiterhin gemacht wird? (Abgeordneter Heiko Strohmann [CDU]: Neuwahlen!) Wenn man einen Blick nach vorne wirft, dann würde ich auf jeden Fall sagen, wenn 200 Staaten auf dieser Welt ohne eine Schuldenbremse auskommen, dann sollten wir nicht unfähig sein, das auch zu können und eine vernünftige parlamentarische Entscheidung zu treffen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, worum geht es eigentlich bei der Schuldenbremse? Sie alle sind es gewohnt, zu sagen: „Naja, es geht um den Schuldenstand, die Sorgen, dass die Schulden zu hoch werden.“ Leute, das ist die Erzählung für das Fußvolk und auch für Sie. Sie müssen die Schuldenbremse immer im Zusammenhang mit einer weiteren Sache sehen. (Zuruf Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]) Ja, Herr Imhoff, ich führe es aus. Es geht nicht nur um die Schuldenbremse, sondern es geht gleichzeitig um das Verhindern von Steuererhöhungen. Denn das war ursprünglich diese Überlegung, warum auch meine Partei das mitgetragen hat. Man wollte durchaus in diesem Bereich der Kreditaufnahme – –. (Glocke – Abgeordneter Prof. Dr. Hauke Hilz meldet sich für eine Zwischenfrage.) Dies ist ein wesentlicher Punkt in dieser Sache. (Unruhe CDU, FDP, Bündnis Deutschland) Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie ahnen es, es kommt jetzt nämlich ein etwas bitterer Punkt. (Zurufe CDU, FDP, Bündnis Deutschland: Ooh!) Sie ahnen es. Es geht nicht nur um die Schuldenbremse, sondern es geht um die Kombination mit der Verhinderung von Steuererhöhungen. Damit hat die SPD seinerzeit so nicht gerechnet, wie es gekommen ist. Was bedeutet diese gleichzeitige Klammer, auf der einen Seite zu vermeiden, dass der Staat an zusätzliche Einnahmen über die Schuldenausnahme kommt, und zum anderen zu verhindern, dass der Staat zusätzliche Mittel über Steuern einnehmen kann? Es führt dazu, dass praktisch der Staat auf Diät gesetzt wird, dass er ausgehungert werden soll, „starving the beast“, um das mal zu sagen, (Lachen FDP – Unruhe CDU, FDP, Bündnis Deutschland) wie es die Erfinder dieser Sache vor Augen hatten. Denn um was geht es denn dabei? Es geht darum, mit dieser Aushungerung, mit diesem Druck auf die finanziellen Möglichkeiten des Staates zwei Dinge zu erreichen, nämlich zum einen, dass alles das, was der Staat nicht mehr machen kann, für die private Wirtschaft geöffnet wird, im Infrastrukturbereich, im Rentenbereich und alles, was es da gibt, und zum anderen geht es darum, den Sozialstaat zu schleifen. Das sind die wesentlichen Richtungen, die hinter diesem neoliberalen Instrument der Schuldenbremse stehen. (Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Das ist ja schon eine Verschwörung.) Der Punkt, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist, dass diese Zielsetzungen allerdings nicht gelungen sind. Es hat genügend Widerstand gegen den Abbau des Sozialstaates gegeben, es hat genügend Widerstand gegen die vielfältige Öffnung für Privatisierungen gegeben. Was aber passiert ist, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist, dass sich der gesamte Spardruck gegen die Investitionen, gegen die öffentlichen Investitionen gewandt hat. Dieser gar nicht intendierte Effekt, der führt dazu, dass der deutschen Wirtschaft, der deutschen Gesellschaft praktisch die produktiven Grundlagen ihrer Entwicklung weggeschossen werden. (Glocke – Die Abgeordnete Theresa Gröninger meldet sich für eine Zwischenfrage.) Das ist eine Sache, bei der wir alle – –. Dies ist der nicht intendierte Effekt. Mit dem kann niemand zufrieden sein, selbst diejenigen nicht, die die größten Anhänger der Schuldenbremse sind, denn wir berauben uns unserer Zukunft. (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE) Wir müssen eine Perspektive finden, mit der wir wieder in die Lage kommen, die notwendigen Investitionen in die Zukunft unserer Gesellschaft, in die Zukunft unserer Wirtschaft, in die Zukunft unserer Kinder und in die Bekämpfung des Klimawandels fließen zu lassen. Aus diesem Grund müssen wir zumindest dafür sorgen, dass solche Investitionen nicht unter die Schuldenbremse fallen. Wir müssen dafür sorgen, dass im Bildungsbereich, im Wissenschaftsbereich, wo die Renditen viel höher sind als alle Zinssätze, die wir haben, nicht auch noch eine Schuldenbremse draufgelegt wird. Wir können es uns nicht leisten, der weiteren Verschärfung der Klimakrise zuzusehen, sondern wir müssen die Möglichkeiten, die wir als eine der größten Volkswirtschaften dieser Welt immer noch haben, dazu nutzen, unseren Beitrag zur Bekämpfung einzubringen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist eine tiefe Pflicht, die jenseits irgendwelcher Schuldenstände ist! Ich hoffe, dass wir dort allmählich zur Besinnung kommen. – Danke schön! (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE)
