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Tim Sültenfuß

Die Linke 13.12.2023 Sitzungen 21/6

Frau Präsidentin, liebe Kolleg:innen, liebe Gäste! Am 13. Dezember 2006, also heute vor genau 17 Jahren trat die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Kraft. Dieser Tag markierte für Menschen mit Behinderungen einen bedeutenden Schritt auf dem Weg zur Gewährleistung der vollen und gleichberechtigten Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Die UNBehindertenrechtskonvention legt klare Verpflichtungen für die Unterzeichnerstaaten fest. Damit soll sichergestellt werden, dass Inklusion auch tatsächlich umgesetzt wird. Am 29. und 30. August dieses Jahres fand in Genf vor dem zuständigen UN-Fachausschuss die sogenannte Staatenprüfung zur Umsetzung der UNBRK statt. Dabei wurde, wie der Name vermuten lässt, geprüft, wie weit Deutschland bei der Umsetzung der Ziele bisher gekommen ist. Wirklich interessiert hat das in Deutschland leider kaum jemanden. Tatsächlich, ich habe das auch vorhin noch mal nachgeschaut, hat nur ein großes deutsches Medienorgan überhaupt über dieses Ereignis berichtet. Inklusion verkauft sich offenbar nicht so gut. Bei dieser Staatenprüfung wurde Deutschland im Gegensatz zu so manchen anderen europäischen Staaten ein vernichtendes Zeugnis ausgestellt. Das Staatenprüfungsverfahren zeigt also, welch hoher Handlungsdruck in diesem Bereich herrscht. Die durch das Bremische Behindertengleichstellungsgesetz festgelegte Bestandsaufnahme war daher längst überfällig. In den Gebäuden, die im Erstauftrag an Immobilien Bremen enthalten waren, sind die vorhandenen Barrieren nun vollständig erfasst. Circa zehn Prozent der Gebäude im öffentlichen Eigentum fehlen noch, weil dort gerade saniert wird, es macht natürlich keinen Sinn, sich die Barrieren in einem Gebäude anzuschauen, welches gerade umgebaut wird. (Abgeordnete Sigrid Grönert [CDU]: Danach dürften ja keine mehr da sein!) Es ging ja um die Erfassung. (Zuruf Abgeordnete Sigrid Grönert [CDU]) Man muss trotzdem die Bestandsaufnahme machen. Egal. Ich wollte noch kurz was zu dem Änderungsantrag von Bündnis Deutschland sagen. Das ist wirklich mal wieder kompletter Schwachsinn, was Sie da fordern. Sie fordern den Abschluss der Bestandsaufnahme bis Ende März 2024. (Abgeordneter Jan Timke [Bündnis Deutschland]: Ja, genau! Eine Frage des Willens!) Hätten sie mal mit Immobilien Bremen gesprochen, hätten Sie gewusst, dass da bis Ende 2024 noch umgebaut wird und man das deswegen einfach jetzt noch gar nicht machen kann. Besonders absurd wird es aber bei Beschlusspunkt 3 Ihres Antrags. Hier fordern Sie, folgenden Beschlusspunkt in den Antrag aufzunehmen: „Die Träger der öffentlichen Gewalt im Sinne des § 2 Bremisches Behindertengleichstellungsgesetz haben dafür Sorge zu tragen, dass im Falle von Zuwendungen nach § 23 der Landeshaushaltsordnung bei institutionellen und Projektförderungen Nebenbestimmungen und vertragliche Vereinbarungen zum Zuwendungsbescheid vorgenommen werden, die den Vorgaben des § 2 Absatz 4 Bremisches Behindertengleichstellungsgesetz genügen.“ Das ist einfach eine Zusammenfassung von dem, was in § 2 Absatz 4 Bremisches Behindertengleichstellungsgesetz sowieso drinsteht. Es ist also völlig überflüssig, dafür einen Änderungsantrag einzureichen. (Abgeordneter Jan Timke [Bündnis Deutschland]: Das entscheiden Sie doch nicht! – Abgeordnete Dr. Henrike Müller [Bündnis 90/Die Grünen]: Man kann es doch bewerten!) Ich sage ja nur, es ist überflüssig. Das ist meine Meinung, dass es überflüssig ist. Sie können es ja trotzdem machen. Ja, gut. Zurück zur aktuellen Lage: In einem nächsten Schritt wird jetzt eine konzeptionelle Planung erfolgen von Immobilien Bremen, in der, wie meine Vorredner:innen gerade schon gesagt haben, dann geschaut wird, welche Barrieren abgebaut werden müssen und wie diese Umbaumaßnahmen zu priorisieren sind. Denn für umfassende Barrierefreiheit müssen gar nicht immer alle Barrieren abgebaut werden. Klingt komisch, ist aber so. Wenn man sich zum Beispiel mal hier den Plenarsaal anguckt: Es gibt hier vier Zugänge. Die Türen sind allesamt so schwer, dass ich als Rollstuhlfahrer sie nicht alleine aufbekomme. Es reicht aber, einen dieser Zugänge mit einem elektrischen Türöffner zu versehen, damit dieser Raum barrierefrei nutzbar wird. Deswegen muss man sich auch die Barrieren alle noch mal einzeln angucken. Die Unterschiede vom Koalitionsantrag zu dem der CDU wurden gerade schon ganz gut herausgearbeitet. Wir sind der Meinung, dass Aspekte wie energetische Sanierung oder die Beschleunigung des Schul- und Kitaausbaus in diese konzeptionelle Planung mit einbezogen werden müssen. Außerdem fordern wir natürlich, dass Interessenvertretungen wie der Landesbehindertenbeauftragte und die gesamten Schwerbehindertenvertretungen in diesen Prozess einbezogen werden sollten. So, das war es von meinem ersten Teil. Ich komme dann gleich noch mal wieder. (Beifall DIE LINKE)

Alle Reden von Tim Sültenfuß Protokoll (PDF) ↗