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Frank Imhoff

CDU 29.06.2023 Sitzungen 21/1

Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Zuerst lasse ich über den Änderungsantrag mit der Drucksachen-Nummer 21/5 abstimmen. Wer diesen Änderungen der Geschäftsordnung seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. (Dafür: Bündnis Deutschland, Abgeordneter Sven Lichtenfeld [fraktionslos]) Ich bitte um die Gegenprobe. (Dagegen: SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE, FDP, Abgeordnete Sülmez Çolak [fraktionslos]) Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) lehnt den Änderungsantrag ab. Nun lasse ich über die Übernahme der Geschäftsordnung der Wer hier seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. (Dafür SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE, FDP, Abgeordnete Sülmez Çolak [fraktionslos]) Ich bitte um die Gegenprobe. Stimmenthaltungen? (Bündnis Deutschland, Abgeordneter Sven Lichtenfeld [fraktionslos]) Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) übernimmt die Geschäftsordnung Wahl des Vorstands a) Wahl der Präsidentin/des Präsidenten b) Wahl der Vizepräsidentinnen/Vizepräsidenten c) Wahl der Schriftführerinnen/Schriftführer Gemäß Artikel 86 unserer Landesverfassung wählt die Bürgerschaft für ihre Wahlperiode ihre Präsidentin, die Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten und die Schriftführerinnen und Schriftführer. Sie bilden den Vorstand. Interfraktionell ist vereinbart worden, dass der Vorstand aus elf Personen besteht, also neben der Präsidentin zwei Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten und acht Schriftführerinnen und Schriftführer gewählt werden. Wird hierzu das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Wer damit einverstanden ist, dass der Vorstand der Bremischen Bürgerschaft aus elf Personen besteht, also neben der Präsidentin zwei Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten und acht Schriftführerinnen und Schriftführer gewählt werden, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Ich bitte um die Gegenprobe. Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt entsprechend. (Einstimmig) Gemäß § 2 Absatz 3 der Geschäftsordnung wählt die Bürgerschaft die Mitglieder des Vorstands in ihrer ersten Sitzung einzeln nacheinander in der in Absatz 1 genannten Reihenfolge. Wir kommen damit zur ersten Wahl, zu a) Wahl der Präsidentin Für die Wahl der Präsidentin hat die Fraktion der SPD die Abgeordnete Antje Grotheer zur Wahl vorgeschlagen. Die Beratung ist eröffnet. Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Wahl. Meine Damen und Herren, es ist vereinbart worden, diese Wahl gemäß § 64 Absatz 4 unserer Geschäftsordnung als geheime Wahl in Wahlkabinen durchzuführen. Ich gebe Ihnen jetzt ein paar Regularien für den Ablauf der Wahl bekannt: Die Ausgabe der Stimmzettel und Wahlumschläge erfolgt nach Namensaufruf an dem Tisch neben den Wahlkabinen. Bitte gehen Sie dann mit Ihrem Stimmzettel in eine der beiden Wahlkabinen und vermerken Sie dort Ihre Wahlentscheidung auf dem Stimmzettel. Sie haben die Möglichkeit, mit Ja, Nein oder Stimmenthaltung zu entscheiden. Enthält der Stimmzettel mehr Kennzeichnungen als zu Wählende, ist er ungültig. Falten Sie den Stimmzettel in der Wahlkabine und stecken Sie ihn dort in den mitgegebenen Wahlumschlag. Begeben Sie sich dann zu dem Tisch, auf dem die Wahlurne aufgestellt ist und werfen Sie den Stimmzettel in die Wahlurne. – So weit verstanden? Ganz einfach. Hervorragend! Ich weise noch darauf hin, dass die Schriftführerinnen und Schriftführer Stimmzettel zurückzuweisen haben, die erstens außerhalb der Wahlkabine gekennzeichnet oder in den Wahlumschlag gelegt wurden, zweitens nicht in den Wahlumschlag gelegt wurden oder drittens sich in einem Wahlumschlag befinden, der offensichtlich in einer das Wahlgeheimnis gefährdenden Weise von den Übrigen abweicht oder einen deutlich fühlbaren Gegenstand enthält. Stimmzettel, die Zusätze oder Kennzeichnungen enthalten, sind ungültig, wenn sie den Willen der Wählerin oder des Wählers nicht zweifelsfrei erkennen lassen oder die Person des Wählenden erkennbar wird. Ein Stimmzettel ist auch ungültig, wenn er mehr Kennzeichnungen als zu Wählende enthält. Meine Damen und Herren, besteht Klarheit über das Wahlverfahren? – Da ich keinen Widerspruch höre, gehe ich davon aus, dass jedem jetzt alles klar ist. Wir kommen zur Wahl. Ich bitte die vorläufigen Schriftführerinnen und Schriftführer Ute ReimersBruns, Sandra Ahrens, Franziska Tell, Cindi Tuncel und Prof. Dr. Hauke Hilz an der Ausgabe der Stimmzettel beziehungsweise an den Wahlurnen Platz zu nehmen. Ich rufe jetzt in alphabetischer Reihenfolge die Namen der Abgeordneten auf und bitte Sie, dann zur Wahl zu gehen. (Es folgt der Namensaufruf.) Meine Damen und Herren, ich frage, ob alle Abgeordneten ihren Stimmzettel abgegeben haben. Ich stelle fest, dass dies der Fall ist. Dann ist der Wahlgang beendet. Wir kommen zur Auszählung der abgegebenen Stimmen. Ich bitte die Schriftführerinnen und Schriftführer, die Auszählung vorzunehmen. Ich unterbreche jetzt die Sitzung der Bürgerschaft (Landtag) für circa 10 bis 15 Minuten, um das Wahlergebnis festzustellen. (Unterbrechung der Sitzung um 10:48 Uhr) * Abgeordneter Frank Imhoff eröffnet die Sitzung wieder um 11:02 Uhr.

Alle Reden von Frank Imhoff Protokoll (PDF) ↗