Ludwig Scheetz
Herr Vizepräsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe in den fast sieben Jahren, die ich in diesem Parlament sein durfte, schon einiges erlebt. Aber einen Antrag wie diesen – einen Antrag, der im Kern aus nichts anderem als einem Feststellungsteil besteht; ganze fünf Sätze, keine Forderungen, keine Rechtsfolge, keine konkreten Konsequenzen – habe ich wirklich noch nicht gesehen. (Zuruf vom BSW) Der Landtag soll im Grunde nur ein politisches Missfallen protokollieren. Mehr ist es nicht. Genau so ist der Antrag aufgebaut. Er endet mit der Feststellung, eine frühere Vereinbarung solle wieder zur vollen Wirkung gelangen, ohne daraus irgendeine klare parlamentarische oder rechtliche Folge abzuleiten. Darin besteht auch das Grundproblem dieses Antrags. Ich bin auch etwas überrascht, Herr Skopec. Nach dem, was Sie hier vorgetragen haben, scheint auch eine Unkenntnis über die Zusammensetzung des Präsidiums vorzuliegen. Die Besetzung des Präsidiums wird wie die aller Gremien dieses Hauses nach einem entsprechenden Sitzverteilungsverfahren vorgenommen. Nach diesem – das Präsidium besteht aus neun Mitgliedern – hat die SPD vier Sitze, so wie auch in anderen Ausschüssen mit neun Sitzen, die AfD drei Sitze, die CDU einen Sitz und das BSW auch einen Sitz. Die Vizepräsidenten werden auf die Sitzverteilung im Präsidium angerechnet. Wenn ich mich richtig erinnere, dann bekleidet ihre Fraktion mit Herrn Lüders doch einen Sitz im Präsidium. Es gibt hier also keine Verschiebung der Machtverhältnisse und kein Ungleichgewicht im Präsidium, weil das Präsidium den Vorgaben, die wir uns gegeben haben, entsprechend besetzt ist. (Beifall SPD und CDU) Hinzu kommt, dass hier mit einer politischen Vereinbarung der parlamentarischen Geschäftsführer so umgegangen wird, als sei daraus ein dauerhaft einklagbarer Zustand entstanden. (Zuruf vom BSW) Richtig ist: Zu Beginn der Wahlperiode gab es eine Verständigung darüber, dass dieses Haus mit drei Vizepräsidentinnen oder Vizepräsidenten arbeiten solle. Genau das ist vom Landtag beschlossen worden. Diese Verständigung bezog sich auf die Struktur des Präsidiums. Das ganz Entscheidende ist allerdings: Sie begründet keine automatische personelle Besitzstandsgarantie für einzelne Fraktionen. Vorschlagsrechte und Wahlen bleiben davon unberührt. Genau dafür gibt es in diesem Haus ein entsprechendes Wahlverfahren. Deshalb sollte man auch die Landesverfassung aufmerksamer lesen. Sie regelt gerade nicht, dass jede Fraktion zwingend einen eigenen Vizepräsidenten oder eine eigene Vizepräsidentin stellen muss. (Falk Peschel [BSW]: Das hat doch keiner gesagt!) Einen solchen Automatismus gibt es nicht. Es gibt auch kein starres Prinzip nach dem Muster: eine Fraktion, ein Vizepräsidentenamt. Im Übrigen ist auch die Konstellation von drei Vizepräsidentinnen oder Vizepräsidenten keine uralte Selbstverständlichkeit in diesem Landtag, sondern sie ist in dieser Wahlperiode erstmalig verwirklicht worden. (Dennis Hohloch [AfD]: Dass die SPD zwei hat, ist auch erstmalig!) – Dazu komme ich noch. – Die Position einer Vizepräsidentin oder eines Vizepräsidenten ist kein Besitzstand einer Fraktion. Der Posten einer Vizepräsidentin oder eines Vizepräsidenten gehört keiner Fraktion wie ein Ausschusssitz. Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten werden vom Landtag gewählt. Gewählt wird also nicht eine Fraktion, sondern eine Person, und diese Person wird in ein Amt des gesamten Hauses gewählt. (Beifall SPD und CDU – Zuruf des Abgeordneten Dennis Hohloch [AfD]) Auch der Vorwurf, die SPD stelle nun die Präsidentin und eine Vizepräsidentin und dies sei irgendwie ungehörig, trägt nicht. Das verweist zunächst einmal schlicht auf die Kräfteverhältnisse in diesem Parlament. Es ist im Übrigen auch nichts Ungewöhnliches, dass die Partei, die die Präsidentin oder den Präsidenten stellt, zugleich auch im Kreis der Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten vertreten ist. Es ist in neun von 16 Landtagen der Fall, dass sowohl der Präsident als auch einer oder mehr Vizepräsidenten von einer Partei gestellt werden. Wenn der BSW-Fraktion die Besetzung eines Vizepräsidentenamtes tatsächlich nicht passt, dann gibt es im Parlament dafür ein klares vorgesehenes Instrument: den Abwahlantrag. Das wäre der parlamentarisch saubere Weg. Die Möglichkeit dazu hätten Sie; das einmal am Rande. Wir lehnen den Antrag ab, und zwar vor allem deshalb, weil die darin enthaltenen Feststellungen nicht zutreffen und er pro forma nicht geeignet ist, etwas in diesem Hohen Haus zu ändern. – Vielen Dank. (Beifall SPD und CDU sowie der fraktionslosen Abgeordneten Melanie Matzies)
