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Rainer Genilke

CDU 19.03.2026 Sitzungen 8/31

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Antrag verlangt die AfD vom Landtag, die Landesregierung zur Rücknahme der Einstufung des AfD-Landesverbandes Brandenburg als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ aufzufordern. Zur Begründung verweist die AfD vor allem auf den Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 26. Februar dieses Jahres und behauptet, dessen Feststellungen gälten uneingeschränkt auch für den AfD-Landesverband Brandenburg. Diese Schlussfolgerung trägt weder rechtlich noch politisch. Zunächst zur Entscheidung: Das Verwaltungsgericht Köln hat im Eilverfahren entschieden, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die Bundespartei AfD bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens in erster Instanz nicht als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ einordnen, behandeln oder öffentlich bezeichnen darf. Das ist, wie schon aus der Bezeichnung hervorgeht, eine vorläufige Entscheidung, nicht aber eine abschließende Klärung in der Hauptsache. Entscheidend ist außerdem: Das Gericht hat nicht festgestellt, die AfD sei unbedenklich. Im Gegenteil, es führt ausdrücklich aus, dass ein starker Verdacht auf verfassungsfeindliche Bestrebungen besteht. Das ist für die Bewertung dieses Antrags von zentraler Bedeutung. Das Gericht in Köln sagt eben nicht: Alles ist erledigt, jede Beobachtung ist damit beendet, jede verfassungsrechtliche Sorge ist komplett ausgeräumt. – Es sagt vielmehr: Für die Hochstufung der Bundespartei zur „gesichert rechtsextremistischen Bestrebung“ fehlt im Eilverfahren die hinreichende Gewissheit. Zugleich hält das Gericht fest, dass die AfD teilweise offen politische Forderungen vertritt, die mit der Garantie der Menschenwürde nicht im Einklang stehen. In der Gesamtschau bleibt dieser starke Verdacht. Wer also aus dem Kölner Urteil einen Freispruch ableiten will, liest diesen Beschluss nicht sorgfältig genug. (Beifall CDU) Der zweite Punkt ist für Brandenburg, so denke ich, besonders wichtig: Wir müssen sauber zwischen Bundesverband und Landesverband unterscheiden. Das Verwaltungsgericht Köln prüft die Bundespartei und das Handeln des Bundesamtes für Verfassungsschutz. Es entscheidet gerade nicht über den Landesverband Brandenburg und gerade nicht über den brandenburgischen Verfassungsschutz. Das Gericht sagt sogar ausdrücklich, dass sich eine Prägung der Gesamtpartei nicht schon daraus ergibt, dass einzelne Landesverbände, darunter eben auch der brandenburgische, von Landesbehörden als „gesichert extremistisch“ eingestuft werden. Genau daraus folgt umgekehrt: Was für die Bundespartei im Eilverfahren gilt, überträgt sich eben nicht automatisch auf jeden einzelnen Landesverband. Bundes- und Landesebene sind rechtlich zu trennen und gesondert zu bewerten. Einstufungen werden im Föderalismus jeweils gesondert vorgenommen. Für Brandenburg liegt ein eigener Einstufungsvermerk vor: Das Ministerium hat den AfD-Landesverband am 14. April 2025 als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft. Das Gerichtsverfahren dazu läuft noch, und solange das zuständige Gericht in Potsdam nichts anderes entscheidet, besteht diese Einstufung schlichtweg fort. Der Landtag ist nicht dazu da, ein gerichtliches Verfahren vorwegzunehmen oder eine fachbehördliche Einstufung per Mehrheitsbeschluss aufzuheben. Das haben Sie hier schon versucht; das ging am Ende in die Hose. Als Parlamentarier haben wir die Aufgabe, rechtsstaatliche Maßstäbe ernst zu nehmen: nicht politische Selbstentlastung per Antrag, sondern gerichtliche Prüfung nach Recht und Gesetz. (Beifall CDU) Meine sehr verehrten Damen und Herren, wer den Rechtsstaat ernst nimmt, darf aus einer vorläufigen Entscheidung zur Bundespartei keinen Automatismus für Brandenburg konstruieren. Wer die föderale Ordnung ernst nimmt, muss zwischen Bundes- und Landesverband unterscheiden. Und wer die Verantwortung dieses Hauses ernst nimmt, darf einem Antrag, mit dem genau diese Unterschiede verwischt werden sollen, nicht zustimmen. Die CDU-Fraktion lehnt diesen Antrag aus den genannten Gründen ab. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU und SPD)

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