Niels-Olaf Lüders
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der ehemalige Verfassungsschutzchef Brandenburgs, Jörg Müller, sprach kürzlich in einem Interview davon, dass man die Dinge „vom Ende her denken“ sollte. Er bezog dies zwar lediglich auf die Debatte um ein Verbot der AfD, aber dieser Ansatz ist in vielen Fragen absolut richtig. Der ehemalige SPD-Politiker Matthias Brodkorb hält die Gutachten, auf deren Grundlage die Bundes-AfD wie auch die Brandenburger AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft wird, beide nicht für überzeugend. Man muss Herrn Brodkorb dabei nicht folgen, auch wenn ich seine Auffassung eigentlich ganz gut nachvollziehen kann. Er ist damit allerdings auch nicht ganz allein, wie die in dem Antrag der AfD erwähnte Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln zeigt. Frau Kollegin Wolff, es ging um ein Eilverfahren; das ist klar. Aber auch im Rahmen eines Eilverfahrens findet schon eine summarische inhaltliche Prüfung statt. (Lena Kotré [AfD]: Das weiß sie nicht!) Die Sache vom Ende her zu denken heißt, zu erkennen, dass eine möglicherweise politisch motivierte Einstufung als „gesichert rechtsextremistisch“ ziemlich nach hinten losgehen kann. Die geschätzte ehemalige Brandenburger Innenministerin Katrin Lange wusste schon, warum sie die Hochstufung der AfD auch in Brandenburg mindestens skeptisch sah. Man sollte es tunlichst unterlassen, mit möglicherweise juristisch dünnen Mitteln der politischen Konkurrenz Steine in den Weg zu legen. Darunter leidet am Ende ganz sicher die Demokratie. (Beifall AfD) Wer nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln noch immer von Verboten redet, dem geht es wohl eher darum, eine unliebsame Meinung zu verbannen, als eine reale Gefahr für unser Land zu vermeiden. (Beifall AfD sowie des Abgeordneten Falk Peschel [BSW]) Das ist ein großer Unterschied, und das sage ich, obwohl ich in vielen Fragen eine deutlich andere politische Auffassung vertrete als die AfD. Niemand muss die AfD mögen. Überhaupt muss niemand irgendeine Partei mögen oder ein politisches Programm gutheißen. Die AfD ist unser politischer Konkurrent, wie alle anderen Parteien auch, und mit politischen Konkurrenten suchen wir die sachliche Auseinandersetzung. (Beifall BSW und AfD) Das geht zum Beispiel so: Die AfD steht wie die meisten anderen Parteien für eine Hunderte Milliarden Euro schwere Aufrüstung. (Oh! bei der AfD) Sie steht ähnlich wie CDU und FDP nicht unbedingt an der Seite der Beschäftigten und ihrem Kampf für gute Löhne. Das wurde uns gerade heute eindrucksvoll vorgeführt. Sie will Milliardäre und Großkonzerne nicht höher besteuern. Gerade diese Woche hat die AfD es ausdrücklich abgelehnt, die Mineralölkonzerne, die sich im Moment eine goldene Nase verdienen, mit einer Übergewinnsteuer zu belegen. (Zuruf des Abgeordneten Dennis Hohloch [AfD]) Selbstverständlich gibt es auch nicht wenige Äußerungen aus den Reihen der AfD, die mindestens Anlass geben, mit Ihnen eine ernsthafte Debatte über das Thema der unverhandelbaren Menschenwürde und der Einordnung der Verbrechen der Nazidiktatur zu führen. Das wird man nicht einmal in der AfD ernsthaft bestreiten wollen. Es sollte wohlgemerkt eine politisch-inhaltliche Debatte sein. Mit ihrem Antrag zielt die AfD in die falsche Richtung. Die rechtliche Einordnung des Verfassungsschutzes mag nicht tragfähig und damit falsch sein; dafür spricht einiges. Die AfD sollte aber nach meiner Meinung sogar selbst ein Interesse daran haben, dass das von berufenen Juristen und nicht durch eine parlamentarische Initiative geklärt wird. Das gebieten auch der Grundsatz der Gewaltenteilung und das Rechtsstaatsprinzip, das Sie sogar selbst in Ihrem Antrag ansprechen. Es mag in dem einen Fall recht angenehm und einfach erscheinen, parlamentarischen Mehrheiten statt der Judikative die Klärung von Rechtsfragen zuzuschieben. Das würde sich aber mit Sicherheit früher oder später in einem unangenehmen Fall heftig rächen. Deshalb enthalten wir uns zu diesem Antrag. (Beifall BSW) 2026 63
