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Rainer Genilke

19.03.2026 Sitzungen 8/31

Danke, Herr Abgeordneter. – Die Frage beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales, Minister Dr. Redmann. Dr. Jan Redmann (Minister des Innern und für Kommunales):* Vielen Dank, Herr Abgeordneter, für Ihre Frage. Das Ministerium des Innern und für Kommunales ist nach der Hoheitszeichenverordnung für die Anordnung der landesweiten Beflaggung bei allen Landesbehörden zuständig. Mit der zentralen Anordnung soll an besonderen Gedenktagen ein einheitliches Erscheinungsbild der Dienststellen hergestellt werden. Für die Anordnung orientiert sich das Ministerium in der Regel am Bund, was selbstverständlich nicht ausschließt, dass das Ministerium die Beflaggung auch aus eigenem Antrieb anordnen kann. Zum Setzen ausländischer Flaggen kann das Ministerium des Innern und für Kommunales die Landesbehörden hingegen nicht verpflichten. Davon unberührt bleibt, dass an Tagen, an denen keine Beflaggungsanordnung des Ministeriums des Innern gilt, die einzelnen Ressorts der Landesregierung für ihren Geschäftsbereich grundsätzlich eigenverantwortlich über die Beflaggung der Dienststellen sowie des Geschäftsbereichs entscheiden. Darüber hinaus gibt es aktuell keinen weitergehenden Kenntnisstand im Sinne Ihrer Fragestellung. – Vielen Dank.

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