Fabian Jank
Am 12. Januar 2026 wurde der linke Aktivist B. vom Amtsgericht Tiergarten wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Nach öffentlichen Informationen ist Herr B. als wissenschaftlicher Mitarbeiter für die Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten tätig. Auf eine entsprechende mündliche Anfrage erklärte die Landesregierung in der Landtagssitzung vom 29. Januar dieses Jahres, dass aus ihrer Sicht „eine weitere Beschäftigung rechtskräftig verurteilter Straftäter in Einrichtungen der Erinnerungskultur grundsätzlich nicht vereinbar mit deren Auftrag“ sei und die Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten prüfe, welche arbeitsrechtlichen Konsequenzen sich aus dem Urteil für das befristete Beschäftigungsverhältnis von Herrn B. ergeben. Ich frage die Landesregierung: Zu welchem Ergebnis ist die Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten bei der Prüfung möglicher arbeitsrechtlicher Konsequenzen inzwischen gekommen?
