Rainer Genilke
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. – Der Minister hatte es sehr eilig, ans Rednerpult zu treten. Das lässt auf eine gute Nachricht hoffen. (Heiterkeit und Zuruf des Abgeordneten Falk Peschel [BSW]: Schauen wir einmal!) Bitte schön, Herr Crumbach. Robert Crumbach (Minister für Infrastruktur und Landesplanung): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrter Herr Peschel, ganz so gut ist die Nachricht nicht. Die Notwendigkeit der Erweiterung der Bundesautobahn 13 von derzeit vier auf sechs Fahrstreifen wurde vom Land bereits bei der Anmeldung für den Bundesverkehrswegeplan 2030 als dringend eingestuft. Die Autobahn 13 ist neben der großräumigen verkehrlichen Verbindung zwischen den europäischen und nationalen Metropolregionen eine wichtige Verbindung zwischen der Metropole Berlin und den zentralen Orten Brandenburgs. Aufgrund der geringen Wirtschaftlichkeit wurde das Projekt jedoch vom Bund im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen in den Weiteren Bedarf eingestuft. Derzeit erfolgt die Überprüfung des Bundesverkehrswegeplanes seitens des Bundesministeriums für Verkehr. Dabei finden auch die wirtschaftliche Entwicklung der Lausitz aufgrund der Maßnahmen im Rahmen des Strukturstärkungsgesetzes, die Entwicklung der Flughafenregion und die Ansiedlung verschiedener Großinvestoren Berücksichtigung bei der Beurteilung der verkehrlichen Notwendigkeit des Ausbaus für das regelmäßige Verkehrsaufkommen. Die daraus resultierende Entwicklung der Verkehrsprognosezahlen wird dann zur entsprechenden Einordnung der Bundesautobahn 13 in das Bundesbedarfsplangesetz führen. Das Land wird sich innerhalb seiner Möglichkeiten weiterhin regelmäßig für die Einordnung der BAB 13 in den Vordringlichen Bedarf einsetzen. Die Zuständigkeit für den Ausbau der Autobahn liegt jedoch seit dem 1. Januar 2021 ausschließlich bei der Autobahn GmbH des Bundes. (Falk Peschel [BSW]: Danke!)
