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Rainer Genilke

19.03.2026 Sitzungen 8/31

Für die Landesregierung wird Minister Wilke versuchen, Ihnen diese Frage auskömmlich zu beantworten. Das schafft er. René Wilke (Minister für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt): So wird es sein, Herr Präsident. – Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Abgeordnete, mir liegt der Brief des Bürgers vor. Er hatte einen recht großen Verteiler – die Beschwerde ist nachzuvollziehen. Der Bürger wollte nämlich zum Arzt gehen – zur offenen Sprechstunde – und war offenbar auf der Suche nach einem Termin. Dabei hat er ein Portal genutzt, das es auch sinnhafter Weise zu nutzen gilt. Das folgende Problem ist aufgetaucht: Er ist zu der Auffassung gelangt, dass nur 50 % der Ärzte eine solche offene Sprechstunde anbieten. Auch ich habe nun gelernt, dass die allermeisten Ärzte verpflichtet sind, über die Patienten hinaus, die regulär und dauerhaft in ihrem System sind, für andere Personen offene Sprechstunden anzubieten, und dass auf die Einhaltung dieser Verpflichtung viel Wert gelegt wird. Die Zahl, auf die er gestoßen sein dürfte, liegt tatsächlich bei 60 %. Sie sagt aber noch nichts über die ganz reale Lage aus, denn: Die KVBB hat darauf gedrungen, dass in Brandenburg ein recht modernes digitales System zum Einsatz kommt, nämlich dieses Ärzte-Such-Portal, wo Mediziner selbst ihre Daten einpflegen und dann auch aktualisieren können. Man ist aber auch darauf angewiesen, dass die Mediziner das selbst tun. Darüber hinaus gibt es aber auch andere Wege, so etwas bekannt zu machen. Einige tun das per Aushang in ihrer Praxis oder auf der eigenen Webseite der Praxis. Man muss also nicht dieses Portal benutzen, auch wenn es dafür gedacht ist, dass es so ein möglichst einheitliches Bild gibt. Nun ist es so, dass bei der Prüfung, die turnusmäßig stattgefunden hat, also bei der letzten regulären Prüfung, herausgekommen ist, dass sich 96,53 % der Ärzte an diese Regelung halten und diese Sprechstunde anbieten – wie es sich gehört. Bei den anderen wurde, wie man sagt, nachgesteuert. Bei einer erneuten Prüfung – auch durch diesen Brief und Ihre Anfrage veranlasst – ist herausgekommen, dass die Zahl jetzt nicht so stark davon abweicht. Wir liegen jetzt gerade bei 90 % der Vertragsärzte, aber bei 60 %, die sich in diesem Portal angemeldet haben. Gleichwohl ist das noch keine valide Zahl, denn wir reden hierbei über die Onlineeintragung, die gefunden wurde. Was die KVBB ebenfalls in Ansatz bringt, sind die Abrechnungszahlen. Sie sieht anhand der behandelten Patienten und der Schlüssel, die in Ansatz gebracht wurden, ob es sich um einen Patienten handelt, der über eine solche Akutsprechstunde gekommen ist. Hierbei ist die Zahl deutlich höher und geht in Richtung 96,53 %, etwas darunter bzw. etwas darüber, je nach Quartal, das beobachtet wird. Jene, die dabei auffällig werden, werden von der KVBB ermahnt, ihrer Pflicht nachzukommen. Was heißt das für den Bürger? Das heißt zum einen, dass die Quote deutlich besser ist, als es den Anschein hat. Das heißt zweitens, dass das Portal noch nicht so genutzt wird, wie es genutzt werden sollte. Hierauf wird die KVBB jetzt durch Informationsschreiben, aber auch durch einen Beitrag in der nächsten Zeitung, die sie herausgibt, weiter drängen und dafür sensibilisieren, dass es sinnhaft und gut wäre, dieses Portal zu nutzen. Bei jenen, bei denen Verstöße auffallen, gibt es, wie gesagt, die turnusgemäße Prüfung, bei der entsprechend vorgegangen wird, und jetzt noch einmal eine extra Prüfung. Damit wird ebenfalls umgegangen. Aber es bleibt zunächst die Schlussfolgerung: Nur weil sich jemand nicht online einträgt, heißt das nicht automatisch, dass es kein entsprechendes Angebot gibt. Selbstverständlich wird das kontrolliert. Dem wird nachgegangen, und es wird auch nachgesteuert, sollte das angezeigt sein.

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