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Rainer Genilke

19.03.2026 Sitzungen 8/31

Während der Minister für Infrastruktur und Landesplanung auf dem Weg ist, darf ich eine Schulklasse begrüßen: Schülerinnen und Schüler der Goethe-Oberschule Kremmen. Herzlich willkom-(Allgemeiner Beifall) Sie sind auf Einladung des Abgeordneten Andreas Noack hier. – Herr Minister, bitte. Robert Crumbach (Minister für Infrastruktur und Landesplanung): Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Liebe Frau Kollegin, wegen des umfassenden Wind-an-Land-Gesetzes des Bundes, wonach die Länder bestimmte Flächenvorgaben für die Windenergienutzung zu erfüllen haben und ihre Planungsinstrumente von Eignungsgebieten auf Vorranggebiete umstellen müssen, besteht auf Ebene der Raumordnung keine Möglichkeit mehr, außerhalb von raumordnerisch vorgesehenen Vorranggebieten den Abschluss von Windenergieanlagen zu planen. Der Bund hat den Ländern diese Möglichkeit über die Raumordnung rechtlich verbaut. Somit können in Regionalplänen nur noch Gebiete für die Windenergie reserviert, Windkraftanlagen außerhalb dieser Gebiete aber nicht ausgeschlossen werden. Vor diesem Hintergrund hat die Landesregierung bereits im vergangenen Jahr entschieden, einer Bundesratsinitiative des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Änderung von § 249 Abs. 2 des Baugesetzbuches beizutreten. Konkret ist mit dem Gesetzesantrag eine Änderung im Paragrafen 249 Abs. 2 Baugesetzbuch vorgesehen, wonach schon in Aufstellung befindliche Ziele der Raumordnung zu einer Entprivilegierung von Windenergievorhaben führen sollen. Dieser Punkt wurde allerdings von der Tagesordnung der 1 058. Sitzung des Bundesrates am 17. Oktober 2025 abgesetzt, da eine Zustimmung am Widerstand der Südländer zu scheitern drohte. Die Gesetzesinitiative ist bisher auch noch nicht wieder auf die Tagesordnung des Bundesrates gesetzt worden. Darüber hinaus hat die Landesregierung im Zusammenhang mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2024/1785 zur Änderung der Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen drei Anträge zur Steuerung von Repowering in den federführenden Umweltausschuss des Bundesrates eingebracht. Mit diesen Anträgen wurde das Ziel verfolgt, Maßnahmen im Zusammenhang mit Repowering vorzugsweise innerhalb der Windvorranggebiete durchzuführen. Die Anträge waren im Umweltausschuss leider nicht mehrheitsfähig. Mit der im Februar in diesem Haus verabschiedeten Änderung des Gesetzes zur Regionalplanung und zur Braunkohlen- und Sanierungsplanung haben wir nun bei neuen Anträgen zur Errichtung von Windkraftanlagen eine Steuerungsmöglichkeit. – Herzlichen Dank.

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