Jenny Meyer
Mit dem Beschluss des Landtages Brandenburg, „Steuerung und Ausbau der Windenergie – Vorteile der Windstromerzeugung nutzen und Kosten für die Verbraucher senken“, Drucksache 8/1743-B, hat der Landtag in seiner 20. Sitzung am 25. September 2025 in Punkt 2 beschlossen, dass sich die Landesregierung auf Bundesebene für rechtliche Rahmenbedingungen einsetzen soll, die Genehmigungen von Windkraftanlagen außerhalb ausgewiesener oder in Planung befindlicher Windenergiegebiete ausschließen. Ich frage die Landesregierung: Welche Maßnahmen hat sie zur derung ergriffen, um sich auf Bundesebene für rechtliche Rahmenbedingungen einzusetzen, die Genehmigungen von Windkraftanlagen außerhalb ausgewiesener oder in Planung befindlicher Windenergiegebiete ausschließen?
