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Rainer Genilke

19.03.2026 Sitzungen 8/31

Bitte schön. René Wilke (Minister für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt): Frau Abgeordnete, ich habe ja einen Verfahrensvorschlag gemacht, nämlich den, dass wir nachher zum Antrag die Debatte führen. Nun haben Sie sehr berechtigte, aber komplexe Fragen gestellt, die, wenn ich sie jetzt beantworte – und das ich bin natürlich geneigt, zu tun, denn Sie haben ein Fragerecht –, dazu führen, dass wir der späteren Debatte etwas vorweggreifen. Daher vielleicht so kurz, wie ich es bei der komplexen Gemengelage halten kann: Bei den Zahlbeträgen gestaltet sich die Situation nach meinem aktuellen Kenntnisstand unterschiedlich. Es gibt Kreise, wo die Zahlungen erfolgt sind. Es ist zudem so, dass die Art der Abrechnung zwischen den Kreisen divergiert. Auch die Methodik divergiert. Die Komplexität bei der Nachprüfung divergiert – auch aufgrund der Systeme, die angewandt werden. Manche wenden gar keine Systeme an bzw. das System heißt „Papier“. Das macht es für die Seite, die zahlt, nicht unbedingt einfach. Insofern ist der Stand bei manchen Kommunen, dass die Beträge ausgeglichen wurden und das Ganze jetzt halbwegs im richtigen Fahrwasser ist; an anderen Stellen besteht eine erhebliche Konfliktlage und viel Ungeklärtes. Eine Zuspitzung gibt es gerade unter anderem in Cottbus, aber auch in anderen Kreisen. Wir haben beim Thema Verhandlungsmodell aktuell noch nicht die Auffassung, dass das zwangsläufig mit Beiträgen des Landes einhergehen muss. Denn auch bei Verhandlungsmodellen – es gibt ja Bundesländer, die das in der Weise handhaben – gibt es Bundesländer, die freiwillig in bestimmten Segmenten etwas hinzugeben, bei den Investitionskosten zum Beispiel. Es gibt aber auch Bundesländer, die nichts dazugeben. Das Verhandlungsmodell an sich sagt aus meiner Sicht noch nicht zwangsläufig etwas darüber aus, ob das Land sich beteiligen muss oder nicht. Es handelt sich um eine andere Systematik, die Vorteile, aber auch erhebliche Nachteile hat: Insbesondere bei Verhandlungen, die nicht zu einem Ergebnis führen, und den Verzögerungen, die damit einhergehen, entstehen neue Konfliktlagen. Gleichwohl sind auch Mechanismen geregelt, wie das am Ende trotzdem geeint werden kann – zur Not vor Gericht. Doch die Eskalationsspiralen jedes Mal zu durchlaufen, würde auch dafür sorgen, dass wir bei ellenlangen Zeiträumen landen. Von daher bleibt es so, dass wir, egal welches System wir anwenden, auf die Vernunft der verschiedenen Akteure angewiesen sind. Wir sind darauf angewiesen, dass das Ganze nicht hocheskaliert wird, wir sind darauf angewiesen, dass man aufeinander zugeht und Kompromisse findet. Denn letztlich haben alle Seiten ein hohes Interesse daran, dass das System am Ende funktioniert. Das ist bei der Auseinandersetzung aus meiner Sicht der Haupthebel, den wir jetzt haben. Und dieser besteht nicht darin, dass das Land irgendein – ich greife schon einmal vorweg – vermeintliches Machtwort spricht, denn das können wir in der Weise gar nicht. Wir haben keinen Hebel, um irgendetwas zu beauftragen. Wir können auch nicht als Rechtsaufsicht sagen: Es gibt ein Urteil, das besagt, ihr müsst das nicht mehr tun, aber wir weisen jetzt an, dass ihr trotzdem zu bezahlen habt. – Dann würde eine Rechtsaufsicht rechtswidrige Anweisungen geben. Das haut natürlich nicht hin. Insofern werden wir darauf angewiesen sein, dass wir – ja, am Tisch des Ministeriums, das ich verantworte – zusammenkommen und uns bewusst machen, was die Folgewirkungen sind, wenn wir uns nicht einigen: geflutete Notaufnahmen; Patienten, die sich nicht trauen, den Rettungsdienst zu rufen und Sorge vor Gebührenbescheiden haben, die möglicherweise erstattet werden, möglicherweise nicht; ein weiter dysfunktionales System; höhere Kosten, die damit einhergehen werden, woran die Kassen auch kein Interesse haben. Also: All diese Dysfunktionalität würde man erzeugen, wenn wir keine Lösung finden. Deswegen ist es am Ende so, dass der Hebel darin besteht, dass niemand ein Interesse an dem Zustand, wie er jetzt ist, haben kann, und alle diese Lösung brauchen. Genau darauf werden wir das Ganze fokussieren, und ich hoffe, dass wir diesen Weg gemeinsam beschreiten werden. Zu der Frage des bisherigen Agierens: Bevor wir als Rechtsaufsicht tatsächlich einschreiten, bieten wir der anderen Seite natürlich die Gelegenheit, ihre Auffassung kundzutun. Wir haben unsererseits ein Schreiben herausgegeben, in dem wir kenntlich gemacht haben, dass uns bekannt ist, dass eine Vereinbarung nicht eingehalten wird, und wir darauf drängen, dass diese Vereinbarung eingehalten wird. Wir haben quasi dazu angehalten, das freiwillig zu tun. Das wurde uns zugesichert. Sollte das wiederum nicht erfolgen, werden wir klären, was die Gründe dafür 2026 23 sind, dass das nicht erfolgt ist, und ob eine Notwendigkeit besteht, dass wir irgendwie aufsichtsrechtlich einschreiten. Aber, wie gesagt, angesichts der rechtlichen Lage und gerade des Urteils zu den Fehlfahrten sehe ich jetzt keinen riesigen Hebel für ein aufsichtsrechtliches Einschreiten. (Beifall SPD und CDU)

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