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Rainer Genilke

19.03.2026 Sitzungen 8/31

Vielen Dank. – Antworten auf diese Frage wird der Minister für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt, Herr Minister Wilke. Bitte schön. René Wilke (Minister für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Abgeordnete, das ist ein wundervolles Thema zum Einstieg. Genau jetzt, um 13 Uhr, während wir mit der Fragestunde beginnen, findet in Cottbus eine Pressekonferenz statt, in der der Cottbuser Oberbürgermeister kenntlich macht, dass er gedenkt, zum Ende des Monats Gebührenbescheide an die Bevölkerung zu senden, sofern sie den Rettungsdienst in Anspruch nimmt. Das macht mindestens eine Sache deutlich, die ich hier leider gleich zu Beginn geraderücken muss: Manche sprechen ja davon, dass das Thema in ganz guten Fahrwassern sei – das ist es aber überhaupt nicht. Wir haben es hier mit einer akuten, durchaus brenzligen Konfliktlage zu tun, die schwelt und sehr dringend bearbeitet werden muss. Das werden wir tun. Sie werden verstehen, dass ich erst seit gestern Mittag Zeit hatte, mich als Minister mit dem Thema zu befassen. Gleichwohl habe ich schon mit dem OB von Cottbus telefoniert, und der Staatssekretär hat Gespräche mit anderen betroffenen Landkreisen geführt, denn die Sachlage ist zwischen den verschiedenen Kreisen sehr differenziert. Es gäbe jetzt im Rahmen der Fragestunde schon sehr viel zu dem Thema zu sagen; wir haben aber nachher aufgrund eines eingebrachten Antrags noch einen Tagesordnungspunkt zu diesem Thema. Ich schlage daher vor, dass ich mich auf die Beantwortung Ihrer Frage fokussiere und wir den Großteil der Debatte zu diesem Thema bei der Antragsberatung führen. Daher komme ich jetzt zu den weiteren Schritten, die ich zu tun gedenke. Punkt eins ist, dass Vereinbarungen bestehen. Bei diesen Vereinbarungen gibt es anscheinend unterschiedliche Auffassungen, was am Ende vereinbart wurde und worin Einigkeit bestand. Hierzu ist vonseiten des Ministeriums, also des MASGZ, ein Schreiben an die entsprechenden Kassen versandt worden, worin darauf bestanden wurde, dass die Zusagen eingehalten werden. Wir haben mittlerweile eine Antwort mit der Bestätigung erhalten, dass die andere Seite gedenkt, diese Zusagen selbstverständlich einzuhalten – das wurde zugesichert. Gleichwohl löst das nicht das Problem, denn die Zusicherungen umfassen zum Teil nicht die kompletten Summen, um die es dabei geht, wodurch ein Delta bestehen bleibt. Dieses Delta entspricht in Teilen Millionenbeträgen, die für die Kreise selbst in guten Finanzlagen schwierig wären und jetzt definitiv nicht einfacher zu bezahlen sind. Punkt zwei: Neben dem Drängen auf die Einhaltung der Vereinbarung geht es um die Auswertung des Urteils. Uns liegt nach wie vor keine Urteilsbegründung vor. Sobald diese vorliegt, werden wir uns sehr zügig mit allen Akteuren zusammensetzen und auch im eigenen Haus dieses Urteil mit all seinen Folgewirkungen auswerten. Punkt drei: Wir haben bereits eine Terminierung für nächste Woche veranlasst, wo wir mit allen Akteuren zusammenkommen, um gemeinsam zu besprechen, wie die aktuelle Sachlage ist, wo welche Vereinbarungen bestehen, wo es noch Außenstände gibt, woran diese jeweils liegen und welche – gegebenenfalls notwendigen – Schritte noch zu veranlassen sind, um hier erst einmal die Rückzahlungen abzuwickeln und dann mit Blick nach vorn weitere Lösungen zu erarbeiten. Das wird nächste Woche passieren. Bis dahin finden auch schon Einzelgespräche statt, soweit es dafür Bedarf gibt – nach jetzigem Stand gibt es den bei sehr vielen. Ein weiterer Punkt – den das Land Brandenburg bereits angestoßen hat – ist das Thema Notfallreform auf Bundesebene. Im aktuellen Gesetzentwurf finden sich eins zu eins Formulierungen des MASGZ. Insofern zeigt sich auch da, dass die Initiative Brandenburgs sehr wohl starke Berücksichtigung fand. Abstimmungsbedarf zwischen den Bundesländern und dem Bund besteht anscheinend noch. Gleichwohl ist diese Notfallreform einer der wesentlichen Schlüssel zur Lösung dieser Thematik, denn bis dahin gilt ein Urteil, das besagt, dass diese sogenannten Fehlfahrten – wir kommen nachher noch zu der Frage, was Fehlfahrten sind –, nicht zu erstatten sind. Von daher können wir landesrechtlich regeln, was wir wollen, das Ganze würde auf jeden Fall durch höherrangiges Bundesgesetz geschlagen werden. Diese Notfallreform ist also zwingend notwendig. Was wir, wenn all das durch ist und wir diese Punkte so weit bearbeitet haben, noch tun können, ist, zu prüfen, ob wir möglicherweise auch auf der Ebene der Systematik – die Bundesländer gehen da ja anscheinend unterschiedlich vor, auch die Kommunen gehen unterschiedlich vor – im Land Brandenburg einen Wechsel vollziehen oder nicht. Da will ich jetzt aber noch nicht zu viel versprechen. Das müssen wir uns ansehen, wenn die Verhandlungen so weit gediehen sind. Das sind die Handlungsoptionen, die wir als Land aus unserer Sicht in dieser Frage haben. (Beifall SPD und CDU)

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