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René Wilke

26.02.2026 Sitzungen 8/29

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Debatte verläuft außerordentlich sachlich, wofür ich dankbar bin. Ich möchte in dieser Weise noch ein paar Aspekte einbringen. Ich beginne damit, dass auch ich keinen Hehl daraus machen will, dass sich meine Sympathie für Peter Thiel, Palantir usw. durchaus in engen Grenzen hält. (Beifall der Abgeordneten Elske Hildebrandt [SPD]) Ob das am Ende maßgeblich sein darf, dazu komme ich gleich noch. Fragen wir uns: Was spricht gegen Palantir? Da wäre zum einen die Tatsache, dass mittlerweile auch Bundesländer, die es einsetzen, selbst sagen, dass ihnen eine andere Lösung lieber wäre. Sie setzen es ein, aber sie sagen, andere Lösungen wären ihnen lieber. Das Zweite ist, dass schon eine Harmonisierung zwischen den Bundesländern, erst recht eine Harmonisierung auf europäischer Ebene mit Palantir wohl schwierig wäre, weil es eine Reihe von Akteuren gibt, die die Software per se ausgeschlossen haben und diesbezüglich wahrscheinlich keine Änderung vornehmen werden. Insofern ist das zumindest ein Ziel, das mit dieser Software aufgrund dieser Konstellation vermutlich nicht erreichbar ist. Das Dritte ist die Kostenentwicklung: Wir erleben, dass Palantir mittlerweile bei Verträgen ganz andere Summen bzw. deutlich höhere Preise aufruft – aufgrund der besonderen Marktstellung. Auch das dürfte ein Thema für die Zukunft sein. Und dann ist da das aus meiner Sicht Gewichtigste: die Frage des Risikos einer Abhängigkeit, die sich dadurch begründen ließe, dass wir es durchaus erleben, dass die amerikanische Administration – zumindest die aktuelle – das Teilen von Geheimdienstinformationen auch von der Gewogenheit oder Nichtgewogenheit von Partnern auf der Weltbühne abhängig macht. Insofern besteht theoretisch dieses Risiko. Das klingt jetzt erst einmal so, als wäre die Sachlage recht klar. Ganz so klar ist sie dann am Ende aber doch nicht. Vor allem als MIK müssen wir uns als Behörde nach dem Verwaltungsrecht verhalten, denn es gibt noch eine andere Seite der Medaille: Wir betonen zu Recht immer wieder unser Vertrauen in die Wissenschaft. Nun hat das Fraunhofer-Institut die Software untersucht und ist zu dem Schluss gekommen, die vorgetragenen Bedenken seien unbegründet. Es gibt keine Einsicht in diese Dokumentation, weil das eine Verschlusssache ist, aber es geht um das Fraunhofer-Institut – das ist nicht irgendwer oder irgendetwas. Das sind Wissenschaftler, denen wir zu Recht viel Vertrauen schenken, und sie sagen, diese Vorbehalte seien unbegründet. Ich finde, das kann man nicht einfach so wegwischen. Es gibt mehrere Bundesländer, Bayern, Hessen, NRW, Baden-Württemberg – sie wurden genannt –, die die Software einsetzen. Sie jetzt zu kriminalisieren und so zu tun, als wenn sie dort Untaten begingen, halte ich nicht für angemessen. Ich finde, die politische Einstellung von Firmenbesitzern – das klang an, wir haben es gerade gehört – ist, bei aller Nichtsympathie in diesem konkreten Fall, ein schwieriges Kriterium. Wo fangen wir dann an und wo hören wir auf? Gibt es in Brandenburg vielleicht nicht auch noch andere, die dann in eine solche Kategorie einzusortieren wären? Ist das jetzt wirklich der Maßstab, an den wir uns halten können? Wer erstellt den Kriterienkatalog, mit welcher Gesinnung das ginge und mit welcher nicht? Diese Argumentation finde ich schwierig. Das Bundesverfassungsgericht hat im Februar 2023 geurteilt und ausdrücklich die Nutzungsmöglichkeit bestätigt. Das zeigt, dass es auch verfassungsrechtlich zumindest keine so durchschlagenden Bedenken gibt, dass es dort nicht standgehalten hätte. Einer der wichtigsten Punkte für die Offenheit hat aber bisher in der Debatte noch gar keine Rolle gespielt, und zwar die vergaberechtliche Frage. Da verwundert mich das Verhalten anderer Bundesländer durchaus. Ich weiß nicht, ob es sonderlich klug ist, wenn man festlegt, dass eine Software und ein Anbieter, für die man keine Sympathie empfindet, im Rahmen eines Vergabeverfahrens auf keinen Fall den Zuschlag erhalten dürfen. In meinem bisherigen Leben habe ich bei anderen Verfahren schon mitbekommen, dass Firmen wegen kleinerer Dinge Geld erhalten haben, weil sie bezüglich des Vergaberechts entsprechende Rügen vorgetragen haben. Ich halte es zumindest für bedenkenswert, ob man damit nicht möglicherweise eine Vorlage für ein Verfahren und eine Zahlung liefert, nur weil man politisch etwas auf diese Weise vorbringen wollte. Es kommen noch ein paar weitere Faktoren hinzu; ich will ernst nehmen, was zum Beispiel Hessen zu dem Thema kundgetan hat: „Mit der Datenanalyse-Plattform hessenDATA“ – das ist deren Version – „werden ausschließlich bereits rechtmäßig erhobene, vorhandene polizeiliche Datenbestände analysiert. So werden Zusammenhänge erkennbar und die polizeilichen Datenbanken effizient nutzbar gemacht. Eine Anbindung zum Internet gibt es nicht. Künstliche Intelligenz wird nicht angewendet und es gibt keinen Zugriff auf Daten aus sozialen Netzwerken. Die Daten liegen sicher auf Servern der hessischen Polizei in einem abgesicherten Rechenzentrum in Hessen, ohne die Möglichkeit des Zugriffs von außen.“ Das ist ein Beispiel. Ich habe noch viele andere dabei, aber ich kürze es ein bisschen. Was ich sagen will: Die von uns derzeit geführte Diskussion basiert auf vielen Spekulationen und auch auf einer gewissen Unwissenheit, weil wir aktuell mit der Software nichts zu tun haben. Wir werden in Brandenburg ganz sicher nicht sagen: Diese Software ist es, das streben wir an. – Wir haben da aufgrund der hier von mir bereits genannten Dinge eine kritische Grundhaltung. Eine politisch intendierte Ausschließung halte ich aber für verfrüht. Wir werden uns mit dem Gesetz befassen und uns eine Rechtsgrundlage verschaffen, um eine solche Software überhaupt einsetzen zu können. Wenn wir diese Rechtsgrundlage haben, wird es eine Form von Vergabeverfahren geben, eine Befassung mit geeigneten Anbietern, und dann werden wir uns mit der Frage auseinandersetzen, wer denn unsere Kriterien erfüllt.

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