Niels-Olaf Lüders
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Einsatz von Analyse-Software soll die Polizeiarbeit besonders bei schweren und schwersten Straftaten effektiver und 2026 43 wirksamer machen, weil damit sehr große Datenmengen aus verschiedenen Quellen verknüpft und analysiert werden können. Die Polizei soll mithilfe einer solchen Software Zusammenhänge schneller und besser erkennen können. Wir als BSW-Fraktion wollen unsere Polizei selbstverständlich mit effektiven Mitteln für eine erfolgreiche Arbeit ausstatten. (Beifall BSW) Die Software Gotham des Unternehmens Palantir ist bei dem Erstellen von Lagebildern auf der Grundlage der Sammlung und Verknüpfung umfangreicher Daten vermutlich recht effektiv. Zugegeben: Die Aussicht darauf, dass eine Software quasi automatisch Daten zusammen denken kann und Informationen ausspuckt, ist reizvoll. So etwas erspart jede Menge Arbeit und liefert vermutlich Ergebnisse binnen Sekunden. Und – das ist auch zuzugeben – es wird Lagen geben, in denen dies durchaus sinnvoll und nützlich sein kann. Dennoch sage ich eines ganz klar: Der Zweck heiligt nicht die Mittel. Nicht alles, was effektiv ist, ist im Lichte liberaler Demokratie sinnvoll. (Beifall BSW sowie des Abgeordneten Jean-Pascal Hohm [AfD]) Und nicht alles, was technisch möglich ist, ist im Sinne des Rechtsstaats legitim. Schauen wir uns also den Preis an, den wir zahlen würden, wenn wir leichtfertig KI-gestützte Systeme zur Datenanalyse für die Polizei einführten: Zum einen gibt es erhebliche datenschutz- und grundrechtspolitische Bedenken gegenüber dieser Art von Software. Immense Datenmengen werden teilweise anlasslos gesammelt, verknüpft und ausgewertet, wobei die Analyseprozesse der Software zumeist völlig intransparent sind. Dabei stellt der Einsatz einer jeden operativen Datenanalyse an sich schon einen erheblichen Grundrechtseingriff dar. Auch Datenerhebungen und Zusammenführungen von bereits erhobenen Daten sind Eingriffe mit einer hohen Eingriffsintensität in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Maßgeblich sind dabei Art und Umfang der verarbeiteten Daten und die konkrete Methode der Auswertung. – So sagt es das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 16. Februar 2023. Mit unserem Antrag wollen wir uns nicht nur mit Palantir auseinandersetzen, sondern auch das generelle Problem dieser Datenanalysen ansprechen. Diese beziehen regelmäßig Falldaten, Verkehrsdaten und Vorgangsdaten ein. Teilweise sind Daten darunter, die für die Ermittlungen völlig irrelevant sind, aber trotzdem mitgenutzt werden. Das bedeutet, dass zu einem erheblichen Teil auch Personen betroffen sein können, die keinerlei Anlass dafür geboten haben, überhaupt durchleuchtet zu werden oder in polizeilichen Analysen aufzutauchen. (Lars Hünich [AfD]: So wie Dennis Hohloch!) Darüber habe ich gestern schon gesprochen. Das ist in einer Demokratie, in einem Rechtsstaat, in dem man freie Räume, private Räume, erwarten darf, problematisch, (Vereinzelt Beifall BSW sowie des Abgeordneten Lars Hünich [AfD]) insbesondere bei der eventuellen Verwendung von Telekommunikationsdaten- und Funkzellenabfragen. Das ist tatsächlich das Gegenteil von Verhältnismäßigkeit, meine sehr geehrten Damen und Herren. Es gibt Urteile, die grundsätzlich alle deutschen Gesetzgeber binden. Eines davon habe ich vorhin zitiert. Dennoch scheint es so zu sein, dass die angerufenen Experten zwar angehört werden, ihre Kritik aber oft nicht beachtet wird, eine Kritik – das betone ich –, die nicht nur die Software von Palantir, sondern alle baugleichen Anwendungen, ganz gleich, woher, betrifft. Und auch das gilt für alle Anwendungen: Die Nutzung solcher Software bewirkt eine faktische Teilprivatisierung zentraler hoheitlicher Aufgaben, vor allem im Bereich der Informationsverarbeitung und Gefahrenbewertung. Wie ist das zu verstehen? Formal bleiben die Polizei und die Staatsanwaltschaft Träger und Akteure der hoheitlichen Befugnisse, zum Beispiel bei Durchsuchungen oder Festnahmen. Es wird also nicht das Gewaltmonopol an sich in private Hände gelegt; aber de facto wird der Kernprozess, auf dessen Grundlage diese Befugnisse ausgeübt werden – Datensammlung, Verknüpfung, Mustererkennung, Risikobewertung – von der Plattform eines privaten Unternehmens abhängig gemacht. Die Auswertelogik, nach der die Software arbeitet, ist in der Regel nicht nachvollziehbar. Dieses methodische Wissen liegt dann in privater Hand und ist so etwas wie ein Geschäftsgeheimnis. Für die BSW-Fraktion ist klar: Die Polizei braucht für ihre Arbeit innovative Technik, gleichzeitig braucht sie aber eben auch das Vertrauen der Bevölkerung und rechtsstaatliche Kontrolle und Regeln, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall BSW sowie vereinzelt AfD) Bundesweit wird derzeit über die Einführung der Polizei-Analysesoftware Gotham des US-amerikanischen Unternehmens Palantir debattiert. Palantir stellt auf der Grundlage seiner Software bereits in Hessen die Anwendung hessenDATA, in Bayern VeRA und in NRW DAR für staatliche Stellen zur Verfügung. In Baden-Württemberg soll der Einsatz ab April 2026 erfolgen. Weitere Länder in Deutschland könnten folgen. Palantir ist ein weltweit agierendes Unternehmen mit ebenso weitreichenden Interessen, man könnte auch sagen, ein Datenkrake, der sich wie in dystopischen Science-Fiction-Romanen verhält. (Lars Hünich [AfD]: Deswegen heißt es ja Gotham!) Offenbar kommt die Softwarelösung von Palantir auch bei den Einsätzen der äußerst brutal vorgehenden US-ICE-Eingreiftruppe zum Einsatz, mit dem Ergebnis, dass teilweise US-Bürger fälschlicherweise festgenommen werden. Das kann also das Ergebnis sein, wenn sich Behörden auf eine Software und ihre Datenverknüpfung verlassen, die für Außenstehende einfach eine Blackbox ist. Dass Peter Thiel, der Gründer von Palantir, der Demokratie als Staatsform nicht viel abgewinnen kann, sollte nachdenklich machen. Wichtiger aber noch als Thiels politische Gesinnung ist, dass wir unsere digitale Souveränität nicht noch weiter verringern dürfen. (Beifall BSW sowie vereinzelt AfD) Schauen wir es uns doch einmal an. Es gibt schon genug Abhängigkeiten von den USA: bei Flüssiggas, bei anderen Softwareanwendungen oder bei Bezahlsystemen. Das gilt es, nicht auszubauen, sondern massiv zu reduzieren. (Beifall BSW sowie vereinzelt AfD) Man muss es so deutlich sagen: Damit werden wir erpresst. Das sehen wir am Beispiel der US-Sanktionen gegen die Raffinerie in Schwedt. (Lars Hünich [AfD]: Genau!) Wer in dieser Situation die Daten der Ermittlungsbehörden und die Daten der Bürger in noch größerem Umfang an US-Tech-Firmen und die USA ausliefert, vertritt eben nicht die Interessen der deutschen Bevölkerung, meine Damen und Herren. (Beifall BSW sowie vereinzelt AfD) Für das Polizeigesetz, das wir hier demnächst diskutieren werden, stellt die BSW-Fraktion fest: Wir lehnen Palantir und eine weitreichende Befugnis zur automatisierten Datenanalyse ab. (Beifall BSW) Ebenso lehnen wir die automatisierte Verknüpfung von Millionen von Polizeidaten, zumal von Unbeteiligten, zu umfassenden Profilen ab, die am Ende eine Art systematische polizeiliche Massenüberwachung darstellen würde. Für eine demokratische Kontrolle der polizeilichen Einsätze müssen die Algorithmen und Datenflüsse solcher Systeme vollständig nachvollziehbar sein und strikten Anwendungsbegrenzungen unterliegen. Die Datensicherheit muss garantiert sein. Der Einsatz von Instrumenten mit einer besonderen Eingriffstiefe wie die KI-basierte Auswertung von Bestandsdaten oder der automatisierte Datenabgleich muss auf den Schutz unserer Gesellschaft vor extremistischen, terroristischen und schwersten Straftaten beschränkt werden und darf nicht, wie in Bayern kürzlich zugegeben wurde, bei Fahrraddiebstählen Anwendung finden. Zudem braucht es eben eine effektive parlamentarische Kontrolle und weitreichende Richtervorbehalte. Das wäre dann wirklich verantwortungsvoll. Es einfach so einzuführen, wäre fatal und verantwortungslos. (Beifall BSW) Unser Antrag kommt zur rechten Zeit, weil sich der bundesweite Streit um den Einsatz von Palantir oder ähnlicher Software eben gerade zuspitzt. Er findet, Gott sei Dank, auch großen Widerhall in den Medien. In den letzten Tagen – ich glaube sogar, es war gestern – kam die Nachricht, dass die Koalition in Sachsen bekräftigt und ganz klar gesagt hat, dass sie Palantir nicht anschaffen wird. Hier haben also die große öffentliche Kritik und nicht zuletzt auch die Intervention unserer sächsischen BSW-Kollegen gewirkt. Der Brandenburger Landtag hat hier und heute die Möglichkeit, dieser Linie zu folgen und darüber hinaus festzulegen, dass es für Softwareanwendungen sehr strenge Vorgaben hinsichtlich Rechtsstaatlichkeit, Verhältnismäßigkeit und Datenschutz geben muss. Man munkelt ja, dass es auch in den Reihen der hiesigen Koalitionäre in spe einige gibt, die Palantir und ähnliche Softwareanwendungen kritisch sehen. Sie haben also jetzt, hier und heute, die Möglichkeit, diesem Unbehagen Ausdruck zu verleihen. – Vielen Dank. (Beifall BSW sowie vereinzelt AfD)
