Wolfgang Roick
Wir behandeln auf der Ebene des Landes und der Ebene des Bundes aktuell Änderungsvorhaben zum Thema Wolf. Darüber wurde am 14.01. im Bundestag debattiert, außerdem wurde im Bundesrat eine Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes vorgeschlagen. In dem Zusammenhang frage ich die Landesregierung: Ist nach Ihrer Auffassung mit dem vorliegenden Entwurf dieser beiden Änderungen eine eindeutige und rechtssichere Zuordnung der Tierart Wolf unter den Bestimmungen des Bundesjagdrechts erfolgt?
