Robert Crumbach
Herzlichen Dank, auch für die Nachfrage. Zum Anstieg der Erbschaftsteuer – nicht nur der Erbschaft-, sondern auch der Schenkungsteuer – muss man auch erklären, dass die Entwicklung natürlich durch die geburtenstarken Jahrgänge geprägt ist, die teilweise nun Vermögen vererben, es spielt aber auch der Anstieg von Immobilienwerten in Deutschland eine Rolle. Zum Beispiel hat sich das übertragene Grundvermögen – dabei handelt es sich um bebaute und unbebaute Grundstücke – laut dem Statistischen Bundesamt 2024 bundesweit im Vergleich zum Vorjahr um fast 2 % erhöht, das übrige Vermögen – zum Beispiel Bankguthaben, Wertpapiere, Anteile und Genussscheine – um 2 %, das land- und forstwirtschaftliche Vermögen um circa 7 %. Soweit Sie fragen, wie ich persönlich den Vorschlag der SPD beurteile, glaube ich, dass wir uns darüber gerne nachher unterhalten können, da sich die Frage ja an die Landesregierung richtet. Ich habe für die Landesregierung das Wesentliche dargetan. Wir warten auf die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts; ich verspreche mir davon auch persönlich mehr Klarheit. Im Übrigen ist der Vorschlag der SPD nicht so weit ausgearbeitet und so detailliert, dass man daraus schon ganz konkret berechnen könnte, was das in Euro an Mehr- oder Mindereinnahmen für das Aufkommen der Erbschaft- und Schenkungsteuer in der Bundesrepublik als auch im Land Brandenburg bringen würde. Noch einmal: Die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts aus diesen beiden Verfahren werden sehr wichtig sein. Ich verspreche mir davon sehr viele Hinweise zu einer Reform des Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts.
