landtag.brandenburg.de ↗

Robert Crumbach

26.02.2026 Sitzungen 8/29

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Kollegin Dr. Oeynhausen, ich beantworte diese Frage sehr gern. Die Einnahmen aus der Erbschaft- und Schenkungsteuer im Jahr 2025 betrugen 99,6 Millionen Euro. Sie wissen, dass gegenwärtig beim Bundesverfassungsgericht bezüglich des Erbschaft- und Schenkungssteuerrechts ein Normenkontrollverfahren – Aktenzeichen 1 BvF 1/23 – und eine Verfassungsbeschwerde – Aktenzeichen 1 BvR 804/22 – anhängig sind. In der Klage, mit der gegen den Erbschaftsteuerbescheid in Gestalt der Einspruchsentscheidung geklagt wird, wendet sich der Beschwerdeführer gegen die Berücksichtigung eines Wertpapierdepots; ich will dazu jetzt nicht weiter ausführen. In dem Normenkontrollantrag geht es darum, dass die Bayerische Staatsregierung Regelungen des Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts – konkret: § 12 Abs. 3, § 16 Abs. 1 und § 19 Abs. 1 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes – für mit dem Grundgesetz unvereinbar hält, da sie die Gesetzgebungskompetenz des Bundes hinsichtlich der Grundbesitzbewertung, der persönlichen Freibeträge und der Steuersätze infrage stellt sowie deren Höhe als unzureichend ansieht. Von daher wird es bei einer Reform des Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts ganz wesentlich darauf ankommen, welche Grundsätze das Bundesverfassungsgericht in diesen beiden Entscheidungen aufstellt. Die gilt es abzuwarten. – Danke schön.

Alle Reden von Robert Crumbach Protokoll ↗