Robert Crumbach
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Antrag spricht unbestritten ein bedeutendes wirtschafts- und agrarpolitisches Thema an. Es ist bundesweit bedeutend, aber in unserem schönen Brandenburg, in unserem Flächenland, ist es umso bedeutender. Das gilt auch für die im vorliegenden Antrag beschriebene Entwicklung, dass landwirtschaftliche Flächen zu Spekulationsobjekten von Investoren werden. Das ist bundesweit und bei uns im Land zu beobachten. Grundsätzlich ist es nicht falsch, bei der Suche nach Lösungen dafür, diese Spekulationen zu verhindern, in alle Richtungen zu denken. Auch mir ist es ein wichtiges Anliegen, Steuergestaltungen im Rahmen von Anteilskäufen, sogenannten Share Deals – übrigens nicht nur bei landwirtschaftlichen Unternehmen –, zu unterbinden. Bereits 2021 wurde das Grunderwerbsteuergesetz nach einer intensiven und umfassenden Untersuchung von Möglichkeiten zur Missbrauchsabwehr bei Share Deals geändert. Dabei wurde die steuerauslösende Beteiligungsgrenze von 95 auf 90 % abgesenkt und die Fristen wurden von fünf Jahren auf zehn Jahre verlängert. Zudem wurde der Geltungsbereich dieser Regelungen auf Kapitalgesellschaften erweitert. Das Thema ist weiter Gegenstand von Beratungen auf Bund-Länder-Ebene. Eine Arbeitsgruppe, an der selbstverständlich auch Brandenburg beteiligt ist, prüft derzeit weitere und besser geeignete Maßnahmen, um zu verhindern, dass die Grunderwerbsteuerpflicht mittels Anteilskäufen umgangen wird. Auch die mit dem Antrag vorgeschlagene Absenkung der Beteiligungshöhe auf 75 % wurde intensiv geprüft. Doch dagegen sprachen und sprechen erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken. (Unruhe) Lieber Kollege Lehmann, wie schon mehrfach auch im direkten Gespräch erläutert: Sie kennen die Untersuchung von Prof. Dr. Druyen zur Absenkung der Beteiligungshöhe auf 75 % und wissen um die Grenzen einer gesetzlichen Umsetzung. Das kann man sich zwar anders wünschen, aber die Rechtslage ist nun einmal so, wie sie ist. Um es klar zu sagen: Entweder haben Sie das, was Ihnen erklärt wurde, nicht verstanden, oder Sie stellen diesen Antrag wider besseres Wissen. Sehr geehrte Damen und Herren, wer nicht nur alte Vorschläge diskutieren, sondern Spekulation wirklich begegnen will, muss effektivere Maßnahmen verfolgen. Er muss früher ansetzen – schon im Genehmigungsverfahren. Nur damit wird wirklich sichergestellt, dass landwirtschaftliche Flächen vorrangig von landwirtschaftlich tätigen Personen oder Betrieben genutzt werden und nicht als reine Kapitalanlage verloren gehen. Auch das Vorkaufsrecht für Siedlungsunternehmen ist ein wichtiges Instrument – das ist hier schon erwähnt worden. Warum allerdings diese historisch gewachsene Form der Regelung über ein Vorkaufsrecht für Siedlungsunternehmen noch immer die einzig mögliche Form sein soll, agrarstrukturelle Missstände zu verhindern, erschließt sich mir nicht. Vielmehr ist auch hier eine Lösung durch entsprechende Regelungen im Bereich des landwirtschaftlichen Grundstücksverkehrs zu suchen. Durch die Einführung eines drittbegünstigenden Vorkaufsrechts für Landwirtinnen und Landwirte entfiele der Zwischenerwerb durch das Siedlungsunternehmen und damit das zweimalige Anfallen von Grunderwerbsteuer. Aus den beschriebenen Gründen ist der Antrag daher abzulehnen. Statt eine – im Übrigen aussichtslose – Bundesratsinitiative zu starten, sollten wir uns auf eine landesgesetzliche Regelung im Grundstücksverkehrsrecht konzentrieren. (Lars Hünich [AfD]: Das haben wir ja versucht!) Nur damit wird es uns gelingen, landwirtschaftliche Flächen für regionale landwirtschaftliche Betriebe zu sichern. – Herzlichen Dank. (Beifall SPD und CDU sowie der fraktionslosen Abgeordneten Melanie Matzies)
