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Gunnar Lehmann

BSW 29.01.2026 Sitzungen 8/27

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Wenn eine junge brandenburgische Familie ein Grundstück kauft, um darauf ein Eigenheim zu errichten, fallen aktuell 6,5 % Grunderwerbsteuer an. Wenn ein ortsansässiger brandenburgischer Landwirt ein Stück Acker oder eine Wiese kauft, um seinen Betrieb zu erweitern, fallen ebenfalls 6,5 % Grunderwerbsteuer an. Wenn aber ein landwirtschaftsfremder Konzern in Grund und Boden investieren will, was seit der Finanzkrise sehr lukrative Renditeentwicklungen verspricht, wird diesem Konzern von seinen Finanzberatern höchstwahrscheinlich empfohlen werden, die Flächen nicht direkt, sondern gleich einen bestehenden Agrarbetrieb zu kaufen. Er wird weiterhin empfehlen, nicht den ganzen Betrieb zu kaufen, sondern zunächst lediglich 89,9 %, um die Grunderwerbsteuer zu umgehen. Hintergrund ist ein altbekanntes Schlupfloch im Grunderwerbsteuergesetz, welches solche Anteilskäufe – englisch: Share Deals – von grundbesitzenden Gesellschaften nur dann der Steuer unterzieht, wenn diese magische Grenze von 90 % der Anteile überschritten wird. Für unsere heimische Landwirtschaft und die ländlichen Räume ist die damit verbundene Landnahme durch überregionale Kapitalanleger mit zahlreichen Nachteilen verbunden, von denen ich nur einige nennen möchte. Finanzkräftige Investoren können in der Regel heimische Landwirte im Preiskampf um Grund und Boden überbieten, wie bereits mehrfach geschehen. Ein Beispiel – der Verkauf der Röderland Agrar GmbH im Landkreis Elbe-Elster im Jahr 2023: Die Quarterback Immobilien AG aus Leipzig, hinter der seinerzeit die Deutsche Wohnen stand, bot 2 Millionen Euro mehr als der kaufwillige brandenburgische Landwirt aus der Prignitz. Hinzu kommt, dass es inzwischen Nutzungsmöglichkeiten für landwirtschaftliche Flächen gibt, die weitaus einträglicher sind als diese lästige Nahrungsmittelproduktion, zum Beispiel Windenergie- und Solaranlagen. Und natürlich ist es nicht gerecht, dass ein solcher Konzern die Grunderwerbsteuer umgehen kann, während jeder normale Bürger sie zu zahlen hat. (Beifall BSW) Wir fordern deshalb mit unserem Antrag, die steuerauslösende Schwelle auf 75 % zu senken. Die 75-%-Schwelle orientiert sich an der gesellschaftsrechtlichen Sperrminorität; erst ab dieser Schwelle kann man von einem beherrschenden Einfluss des Mehrheitsgesellschafters auf die Gesellschaft sprechen, und erst ab 75 % können Grundsatzentscheidungen getroffen werden. Diese Schwelle gilt übrigens seit 2025 bei unseren Nachbarn in Österreich. Ein weiteres Problem: Über Anteilskäufe wird das landwirtschaftliche Vorkaufsrecht ausgehebelt, das aufstockungsbedürftigen Landwirten gemäß Grundstücksverkehrs- und Reichssiedlungsgesetz zusteht. Mit dem Vorkaufsrecht ist die zweite Forderung des Antrags verbunden. Löst ein Landwirt das Vorkaufsrecht, fällt die Grunderwerbsteuer nämlich sogar doppelt an, weil es sich de jure um zwei Kaufvorgänge handelt: Der Landwirt kauft die Fläche nämlich nicht direkt, sondern über eine dazwischengeschaltete Siedlungsgesellschaft. Diese erhöhte Steuer von de facto 13 % ist mit ein Grund dafür, dass zwischen 2019 und 2022 in Brandenburg lediglich 90 Hektar über das Vorkaufsrecht den Eigentümer gewechselt haben. Wir schlagen deshalb die Schaffung eines Steuerbefreiungstatbestands bei der Wahrnehmung des siedlungsrechtlichen Vorkaufsrechts vor. Es geht in unserem Antrag also letztlich darum, Steuergerechtigkeit herzustellen – diejenigen stärker zu belasten, die zwar die Kontrolle über Grund und Boden ausüben, aber bislang beim Kauf nicht steuerpflichtig wurden, und diejenigen zu entlasten, die ihr verbrieftes Vorkaufsrecht wahrnehmen und mit der eigenen Hände Arbeit Landwirtschaft betreiben wollen. (Beifall BSW) Letztlich für den Aspekt der Gerechtigkeit eigentlich unerheblich, aber sicher interessant, weil es sich bei der Grunderwerbsteuer um eine originäre Landessteuer handelt, die zu 22,4 % an die Kommunen weitergegeben wird, ist der Fakt, dass durch diese Maßnahme insgesamt mit leicht steigenden Steuereinnahmen zu rechnen ist; allein in Brandenburg könnte man jährlich mit einem mittleren einstelligen Millionenbetrag rechnen. Vielleicht, ganz vielleicht kann mit diesen Einnahmen ja auch ein grunderwerbsteuerbefreiter Ersterwerb selbst genutzten Wohneigentums gegenfinanziert werden – auch eine altbekannte politische Forderung. Als BSW ist uns der Kampf gegen den Ausverkauf der brandenburgischen Landwirtschaft und für den Zugang unserer Landwirte zu Grund und Boden sehr wichtig. Im Landtagswahlprogramm 2024 stand deshalb: „Der Zugang zu Grund und Boden ist die entscheidende Zukunftsfrage der brandenburgischen Landwirtschaft.“ Beim Bodenrecht schieben Bund und Länder seit der Föderalismusreform die Zuständigkeit bekanntlich hin und her. Auch in Brandenburg ist das Vorhaben eines Agrarstrukturgesetzes in der vergangenen Legislaturperiode kläglich gescheitert. In den Koalitionsverhandlungen mit der SPD war an ein solches Unterfangen deshalb auch gar nicht zu denken. Im Koalitionsvertrag, der laut Herrn Lüttmann ein sehr guter Koalitionsvertrag war, mussten wir deshalb beim Thema Bodenpolitik um jedes einzelne Wort feilschen. Herausgekommen ist ein längerer, etwas verklausulierter Absatz mit unterschiedlichen bodenpolitischen Forderungen, von denen der heute vorliegende Antrag die niedrigschwelligste Forderung wortwörtlich aufgreift. Niedrigschwellig, weil es lediglich um eine Bundesratsinitiative geht und nicht um ein Agrarstrukturgesetz. Niedrigschwellig auch, weil die enthaltenen Forderungen nicht neu sind: Bereits bei der letzten Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes 2021 waren sie in einer Entschließung des Agrarausschusses des Bundesrates enthalten. Man war sich einig, dass die damals beschlossene Absenkung der Schwelle zur Erhebung der Steuer von 95 % auf 90 % nicht ausreichend war; die damalige Ministerin Hoffmann, CDU, hatte für das Land Brandenburg eine entsprechende Erklärung zu Protokoll gegeben. Der schwarz-rote Berliner Senat hat 2024 ebenfalls angekündigt, eine entsprechende Bundesratsinitiative prüfen zu wollen – sicherlich nicht, weil es dort um landwirtschaftliche Flächen, sondern um Immobilienkonzerne geht. Ebenfalls 2024 hat der Freistaat Bayern im Bundesrat ein Entlastungspaket für die Landwirtschaft vorgeschlagen. Darin enthalten war unter anderem die Forderung nach einem Steuerbefreiungstatbestand für gemeinnützige Siedlungsgesellschaften. Mit unseren beiden Forderungen in diesem Antrag, den wir Ihnen heute vorlegen, greifen wir die beiden Änderungswünsche am Grunderwerbsteuergesetz auf, die aus unserer Sicht konsensfähig und leicht umsetzbar sind. Die dritte Forderung in diesem Antrag mag auf den ersten Blick nicht ganz zum Rest passen: Die Berichtsbitte zur Beschleunigung der Flurneuordnungsverfahren war aber das Ergebnis der Verhandlungen mit dem Koalitionspartner. Diese Verhandlungen begannen im Oktober des vergangenen Jahres, und ursprünglich war die gemeinsame Einbringung eines entsprechenden Antrages bereits im Dezember vorgesehen. Diese kam dann leider nicht mehr zustande: Am 5. Januar 2026 – wir haben bis zum Schluss gekämpft – habe ich, verbunden mit den besten Wünschen für das neue Jahr, die heute vorliegende Fassung, in der alle Änderungswünsche der SPD enthalten sind, an die Kollegen geschickt. Leider erhielt ich keine Antwort mehr, weil der Ministerpräsident am nächsten Tag die Koalition beendet hat. Deshalb legen wir den mit MdFE und SPD abgestimmten Antrag heute als BSW-Antrag vor, rechnen aber natürlich fest mit der Zustimmung des ehemaligen Koalitionspartners. (Beifall BSW – Lars Hünich [AfD]: Ich glaube ja, da rechnen Sie falsch!)

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