Wolfgang Roick
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger am Livestream und hier im Saal! Offensichtlich haben Sie die Antwort auf die Kleine Anfrage missverstanden. Aber der Reihe nach. (Lachen bei der AfD) Die AfD hat einen Antrag mit der Überschrift „Bundesratsinitiative zur Schaffung einer einheitlichen und verbindlichen Regelung zum Rückbau von Windindustrieanlagen“ vorgelegt. Darin behaupten Sie, es gebe keine verbindlichen Regelungen für den Rückbau der Windenergieanlagen, und leiten daraus einen Handlungsbedarf auf Bundesebene ab, dessen Deckung angeblich überfällig sei. Diese Behauptung ist jedoch bereits von der AfD selbst faktisch widerlegt worden, und zwar in dieser Kleinen Anfrage. Darin ist nämlich dargelegt, dass rechtliche Vorgaben, Genehmigungsauflagen und Rückbauverpflichtungen sehr wohl bestehen. Die AfD verfügt also über gegenteilige offizielle Informationen. Zudem beklagen Sie regelmäßig, dass die Energiewende mit Unterstützung der erneuerbaren Energien gescheitert sei. Insbesondere das Thema Rückbau von Windenergieanlagen wird mithilfe von Fake News zur Skandalisierung genutzt. Der Antrag zielt genau in diese Richtung. Die AfD verfolgt offensichtlich das Ziel, die erneuerbaren Energien komplett abzuschaffen. Ihr heutiger Antrag, der nun leider von der Tagesordnung genommen wurde, zeigt das auch: Sie würden am liebsten wieder in die Kernenergie einsteigen. (Beifall AfD) – Wenn Sie dann die Regelung zur Lagerung solcher Kernbrennstoffe auch so beklatschen, ist alles gut. (Zurufe von der AfD) Ein Mittel dazu ist Ihre ständige Kritik am Rückbau von Windenergieanlagen. Ich frage mich, ob Sie beim Rückbau des ehemaligen Kernkraftwerks in Rheinsberg auch so kritisch hinschauen. Dazu hat man nämlich bis jetzt noch nichts gehört. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Nein, machen wir nicht!) Aber um einer Mythenbildung zuvorzukommen: Grundsätzlich sind beim Rückbau einer Windenergieanlage alle Prozesse bekannt. Es wird nichts verheimlicht oder vergraben; davon zeugt die hohe Recyclingquote von über 90 % – ein Wert, den Automobilhersteller erst nach über 100 Jahren erreicht haben. Ich will Sie nicht auf Ideen bringen, aber haben Sie schon einmal einen Antrag zum Recycling von Pkws gestellt? (Beifall der Abgeordneten Jenny Meyer [BSW]) Ganz konkret: Bei einer üblichen 3,6-Megawatt-Windenergieanlage finden weit über 90 % des Materials den Weg ins Recycling. Die Faserverbundwerkstoffe CFK und GFK machen einen Masseanteil von 1,5 bis 2 % aus. Das ist vom jeweiligen Anlagentyp abhängig. Die Länder haben in eigener Verantwortung umfängliche Regelungen erarbeitet. Es stellt sich also die Frage: Gibt es neue Erkenntnisse, die darauf hindeuten, dass es eine Erforderlichkeit zur Änderung der aktuellen Regelungen gibt? Windenergieanlagen werden nach geltendem Recht, und zwar nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz, zurückgebaut, recycelt und zu einem geringen Teil entsorgt. Es scheint daher, als sei Ihr Antrag ausschließlich polemischer Art. (Oh! bei der AfD) Ein Punkt noch zu den Kosten: Es ist immer das gleiche Spiel, das Sie hier machen. Sie bringen immer irgendetwas vor, was im Grunde ein Nicht-Problem ist. Sicherlich können alle Bundesländer selbst die Kosten festlegen. Das ist auch logisch, denn eine Kranstellfläche oder überhaupt ein Abtransport von bestimmten Materialien kostet nun mal in Baden-Württemberg einen anderen Betrag als bei uns. Abgesehen davon geht es auch immer darum: Wie werden diese Dinge entsorgt? Wo werden sie gelagert? – Beide Entsorgungsmöglichkeiten gibt es. Insofern sind diese unterschiedlichen finanziellen Regelungen nicht verkehrt. Außerdem ist die aktuelle Gesetzeslage so gestaltet, dass es im ureigenen Interesse von Anlagenbetreibern und Grundstückseigentümern ist, dass Windenergieanlagen so schnell wie möglich abgerissen werden und darauf ein neues Verfahren zum Bau neuer Windenergieanlagen aufgesetzt wird. Außerdem sehe ich ein Gleichbehandlungsproblem bei der Rückbausicherheit, und zwar weil im Außenbereich andere infrastrukturelle Anlagen ebenfalls privilegiert zulässig sind, auch solche, die durchaus hoch aufragend sind, und solche, die mit Eingriffen in Natur und Landschaft einhergehen, also auch Bauten der Land- und Forstwirtschaft, ortsgebundene Anlagen für die öffentliche Versorgung, Aussichtstürme, Freilichtbühnen etc. Für all diese Bauten müssten die gleichen Verpflichtungen gelten wie für die Windenergieanlagen. Noch ein Wort zum Mikroplastik: Alle Dinge, die Wind und Wetter ausgesetzt sind, haben eine gewisse Erosion. Wie jede andere technische Infrastruktur ist auch die Windkraftanlage von natürlichen Abnutzungseffekten betroffen, die jedoch durch gezielte Maßnahmen erheblich minimiert werden können. Allerdings: Der Abrieb von Autoreifen und selbst von Schuhsohlen ist um das Tausendfache höher. Darauf verweisen Experten, die sich ernsthaft mit der Thematik auseinandersetzen. Wenn Sie also konsequent sind, erwarte ich zum nächsten Plenum Ihre Verbotsinitiative für Autoreifen und Schuhsohlen. – Vielen Dank. (Beifall SPD)
