Daniela Oeynhausen
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Brandenburger! Wir müssen unseren Krankenhäusern helfen, besonders jenen, die bei der Lauterbach-Krankenhausreform ignoriert werden. Das sind Kliniken mit alter Bausubstanz, das sind Kliniken, die erweitert werden müssen, wie die in Brandenburg an der Havel. Wir brauchen eine Reform, durch die die Landesmittel für Investitionen in Krankenhäuser zielgerichtet verteilt werden. Im Landeshaushalt klafft ein Milliarden-Loch – bis zu 7 Milliarden Euro. Das ist die Folge von 35 Jahren roter SPD-Misswirtschaft. Das konnten Sie lesen. (Beifall AfD – Zuruf des Abgeordneten Udo Wernitz [SPD]) Bisher hält sich das Land an die Vorgabe, in unsere Krankenhäuser zu investieren, aber ich frage Sie: Wie lange noch? Die Kassen sind leer. Ich frage mich, wo die rot-schwarze Koalition in Zukunft ihren Rotstift ansetzen wird, denn in Zeiten knapper Kassen kann jeder Euro nur einmal ausgegeben werden. (Zuruf) Klar ist: Spielraum wird es kaum geben. Deswegen fordere ich die Landesregierung auf: Hören Sie mit der Verteilung nach dem Gießkannenprinzip auf! Investieren Sie Steuergeld sinnvoll und zielgerichtet, damit es da ankommt, wo es gebraucht wird! (Beifall AfD) Die Landesregierung hat sich jahrelang einen schlanken Fuß gemacht, wenn es um die Investition in unsere Krankenhäuser ging, obwohl das Landesaufgabe ist. (Zuruf von der Regierungsbank) Was war die Folge? Die Träger finanzierten notwendige Investitionen über die Betriebskosten – das machen sie häufig immer noch so –, sie nutzten also Geld, das sie von den Krankenversicherungen erhalten, aus den Kassenbeiträgen der Versicherten. Das zu finanzieren, ist aber nicht Aufgabe der Versicherten. 80 % der Krankenhäuser schreiben mittlerweile rote Zahlen, das heißt: So kann es nicht weitergehen! (Steeven Bretz [CDU]: Na, dann sagen Sie uns doch mal, wie!) Wir von der AfD-Fraktion wollen, dass die jährlichen Landesmittel für Krankenhausinvestitionen in Höhe von etwa 200 Millionen Euro dort ankommen, wo sie gebraucht werden. (Steeven Bretz [CDU]: Das heißt?!) Die Landesregierung soll zusammen mit den Krankenhäusern prüfen: Kann ein Teil des Geldes weiterhin als Pauschale ausgegeben werden und ein anderer Teil zielgerichtet auf Antrag gewährt werden, damit er beispielsweise für Neubauten zur Verfügung steht, die jetzt von den Lauterbach-Milliarden der Krankenhausreform ausgeschlossen sind? Aus den Kreisen hören wir: Für manche Kliniken ist die Investitionspauschale sehr auskömmlich, für andere bedeutet sie Investitionsstau. (Zuruf von der Regierungsbank: Das ist richtig!) Nehmen wir das Klinikum Brandenburg an der Havel: Es ist für die Stadt ein zentraler Versorger, ein großer Arbeitgeber, und es braucht 40 Millionen Euro für einen Neubau, denn laut Krankenhausplan muss das Haus über 500 Betten betreiben – das kann es aus Platzmangel aber nicht. Nein, es betreibt etwa 450 Betten! Es fehlen welche in der Inneren Medizin, der Geriatrie und der Neurologie. Außerdem müssen dort noch Umbauten vorgenommen werden, weil das Haus demnächst mehr Operationen ambulant anbieten möchte. Doch die Pauschale reicht noch nicht einmal für Ersatzbeschaffungen. Was ist mit Eigenmitteln des Hauses, städtischen Zuflüssen? Sie wissen, Brandenburg an der Havel unterstützt das Haus bereits mit einer zweistelligen Millionensumme – also Fehlanzeige. (Beifall AfD – Steeven Bretz [CDU]: Was wollen Sie denn?!) Dieses wichtige Klinikum könnte seine Aufgabe mit einem Neubau aber viel besser erfüllen – zum Wohle der Brandenburger und der Menschen in Potsdam-Mittelmark. Deswegen müssen wir zielgenau investieren. Ein Akutversorger braucht mehr Investitionsmittel als beispielsweise eine Fachklinik. Die aktuelle Regelung schert aber alles über einen Kamm – und das benachteiligt viele Kliniken.
