Dennis Hohloch
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! In Deutschland gilt die Schulpflicht – und das schon seit 1919. Damals war sie in der Reichsverfassung der Weimarer Republik verankert. Nachdem sie 1938 durch das Reichsschulpflichtgesetz zum Schulzwang verkommen und für die nationalsozialistische Ideologie genutzt worden war, fand sie nach 1949 dennoch Eingang ins Grundgesetz. In der Bundesrepublik Deutschland gilt also die Schulpflicht, ähnlich, wie sie 1919 eingeführt wurde, und die damit verbundene Garantie des Staates, gute Bildungschancen zu gewährleisten und den Punkt Bildung qualitativ hochwertig abzudecken. Im Gegenzug müssen Eltern ihre Kinder dem Staat für die Schulzeit zur Verfügung stellen. So war die Schulpflicht damals gedacht, meine Damen und Herren. Das Problem ist allerdings, dass der Staat seine Pflichten und seinen Teil dieser Abmachung seit Langem nicht mehr erfüllt. Wir haben in Brandenburg, aber auch überall sonst in der Bundesrepublik, flächendeckend Abstürze der Schülerleistungen zu verzeichnen. Der Staat ist hier also, muss man sagen, vertragsbrüchig geworden. (Vereinzelt Beifall AfD) Der IQB-Bildungstrend von 2021 zeigt es deutlich – diesen erwähnen wir immer wieder –: 50 % der Viertklässler im Land erreichen die Mindeststandards im Schreiben nicht. Ein Drittel kann nicht rechnen, ein Viertel kann nicht richtig lesen – und das nach drei Schuljahren, meine Damen und Herren. Das ist ein Armutszeugnis für dieses Bildungssystem. (Beifall AfD) Betrachtet man den IQB-Bildungstrend der Neuntklässler, sieht es nicht besser aus. Dort verzeichnet man einen starken Leistungsverfall, und zwar in allen Bundesländern, in den Fächern Mathematik, Biologie, Chemie und Physik – also genau in den Fächern, in denen Deutschland einmal Spitzenreiter war und damit zum Weltmotor der Exportwirtschaft geworden ist. (Beifall AfD) Die Schulpflicht ist also faktisch nur noch eine Schulanwesenheitspflicht – und das außerdem noch steuergeldfinanziert: Wir alle müssen dafür zahlen, dass wir unsere Kinder in ein System geben, das offensichtlich nicht in der Lage ist, sie allumfassend zu bilden. Die Gegenmaßnahmen aller bisherigen brandenburgischen Landesregierungen – immer unter Führung der SPD – haben zur Qualitätssteigerung nicht gereicht; das staatliche Schulwesen ist umfassend gescheitert. Bildungsexperimente der SPD über 30 Jahre haben dazu geführt, dass der Leistungsgedanke aufgegeben wurde, Inklusion und Integration gescheitert sind, die Sicherheit für unsere Kinder nicht mehr gegeben ist und das Neutralitätsgebot an den Schulen seit Jahren missachtet wird. Nur die Einbindung der Schulen in den absurden „Kampf gegen rechts“ funktioniert, meine Damen und Herren. (Beifall AfD) Nach diesen Ausführungen stellt sich also die Frage: Aus welchen Gründen sollten Eltern weiterhin gezwungen werden, ihre Kinder in dieses System zu geben bzw. sich einem staatlichen Monopol zu beugen, das kaum Leistung bringt, aber steuerfinanziert ist? Machen wir es doch so, wie die SPD immer sagt: Wir denken Bildung einfach neu. Das ist das Versprechen, das wir permanent von der SPD hören. Die AfD greift das auf: Wir denken Bildung neu, indem wir die Schulpflicht um eine Bildungspflicht erweitern, meine Damen und Herren. Wir haben ja zwei Möglichkeiten. Entweder kommt das staatliche Schulsystem wieder auf die Beine, weil Sie dafür sorgen, dass es wieder zu den besten der Welt gehört – dann wird diese Bildungspflicht vielleicht nicht gebraucht –, oder den Eltern wird mehr Entscheidungsfreiheit in Bildungsfragen eingeräumt. Wir entscheiden uns klar für das Zweite, meine Damen und Herren. (Beifall AfD) Gestern hieß es außerdem von der SPD-Fraktion, man wolle fächerübergreifenden Unterricht. Man wolle Möglichkeiten schaffen – das hat der Minister gesagt. Man zwinge niemanden, sondern schaffe Möglichkeiten. Genau das bietet unser Antrag: Die Eltern können entscheiden, ob es für ihre Kinder das Richtige ist, in die Schule geschickt oder außerschulisch unterrichtet zu werden. (Beifall AfD) Die AfD ist eine freiheitliche Partei und gibt den Eltern ihre Entscheidungsgewalt zurück. 2026 37 Ein Blick über den deutschen Tellerrand auf andere Länder, die bildungspolitisch teilweise sogar wesentlich erfolgreicher sind als wir, zeigt, dass das funktioniert. Eine klassische Schulpflicht wie in Deutschland gibt es in Europa fast nicht. Alle erfolgreichen Länder haben eine Bildungspflicht: Österreich, Tschechien, Norwegen, drei Viertel der Kantone der Schweiz, Australien, Neuseeland, Estland, Finnland, England, Irland und viele weitere – sie alle haben keine Schulanwesenheitspflicht. In manchen Ländern ist die Bildungspflicht sogar in der Verfassung verankert, wie zum Beispiel in Dänemark – ein Land, das sozialdemokratisch regiert wird und nicht im Verdacht stehen kann, durch rechtsextremistische Ideologien missbraucht zu werden, wie Sie immer so schön sagen. (Beifall AfD) Ich zitiere aus der dänischen Verfassung: „Alle Kinder im schulpflichtigen Alter haben Anspruch auf unentgeltlichen Unterricht in der Volksschule. Eltern oder Vormünder, die selbst dafür sorgen, dass die Kinder einen Unterricht erhalten, der den im Allgemeinen an den Volksschulen gestellten Anforderungen entspricht, sind nicht verpflichtet, die Kinder in der Volksschule unterrichten zu lassen.“ All diese Länder mit Bildungspflicht sind westliche Demokratien und erfolgreiche Bildungsnationen. Deutschland ist eines der wenigen Länder ohne Bildungspflicht und reiht sich mit China, Nordkorea und Bosnien-Herzegowina ein. Das sind Länder mit einer strikten Schulanwesenheitspflicht, meine Damen und Herren, und Sie wissen auch genau, warum das dort so ist. In Ländern mit Bildungspflicht – nicht in China und Nordkorea – gelten für Bildung und außerschulisches Lernen drei Prinzipien. Erstens: Auch dort hat man sich nach einem staatlichen Lehrplan zu richten. (Zwiegespräch auf der Regierungsbank) – Es wäre wirklich schön, wenn es dieses Geraune im Hintergrund nicht gäbe. Fahren wir aber fort. Das Zweite sind die zentralen Prüfungen: Alle Schüler, die außerschulisch unterrichtet werden, müssen sich zentralen staatlichen Prüfungen unterziehen, damit der Bildungserfolg gewährleistet werden kann. Drittens: Die Pflichten und Rechte von Staat und Eltern sind minutiös ausformuliert. Es gibt also keine Rechtsunsicherheit. Außerschulisches Lernen kann untersagt werden, wenn der Bildungserfolg nicht eintritt oder Eltern ihre Pflichten verletzen. Warum ist eine Bildungspflicht sinnvoll? Dazu nenne ich Ihnen drei Punkte. Den ersten habe ich schon erwähnt – das ist der Zustand des aktuellen Bildungssystems, das Bildungserfolge in der Breite und Masse eben nicht gewährleistet. Corona ist der zweite Punkt: Sie alle haben gemerkt, dass viele Kinder wegen Ihrer unsäglichen Coronamaßnahmen gelitten und uneinholbare Lernrückstände aufgebaut haben. Es gab aber auch einen Prozentsatz von Kindern, bei denen es genau umgekehrt war. Sie sind Autodidakten; sie haben zu Hause viel gelernt. Danach kehrten sie in die Schule zurück, und die Rücksprache mit meinen ehemaligen Kollegen bestätigte: Manche dieser Kinder haben sich ein Jahr lang in der Schule gelangweilt. Was gibt es Schlimmeres für ein Kind – abgesehen von Gewalt –, als Langweile an einem Ort, zu dem man gehen muss, wenn man nicht weiß, warum man dort sitzt, meine Damen und Herren? (Beifall AfD) Zudem gibt es in Deutschland faktisch keine Förderung hochbegabter Kinder. Wir wollen eine Bildungsnation sein, wir wollen ein Industrieland sein – „Industrieland 2.0“ heißt das ja heutzutage –, haben aber überhaupt keine Förderung solcher Kinder, die zukünftig Informatiker, Ingenieure oder Maschinenbauer werden können. Das Dritte ist das Beispiel Österreich: Dort werden ca. 1,5 % der Kinder außerschulisch unterrichtet. Das ist also nicht die Masse; das führt also nicht dazu, dass die Klassen nur noch aus jenen bestehen, die bildungsschwach sein könnten. Es geht dort nur um 1,5 % der Kinder, mit durchschnittlich wesentlich besseren Abschlüssen und höheren Bildungsstandards als bei jenen, die staatliche Schulen besuchen. Wer sind wir, dass wir diesen Kindern diese Erfolge verwehren könnten? (Beifall AfD) Kommen wir zu den Vorwürfen, die immer wieder ins Feld geführt werden, meine Damen und Herren: Die Bildungspflicht sei nur etwas für Reiche. – Dazu ist zuerst zu sagen, es ist nichts Verwerfliches daran, dass Eltern ihr Geld dafür nutzen, ihre Kinder zu bilden. Ich finde, es ist eine Aufgabe von Eltern, ihr Geld dafür zu nutzen, dass ihre Kinder die besten Bildungschancen haben, die man ihnen geben kann. Aber selbstverständlich ist es eine Aufgabe des Staates – das besagt auch unser Antrag –, diese Bildungspflicht auszuformulieren. Selbstverständlich hat der Staat die Möglichkeit, auch häusliches Lernen sowie Lernen in Privatschulen und in Bildungsvereinen querzufinanzieren. Es gibt die Möglichkeit, Eltern finanziell zu unterstützen, wenn sie sich dagegen entscheiden, ihre Kinder in der Schule unterrichten zu lassen. Zweitens: Die Bildungspflicht trage zur Bildung von Parallelgesellschaften bei. – Das ist nicht der Fall. Gerade habe ich das Beispiel Österreich genannt – 1,5 %. In Dänemark sind es noch weniger, in Frankreich auch. In Frankreich besuchen ca. 17 % der Kinder Privatschulen. Da ist das noch etwas ganz anderes, aber auch da sieht man: Die gesellschaftliche Vielfalt in den Schulen bleibt trotzdem erhalten. Dieses Argument überzeugt also nicht, zumal die jetzige Schulpflicht die Entstehung von Parallelgesellschaften auch nicht verhindert. Das zeigt sich tagtäglich überall gerade in westdeutschen Städten. Drittens: Der Staat habe keine Kontrolle. – Das ist das nächste Argument, und auch das ist falsch. Wir stärken Elternrechte, nicht Elternentrechtung. Der Blick auf das österreichische Modell zeigt, dass die Kontrolle engmaschig ist. Kein Kind fällt durch das Raster, die Kinder können gut gefördert werden, und wenn es eben nicht klappt, greift die Schulanwesenheitspflicht und die Kinder müssen zurück in die Schule. Unser Anliegen ist also klar, meine Damen und Herren: Wir wollen ausgezeichnete Bildung für alle und wir wollen Elternrechte stärken, nicht schwächen. Lassen wir die alte Schulanwesenheitspflicht hinter uns und erweitern wir sie zu einer Bildungspflicht. Der Auftrag an die Landesregierung ist klar: erstens eine Bundesratsinitiative für außerschulisches Lernen starten und zweitens existierende Modelle in Anrainerländern prüfen und an die Brandenburger Bedürfnisse anpassen. Es muss klar sein, für welche Schulstufe es geeignet sein soll, und es muss definiert sein, welche Rechte und Pflichten Eltern haben. Es muss festgelegt sein, welche Kontrollmechanismen der Staat hat, und es muss dargelegt sein, welche Sanktionen bei ausbleibendem Bildungserfolg verhängt werden. Alles in allem ist die Bildungspflicht das Zukunftsmodell für die Bildung in Europa und auf der Welt, meine Damen und Herren. Gehen Sie diesen Schritt, denken Sie Bildung neu und unterstützen Sie diesen Antrag. – Vielen Dank. (Beifall AfD)
