Ludwig Scheetz
Nein, ich lasse jetzt keine Zwischenfrage zu. – Der einzige Grund, aus dem die AfD tatsächlich Neuwahlen fordert, ist nicht die Sorge um die Demokratie in diesem Land, sondern Sie wollen aus einer vermeintlichen politischen Instabilität Kapital schlagen. Aber es gibt keine Instabilität. Kommen wir zum Thema Schülerpraktikum. Es ist ein besonders emotionaler Vorwurf, der hier ins Feld geführt wird: ein verweigertes Schülerpraktikum bei der AfD-Fraktion. (Zurufe von der AfD: Eines?) Betrachten wir den Vorfall aber nicht nur aus der rührseligen Opferperspektive der AfD, stellen wir fest: Dieses Praktikum wurde nicht verboten; das Anliegen wurde rechtlich geprüft und rechtmäßig abgelehnt. (Beifall SPD – Zurufe von der AfD) Das Oberverwaltungsgericht – mein Gott, beruhigen Sie sich doch – Berlin-Brandenburg, ein deutsches Gericht, das höchste Verwaltungsgericht in diesem Land, hat am 16. Januar klar entschieden: Schülerpraktika sind Schulveranstaltungen mit pädagogischem Auftrag. Die Schule trägt Verantwortung für den Schutz junger Menschen und für die Wertevermittlung. Das Gericht hat ebenso klargestellt: Eine Schule darf eine Praktikumsstelle ablehnen, wenn berechtigte Zweifel bestehen, ob diese Stelle mit dem Bildungs- und Erziehungsauftrag vereinbar ist. – Damit wurde die Entscheidungskompetenz von Schulen ganz allgemein gestärkt. (Beifall SPD sowie vereinzelt CDU) Und jetzt etwas, was die AfD immer wieder missachtet und bewusst verschweigt: Demokratie und Rechtsstaatlichkeit bedeuten nicht nur, dass man klagen darf – das machen Sie ja regelmäßig und ist auch Ihr gutes Recht –, sondern auch, dass man Urteile zu akzeptieren hat, (Beifall SPD – Dennis Hohloch [AfD]: Ja, wie war denn das mit den Corona-Urteilen? Wann werden die Bußgelder zurückgezahlt?) damit Frieden, Rechtsfrieden einkehrt. Aber das wollen Sie nicht; Ihr Geschäftsmodell ist die Turbulenz. (Lachen des Abgeordneten Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]) Wer Gerichtsentscheidungen nur dann respektiert, wenn sie ihm passen, stellt nicht nur die Demokratie infrage, sondern vor allem auch sich selbst. (Beifall SPD) Es ist zu begrüßen, dass das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg den Schulen die Meinungs- und Empfehlungsfreiheit zugesteht. Meine Damen und Herren, wenn wir schon bei dem Thema „Bewusstes Missachten und Falschverstehen von gerichtlichen Entscheidungen“ sind, dann lassen Sie uns auch über die Besetzung der PKK reden. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Gern!) Die AfD fordert nicht nur in der Aktuellen Stunde, sondern auch in dem zusätzlich eingebrachten Antrag einen Sitz in der Parlamentarischen Kontrollkommission. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Das ist ja ein Skandal!) Sie geht sogar weiter und fordert eine spiegelbildliche Besetzung der Kommission. Sie behauptet wahrheitswidrig und wider besseres Wissen, dass die PKK nicht ordnungsgemäß besetzt sei. All diese Aussagen – das wissen Sie – sind falsch, und das ist keine neue Erkenntnis. Sie selbst hatten wegen der damaligen Besetzung der PKK Klage vor dem Verfassungsgericht des Landes Brandenburg erhoben und haben am 6. September 2023 – um es in Erinnerung zu rufen – ein Urteil erhalten. Das Verfassungsgericht des Landes Brandenburg hat entschieden, dass der Landtag bei der Besetzung der PKK einen weiten Spielraum im Rahmen seiner Geschäftsordnung hat. Ein unbedingter Anspruch auf einen Sitz besteht nicht automatisch für jede Fraktion, auch nicht für die AfD. (Lars Hünich [AfD]: Weil Sie es vorher geändert hatten!) Das Gericht hat das in dem konkreten Fall nicht als verfassungswidrig festgestellt. Es besteht nämlich ein Spannungsverhältnis mit dem legitimen Geheimschutzinteresse der PKK, das durch eine freie Wahl der Mitglieder hier in diesem Parlament und nicht durch eine automatische spiegelbildliche Besetzung gewahrt wird. (Zuruf des Abgeordneten Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]) Das Verfassungsgericht unseres Landes hat dabei ausdrücklich betont, dass die Chancengleichheit der Fraktionen ein Verfassungswert ist, aber zugunsten des Geheimschutzes und der Funktionsfähigkeit der PKK eingeschränkt werden kann. Obgleich jede Fraktion Vorschläge unterbreiten darf, bedeutet das nicht, dass jedes vorgeschlagene Mitglied gewählt werden muss; darüber entscheidet dieses Plenum. (Abgeordneter Steeven Bretz [CDU] steht am Saalmikrofon. – Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Frage!) – Gerne. (Vereinzelt Heiterkeit)
