Rainer Genilke
Damit sind wir am Ende des Tagesordnungspunktes. Es liegt in der Natur der Sache, dass es sich um einen besonders hitzigen Austausch gehandelt hat. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag „Förderung des Potsdam-Institutes für Klimafolgenforschung (PIK) durch das Land Brandenburg einstellen“ der AfD-Fraktion auf Drucksache 8/1750. Wer mit dem Antrag einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Der Antrag ist ohne Enthaltungen mit großer Mehrheit abgelehnt. Wir sind damit am Ende der 19. Sitzung des Landtages. Ich mache Sie darauf aufmerksam, dass draußen vor der Tür der Parlamentarische Abend der LIGA auf uns wartet, zu dem ich Sie recht herzlich einlade. Außerdem erinnere ich Sie daran, dass die morgige 20. Sitzung des Landtages um 9.30 Uhr beginnt. Ich wünsche Ihnen einen guten Nachhauseweg und einen schönen Abend. Ende der Sitzung: 19.57 Uhr Anlagen 5 Gefasste Beschlüsse Versprechen halten – Krankenhausstandort Wittstock sichern tember 2025 zum TOP 4 folgenden Beschluss gefasst: „Wittstock als Ort der regionalen Gesundheitsversorgung sichern Der Landtag stellt fest: Die Koalitionsfraktionen stehen zum Koalitionsvertrag und sorgen dafür, dass alle Krankenhausstandorte in Brandenburg als Orte der regionalen Gesundheitsversorgung erhalten bleiben. Das kann auch in Form von Polikliniken für die Primärversorgung oder weiteren Formen sektorenübergreifender, ‚stambulanter‘, also ambulant-stationärer Versorgung geschehen. Die Regierungsfraktionen appellieren an die Verantwortlichkeit der Träger, alle Krankenhausstandorte im Zuge der Krankenhausreform nach Möglichkeit als solche zu erhalten und partiell zu ambulantisieren. Die Aufgabe eines Standortes sollte nur erfolgen, wenn es rechtlich keine andere Lösung gibt und immer in Kommunikation mit dem Personal so- wie den regionalen Akteuren und gleichzeitig mit einem zukunftsfähigen, ambulanten oder sektorenübergreifenden alternativen Versorgungsangebot erfolgen. Dies gilt auch für den Standort Wittstock. Dabei erkennt der Landtag die besondere Bedeutung an, die das Krankenhaus Wittstock bislang für die Region hatte - sei es durch die vorhandenen kardiologischen und gastroenterologischen Strukturen, die begrenzte Notfallversorgung oder die gute verkehrliche Anbindung. Die Sorgen der Bürgerinnen und Bürger, Patientinnen und Patienten sowie der dort tätigen Ärztinnen und Ärzte über mögliche Versorgungslücken sind nachvollziehbar und verdienen ernsthafte Beachtung. Wittstock ist gemäß diesen Vorgaben kein Haus der Grundversorgung und kein Sicherstellungskrankenhaus, für das Ausnahmen von den Bundes-Vorgaben möglich wären. Wir sehen es deshalb als unsere Aufgabe an, umsetzbare Versorgungsalternativen in und für Wittstock zu unterstützen. Hierfür sehen wir auch den Krankenhausträger KMG in Verantwortung. Jetzt gilt es, gemeinsam mit allen notwendigen Akteuren eine Lösung zu finden. Dazu gehört insbesondere, dass die bisher in Wittstock vorhandenen Angebote in den Bereichen Kardiologie, Notfallversorgung und Diagnostik ambulant am Standort erhalten bleiben. Der vom Bürgermeister in Wittstock eingerichtete Runde Tisch mit allen Akteuren zur Sicherung der regionalen Gesundheitsversorgung ist dabei ein richtiger Ansatz. Der Landtag beschließt: Die Landesregierung wird aufgefordert, 1. klare Aussagen vom Krankenhausträger KMG für zukünftige Angebote am Standort Wittstock zu verlangen 5 Die Beschlüsse werden im unveränderten Wortlaut wiedergegeben. und zusammen mit dem Krankenhausträger KMG zukünftige Angebote am Standort Wittstock zu entwickeln; 2. aktiv die Arbeit des Runden Tisches in Wittstock zur Sicherung der Gesundheitsversorgung in Wittstock zu unterstützen; 3. Initiativen zur Sicherung der Primär- und Notfallversorgung in Wittstock zu ergreifen; 4. den Aufbau einer Poliklinik in Wittstock mindestens mit Leistungen der Primärversorgung, der kardiologischen Versorgung und der Notfallversorgung zu unterstützen, mit dem Ziel einer Umsetzung möglichst bis Anfang 2027, und hierzu gemeinsam mit KMG, der Kommune und den regionalen Akteuren einen konkreten Fahrplan vorzulegen.“ Zukunftsfeste Sicherung der gesundheitlichen Versorgung im Land Brandenburg tember 2025 zum TOP 4 folgenden Beschluss gefasst: „Der Landtag stellt fest: Die Transformation der Krankenhauslandschaft in Deutschland steht derzeit im Mittelpunkt gesundheitspolitischer Diskussionen. Ein zentrales Element dabei ist der im Rahmen der Krankenhausreform eingerichtete Transformationsfonds, der Investitionsanreize zur Spezialisierung von Krankenhäusern sowie zur Umstellung auf sektorenübergreifende Versorgungsstrukturen ohne Notfallversorgung setzt, während die Umwandlung grundversorgender Krankenhäuser in bedarfsgerechte ambulant-stationäre Versorgungszentren mit Notfallversorgung bislang unberücksichtigt bleibt. Diese Lücke erschwert die notwendige strukturelle Anpassung der Versorgungslandschaft, insbesondere in ländlichen Regionen wie Brandenburg, die besonders stark vom Wandel betroffen sind. Daher ist es notwendig, auch für nicht förderfähige Projekte außerhalb des Transformationsfonds zusätzliche Möglichkeiten zur Unterstützung zu schaffen. Um die gesundheitliche Versorgung im ganzen Land zukunftsfest zu sichern, gilt es verstärkt darauf hinzuwirken, ambulante Strukturen und die Basisversorgung auszubauen und zu stärken. Dies betrifft insbesondere Modelle, die eine bessere Verzahnung von ambulanter und stationärer Grundversorgung ermöglichen und gleichzeitig eine verlässliche wohnortnahe Notfallversorgung gewährleisten. Kommunen kommt dabei eine besondere Rolle zu, sie brauchen verlässliche Rahmenbedingungen, um tragfähige Lösungen für die regionale Daseinsvorsorge entwickeln und sichern zu können. Die Streichung der Finanzierung von Gesundheitsregionen durch Verträge zwischen Krankenkassen und Kommunen im verabschiedeten Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz verhindert die im ursprünglichen Gesetzentwurf vorgesehene Möglichkeit, dass Landesverbände der Krankenkassen Vereinbarungen mit Kommunen abschließen können, um regionale Versorgungsdefizite gezielt anzugehen. Vor diesem Hintergrund besteht weiterhin die Notwendigkeit, auf Maßnahmen hinzuwirken, die strukturelle Herausforderungen in der Gesundheitsversorgung – insbesondere im ländlichen Raum – wirksam abfedern und bewältigen. Darüber hinaus zeigt die Versorgungsbedarfsanalyse des Ministeriums für Gesundheit und Soziales (MGS) vom 7. Mai 2025 den erheblichen Handlungsbedarf im Hinblick auf die zukünftige Ausgestaltung der gesundheitlichen Versorgung: Die Analyse identifiziert ein Ambulantisierungspotenzial von 25 bis 29 % der bisherigen Krankenhausfälle. Dies bedeutet, dass ein erheblicher Anteil stationärer Versorgungsleistungen perspektivisch in den ambulanten Sektor verlagert werden muss. Hierzu ist der Aufbau von bedarfsgerechten ambulanten Versorgungsstrukturen erforderlich. Gleichzeitig ist das Versorgungssystem in Brandenburg durch einen erheblichen Mangel an Hausärztinnen und Hausärzten gekennzeichnet. Derzeit sind rund 320 Hausarztsitze unbesetzt, was auf eine drohende Unterversorgung hinweist. Vor diesem Hintergrund ist es erforderlich, verstärkt auf die Stärkung von Primärversorgungszentren sowie regionalen und ambulant-stationären Einrichtungen (stambulante Strukturen) mit integrierter Notfallversorgung hinzuwirken. Dabei ist insbesondere die Förderung von kommunalen und nichtinvestorengetriebenen Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) von Bedeutung, da diese stärker am Gemeinwohl orientiert sind, eine langfristige Versorgungssicherheit gewährleisten und nicht primär auf kurzfristige Gewinnerzielung ausgerichtet sind. Nur so können wohnortnahe Basisversorgung und eine verlässliche Daseinsvorsorge langfristig gesichert werden. Der Landtag beschließt: Die Landesregierung wird aufgefordert, 1. für innovative gesundheitliche Versorgungsstrukturen, die nicht über den Transformationsfonds abgedeckt sind – insbesondere im Bereich des Auf- und Ausbaus ambulanter Versorgungsangebote – auf eine Stärkung hinzuwirken und im Sinne einer verlässlichen Daseinsvorsorge Kommunen aktiv in den Aufbau solcher Versorgungsregionen einzubeziehen, 2. die Rahmenbedingungen so auszugestalten, dass Gesundheitsregionen und insbesondere kommunale Medizinische Versorgungszentren (MVZ) gestärkt werden und die Gründung von MVZ in kommunaler oder anderer nicht-investorengetriebener Trägerschaft gezielt unterstützt bzw. befördert wird, 3. insbesondere die Kommunen darin zu ermutigen, Maßnahmen zur langfristigen Sicherung der wohnortnahen gesundheitlichen Versorgung umzusetzen, zum Beispiel durch die Bereitstellung von Räumlichkeiten für Zweigpraxen, Außenstellen niedergelassener Ärztinnen und Ärzte oder durch die Einrichtung kommunaler MVZ, 4. die Kommunen dabei zu begleiten, regionale Versorgungsketten von Prävention über Pflege bis hin zu ambulanter und stationärer Versorgung sowie Rehabilitation im Sinne einer ganzheitlichen, bedarfsgerechten und wohnortnahen Gesundheitsversorgung aufzubauen. “ 2025 95 Ergebnisse der namentlichen Abstimmungen Zu TOP 4: - Versprechen halten – Krankenhausstandort Wittstock sichern - Antrag der CDU-Fraktion - Drucksache 8/1694 vom 03.09.2025 Folgende Abgeordnete stimmten mit Ja: Herr Abg. Adam (AfD) Herr Abg. Arndt (AfD) Frau Abg. Augustin (CDU) Herr Abg. Berger (AfD) Herr Abg. Dr. Berndt (AfD) Herr Abg. Bommert (CDU) Herr Abg. Bretz (CDU) Herr Abg. Brüning (CDU) Herr Abg. Deter (AfD) Herr Abg. Drenske (AfD) Herr Abg. Eichelbaum (CDU) Herr Abg. Filter (AfD) Herr Abg. Freiherr von Lützow (AfD) Herr Abg. Galau (AfD) Herr Abg. Genilke (CDU) Herr Abg. Günther (AfD) Herr Abg. Gursch (CDU) Herr Abg. Hanko (AfD) Herr Abg. Hoffmann (CDU) Herr Abg. Hohloch (AfD) Herr Abg. Hohm (AfD) Herr Abg. Hünich (AfD) Herr Abg. Jank (AfD) Herr Abg. Janke (AfD) Herr Abg. Dr. Kaufner (AfD) Frau Abg. Kotré (AfD) Herr Abg. Kubitzki (AfD) Herr Abg. Kuffert (AfD) Herr Abg. Möller (AfD) Herr Abg. Münschke (AfD) Herr Abg. Nothing (AfD) Frau Abg. Dr. Oeynhausen (AfD) Herr Abg. Pardeik (AfD) Herr Abg. Dr. Redmann (CDU) Herr Abg. Rescher (AfD) Herr Abg. Prof. Dr. Schierack (CDU) Herr Abg. Teichner (AfD) Frau Abg. Walter-Mundt (CDU) Herr Abg. Zimmermann (AfD) Folgende Abgeordnete stimmten mit Nein: Herr Abg. Adler (SPD) Frau Abg. Balzer (SPD) Herr Abg. Crumbach (BSW) Herr Abg. Dorst (BSW) Herr Abg. Fischer (SPD) Frau Abg. Fischer (SPD) Herr Abg. Funke (SPD) Frau Abg. Graßmel (SPD) Herr Abg. Dr. Grimm (SPD) Frau Abg. Dr. Gruhn (BSW) Frau Abg. Hildebrandt (SPD) Herr Abg. Katzmarek (SPD) Herr Abg. Keller (SPD) Frau Abg. Kornmesser (SPD) Herr Abg. Kutsche (BSW) Frau Abg. Lange (SPD) Herr Abg. Lehmann (BSW) Frau Abg. Prof. Dr. Liedtke (SPD) Herr Abg. Lüders (BSW) Herr Abg. Lüttmann (SPD) Frau Abg. Matzies (BSW) Frau Abg. Meyer (BSW) Frau Abg. Mittelstädt (SPD) Herr Abg. Noack (SPD) Herr Abg. Penquitt (SPD) Herr Abg. Peschel (BSW) Frau Abg. Poschmann (SPD) Herr Abg. Roick (SPD) Herr Abg. Roth (BSW) Herr Abg. Rüter (SPD) Frau Abg. Sahi (SPD) Herr Abg. Scheetz (SPD) Frau Abg. Schmidt (SPD) Frau Abg. Schönbrunn (SPD) Frau Abg. Dr. Schüle (SPD) Frau Abg. Seiler (SPD) Herr Abg. Simon (BSW) Herr Abg. Skopec (BSW) Herr Abg. Steinfurth (SPD) Herr Abg. Stohn (SPD) Herr Abg. Vogelsänger (SPD) Herr Abg. von Ossowski (BSW) Herr Abg. Wernitz (SPD) Herr Abg. Dr. Woidke (SPD) Frau Abg. Wolff (SPD) Zu TOP 7: - Flüchtlingsunterbringung im Landkreis Ostprignitz-Ruppin - Entwicklungen im Landkreis und Kosten für das Land - Große Anfrage der AfD-Fraktion - Drucksache 8/1315 vom 17.06.2025 - Entschließungsantrag der AfD-Fraktion - Drucksache 8/1787 vom 23.09.2025 Folgende Abgeordnete stimmten mit Ja: Herr Abg. Adam (AfD) Herr Abg. Arndt (AfD) Herr Abg. Berger (AfD) Herr Abg. Dr. Berndt (AfD) Herr Abg. Deter (AfD) Herr Abg. Drenske (AfD) Herr Abg. Filter (AfD) Herr Abg. Galau (AfD) Herr Abg. Günther (AfD) Herr Abg. Hanko (AfD) Herr Abg. Hohloch (AfD) Herr Abg. Hohm (AfD) Herr Abg. Hünich (AfD) Herr Abg. Jank (AfD) Herr Abg. Janke (AfD) Herr Abg. John (AfD) Herr Abg. Dr. Kaufner (AfD) Frau Abg. Kotré (AfD) Herr Abg. Kubitzki (AfD) Herr Abg. Kuffert (AfD) Herr Abg. Möller (AfD) Herr Abg. Münschke (AfD) Herr Abg. Nothing (AfD) Frau Abg. Dr. Oeynhausen (AfD) Herr Abg. Pardeik (AfD) Herr Abg. Rescher (AfD) Herr Abg. Zimmermann (AfD) Folgende Abgeordnete stimmten mit Nein: Herr Abg. Adler (SPD) Frau Abg. Balzer (SPD) Herr Abg. Bommert (CDU) Herr Abg. Bretz (CDU) Herr Abg. Brüning (CDU) Herr Abg. Crumbach (BSW) Herr Abg. Dorst (BSW) Herr Abg. Eichelbaum (CDU) Herr Abg. Fischer (SPD) Frau Abg. Fischer (SPD) Herr Abg. Funke (SPD) Herr Abg. Genilke (CDU) Frau Abg. Graßmel (SPD) Herr Abg. Dr. Grimm (SPD) Frau Abg. Dr. Gruhn (BSW) Herr Abg. Gursch (CDU) Frau Abg. Hildebrandt (SPD) Herr Abg. Hoffmann (CDU) Herr Abg. Hornauf (BSW) Herr Abg. Katzmarek (SPD) Frau Abg. Kornmesser (SPD) Herr Abg. Kutsche (BSW) Frau Abg. Lange (SPD) Herr Abg. Lehmann (BSW) Frau Abg. Prof. Dr. Liedtke (SPD) Herr Abg. Lüders (BSW) Herr Abg. Lüttmann (SPD) Frau Abg. Matzies (BSW) Frau Abg. Meyer (BSW) Frau Abg. Mittelstädt (SPD) Herr Abg. Noack (SPD) Herr Abg. Penquitt (SPD) Herr Abg. Peschel (BSW) Frau Abg. Poschmann (SPD) Herr Abg. Dr. Redmann (CDU) Herr Abg. Roick (SPD) Herr Abg. Roth (BSW) Herr Abg. Rüter (SPD) Frau Abg. Sahi (SPD) Herr Abg. Scheetz (SPD) Herr Abg. Prof. Dr. Schierack (CDU) Frau Abg. Schmidt (SPD) Frau Abg. Schönbrunn (SPD) Frau Abg. Dr. Schüle (SPD) Frau Abg. Seiler (SPD) Herr Abg. Simon (BSW) Herr Abg. Skopec (BSW) Herr Abg. Steinfurth (SPD) Herr Abg. Stohn (SPD) Herr Abg. Vogelsänger (SPD) Herr Abg. von Ossowski (BSW) Frau Abg. Walter-Mundt (CDU) Herr Abg. Wernitz (SPD) Herr Abg. Dr. Woidke (SPD) Frau Abg. Wolff (SPD) 2025 97 Anwesenheitsliste Herr Abg. Adam (AfD) Herr Abg. Adler (SPD) Herr Abg. Arndt (AfD) Frau Abg. Augustin (CDU) Frau Abg. Balzer (SPD) Herr Abg. Berger (AfD) Herr Abg. Dr. Berndt (AfD) Herr Abg. Bommert (CDU) Herr Abg. Bretz (CDU) Herr Abg. Brüning (CDU) Herr Abg. Crumbach (BSW) Herr Abg. Deter (AfD) Herr Abg. Dorst (BSW) Herr Abg. Drenske (AfD) Herr Abg. Eichelbaum (CDU) Frau Abg. Fährmann (CDU) Herr Abg. Filter (AfD) Frau Abg. Fischer (SPD) Herr Abg. Fischer (SPD) Herr Abg. Freiherr von Lützow (AfD) Herr Abg. Funke (SPD) Herr Abg. Galau (AfD) Herr Abg. Genilke (CDU) Frau Abg. Graßmel (SPD) Herr Abg. Dr. Grimm (SPD) Frau Abg. Dr. Gruhn (BSW) Herr Abg. Günther (AfD) Herr Abg. Gursch (CDU) Herr Abg. Hanko (AfD) Frau Abg. Hildebrandt (SPD) Herr Abg. Hoffmann (CDU) Herr Abg. Hohloch (AfD) Herr Abg. Hohm (AfD) Herr Abg. Hornauf (BSW) Herr Abg. Hünich (AfD) Herr Abg. Jank (AfD) Herr Abg. Janke (AfD) Herr Abg. John (AfD) Herr Abg. Katzmarek (SPD) Herr Abg. Dr. Kaufner (AfD) Herr Abg. Keller (SPD) Frau Abg. Kornmesser (SPD) Frau Abg. Kotré (AfD) Herr Abg. Kubitzki (AfD) Herr Abg. Kuffert (AfD) Herr Abg. Kutsche (BSW) Frau Abg. Lange (SPD) Herr Abg. Lehmann (BSW) Frau Abg. Prof. Dr. Liedtke (SPD) Herr Abg. Lüders (BSW) Herr Abg. Lüttmann (SPD) Frau Abg. Matzies (BSW) Frau Abg. Meyer (BSW) Frau Abg. Mittelstädt (SPD) Herr Abg. Möller (AfD) Herr Abg. Münschke (AfD) Frau Abg. Muxel (AfD) Herr Abg. Noack (SPD) Herr Abg. Nothing (AfD) Frau Abg. Dr. Oeynhausen (AfD) Herr Abg. Pardeik (AfD) Herr Abg. Penquitt (SPD) Herr Abg. Peschel (BSW) Frau Abg. Poschmann (SPD) Herr Abg. Dr. Redmann (CDU) Herr Abg. Rescher (AfD) Herr Abg. Roick (SPD) Herr Abg. Roth (BSW) Herr Abg. Rüter (SPD) Frau Abg. Sahi (SPD) Herr Abg. Scheetz (SPD) Herr Abg. Prof. Dr. Schierack (CDU) Frau Abg. Schmidt (SPD) Frau Abg. Schönbrunn (SPD) Frau Abg. Dr. Schüle (SPD) Frau Abg. Seiler (SPD) Herr Abg. Simon (BSW) Herr Abg. Skopec (BSW) Herr Abg. Steinfurth (SPD) Herr Abg. Stohn (SPD) Herr Abg. Teichner (AfD) Herr Abg. Vogelsänger (SPD) Herr Abg. von Ossowski (BSW) Frau Abg. Walter-Mundt (CDU) Herr Abg. Wernitz (SPD) Herr Abg. Dr. Woidke (SPD) Frau Abg. Wolff (SPD) Herr Abg. Zimmermann (AfD) Schriftliche der Landesregierung auf Mündliche Fragestunde im Landtag Antworten Anfragen in der am 24.09.2025 Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 227 des Abgeordneten Matthias Steinfurth (SPD-Fraktion) Dreispuriger Ausbau der Autobahn A 12 Die A 12 ist ein wichtiger Bestandteil der E 30, in Irland bis Omsk in Sibirien durchquert, und eine europäischen Verkehrsnetzes. Um die wachsende verkehr zu bewältigen sowie erhöhte Unfallgefahren ringern, soll die A 12 auf drei Fahrspuren erweitert Ich frage die Landesregierung: Wie ist nach ihrer den dreispurigen Ausbau der A 12? Namens der Landesregierung beantwortet der die Mündliche Anfrage wie folgt: Seit dem 1. Januar 2021 ist die Autobahn GmbH land zuständig. Zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit und nachgeordnete Netz zu vermeiden, hat der sechsstreifige zwischen der Bundesautobahn 10 und Frankfurt hohe Priorität. Die Landesregierung Brandenburg des Bundes den weiteren (sechsstreifigen) Ausbau Die Maßnahme befindet sich nach Auskunft Planungsphase. Weitere Informationen liegen nicht vor. Eingegangen: 24.09.2025 / Ausgegeben: 24.09.2025 die Europa in West-Ost-Richtung von Cork zentrale Ost-West-Verbindung des trans-Belastung durch Güter- und Individual- und zunehmende Staubildung zu verwerden. Kenntnis der aktuelle Planungsstand für Minister für Infrastruktur und Landesplanung des Bundes für die Autobahnen in Deutschum die Verlagerung von Verkehren in das Ausbau der Bundesautobahn 12 (Oder) für das Land Brandenburg eine forciert daher bei der Autobahn GmbH der Bundesautobahn 12. der Autobahn GmbH derzeit in einer frühen der Landesregierung hierzu gegenwärtig Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 228 der Abgeordneten Dr. Daniela Oeynhausen (AfD-Fraktion) Aktueller Stand der Anträge auf Entschädigung § 60 IfSG In ihrer Antwort auf die mündliche Anfrage 1528 regierung zu Anträgen auf Versorgung/Entschädigung (IfSG) im Zusammenhang mit Impfungen gegen tualisierungsnotwendigkeit. Ich frage daher die Landesregierung: Wie viele her Versorgung/Entschädigung nach § 60 IfSG menhang mit Impfungen gegen SARS-CoV-2 ten, abgelehnten und in Bearbeitung befindlichen Namens der Landesregierung beantwortet die Mündliche Anfrage wie folgt: Die Landesregierung hat zuletzt in ihrer Antwort sitzung vom 26. Februar 2025 mit Stand Januar schutzgesetz (IfSG) im Zusammenhang mit Impfungen Aktuell sind, mit Stand Ende August 2025, bei Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV) eines Impfschadens durch eine Schutzimpfung, vorgenommen wurde, eingegangen. Über Antragstellenden wurden Leistungen nach § 60 wegen fehlender Kausalität und vier Anträge Mittels Abhilfe im Widerspruchsverfahren erfolgte zunächst abgelehnten Antrages. 23 Anträge anderen Bundeslandes weitergeleitet. 85 Anträge in der laufenden Bearbeitung. 1 Vgl. „Anträge auf Entschädigung aufgrund von Impfschäden tion.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w7/plpr/83-006.pdf Eingegangen: 24.09.2025 / Ausgegeben: 24.09.2025 aufgrund von Impfschäden nach 1 der 7. Legislaturperiode führte die Landesnach § 60 Infektionsschutzgesetz SARS-CoV-2 aus. Es ergibt sich eine Ak-Personen im Land Brandenburg haben bisaufgrund möglicher Impfschäden im Zusambeantragt? Bitte aufschlüsseln nach bewillig-Anträgen. Ministerin für Gesundheit und Soziales die auf die mündliche Anfrage 29 in der Plenar-2025 zu Anträgen nach § 60 Infektionsgegen SARS-CoV-2 ausgeführt. dem für das Land Brandenburg zuständigen insgesamt 430 Anträge auf Anerkennung die gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 345 Anträge wurde entschieden. Sieben Absatz 1 IfSG bewilligt. 311 Anträge wurden wurden aus anderen Gründen abgelehnt. zudem eine weitere Bewilligung eines wurden an die zuständige Behörde eines befanden sich zu diesem Zeitpunkt noch nach § 60 IfSG“, in: https://www.parlamentsdokumenta-(22.03.2023), abgerufen am 12.02.2025. Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 231 der Abgeordneten Dr. Daniela Oeynhausen (AfD-Fraktion) Vorbereitung von Krankenhäusern im Land Laut Medienberichten bereitet Frankreich sein nes Krisenfalls täglich Hunderte verletzte Soldaten land Berlin hat vor Kurzem den Rahmenplan stellt: Es will mit zwölf benannten Krankenhäusern die im Falle eines Nato-Einsatzes funktioniert. 2 erste Plan dieser Art in einem Bundesland. In ähnliche Überlegungen in Brandenburg verneint, terin Nonnemacher diese im Plenum hinsichtlich hausreform äußerte. Ich frage daher die Landesregierung: Wann wird res Projekt wie den in der Vorbemerkung beschriebenen teidigung Krankenhäuser“ initiieren, mit welchen wohl der Zivilbevölkerung als auch verletzter Soldaten? Namens der Landesregierung beantwortet die Mündliche Anfrage wie folgt: Das Bundesministerium für Gesundheit Gesundheitssicherstellungsgesetz zur Vorbereitung sieben Arbeitsgruppen unter Beteiligung der Länder Das Ministerium für Gesundheit und Soziales der AG „Gesundheitliche Versorgung“, die Regelungen und stationären Versorgung insbesondere im Die Ergebnisse sollen bis Ende 2025 vorliegen; 2026 angekündigt. Auf Landesebene begleitet den Prozess durch eine eigene Arbeitsgruppe, ten und für Brandenburg erforderliche Planungen 1 Vgl. https://apollo-news.net/bis-maerz-2026-frankreich-bereitet-krankenhaeuser-auf-moeglichen-kriegsfallvor/, zuletzt aufgerufen am 12.09.2025. 2 Vgl. https://www.aerzteblatt.de/news/berliner-krankenhauser-bereiten-sich-auf-kriegsfall-vor-ce425772- c169-40c0-954e-de93b553d42a, zuletzt abgerufen am Eingegangen: 24.09.2025 / Ausgegeben: 24.09.2025 Brandenburg auf einen Nato-Einsatz? Gesundheitssystem darauf vor, im Falle ei-1 versorgen zu können. Unser Nachbar-„Zivile Verteidigung Krankenhäuser“ vorgeeine Krankenhausversorgung aufbauen, Laut dem „Deutschen Ärzteblatt“ ist das der bisherigen Abfragen hat die Landesregierung obwohl die ehemalige Gesundheitsminisder Umstrukturierung durch die Krankensie mit welchem Zeitplan ein vergleichba-Berliner Rahmenplan „Zivile Ver-Zielen für die Gesundheitsversorgung so-Ministerin für Gesundheit und Soziales die erarbeitet derzeit ein auf Krisen und Konflikte. Hierzu wurden eingesetzt. wirkt in vier Arbeitsgruppen mit, darunter in zur Sicherstellung der ambulanten Zivilschutzfall vorbereitet. der Gesetzentwurf des BMG ist für Mitte das Ministerium für Gesundheit und Soziales um die bundesweiten Ergebnisse auszuwerabzuleiten. 12.09.2025. Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 232 des Abgeordneten Johannes Funke (SPD-Fraktion) Generalsanierung der Bahnstrecke Berlin-Hamburg Die Bahnstrecke zwischen Berlin und Hamburg arbeiten für neun Monate gesperrt. Ein großer hof Wustermark, an dem Ersatzbuslinien starten Bahnverkehr wechseln. Der Aufzug im Bahnhof ren von häufigem Ausfall betroffen, und an dieser Dies ist angesichts der hier derzeit deutlich höheren schen mit Beeinträchtigungen, aber auch für jene, führen, nicht zumutbar. Ich frage die Landesregierung: Was tut sie, störungsanfällige Fahrstuhl im Bahnhof Wustermark Namens der Landesregierung beantwortet der die Mündliche Anfrage wie folgt: Die Generalsanierung des Hochleistungskorridors stadt/Dosse - Nauen - Berlin-Spandau durch aufwendigen Planungen und Abstimmungen haben sich nach meiner Einschätzung bewährt. Dabei wurde von Anfang an – also seit Beginn darauf geachtet, dass alle Gruppen an Reisenden Umstände weiterhin bestmöglich erfüllen Beeinträchtigungen, aber auch jene, die Kinderwagen Umstieg zwischen den Ersatzbussen und funktionierende Aufzüge angewiesen. Dies betrifft Ersatzkonzept der Hamburger Bahn im Speckgürtel Die Fahrstühle am Bahnhof Wustermark werden Bereits im Vorfeld der Generalsanierung der Bahnstrecke der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg die DB der Bahnhöfe und deren funktionierende Infrastruktur Bahn hingewiesen. Im Rahmen von Befahrungen, durchgeführt hat, wurde nochmals auf die besondere genutzten Aufzugs in Wustermark hingewiesen. Eingegangen: 24.09.2025 / Ausgegeben: 24.09.2025 – Fahrstuhl Bahnhof Wustermark ist seit August aufgrund umfangreicher Bau-Teil des Ersatzverkehrs führt über den Bahn- und enden und Pendler vom und zum Wustermark ist ohnehin in den letzten Jah-Situation hat sich bislang nichts geändert. Fahrgastzahlen, insbesondere für Mendie Kinderwagen oder Fahrräder mit sich um dafür Sorge zu tragen, dass der derzeit zuverlässig funktioniert? Minister für Infrastruktur und Landesplanung Hamburg - Wittenberge - Neu - die DB InfraGO AG schreitet voran. Die zum Ersatzkonzept mit Zügen und Bussen der Abstimmungen im Herbst 2023 – auch ihr Mobilitätsbedürfnis entsprechend der können. Fahrgäste mit körperlichen oder Fahrräder mitführen, sind beim den umgeleiteten Regionalzügen auf insbesondere die Drehscheibe für das – den Bahnhof Wustermark. dabei von der DB InfraGO AG betrieben. haben die Landesregierung und InfraGO AG auf die besondere Bedeutung entlang der sogenannten Lehrter welche der VBB im Auftrag des MIL Bedeutung des derzeit deutlich stärker Das zuständige Bahnhofsmanagement der DB kunft bestrebt, den Reisenden eine gut funktionierende Der Aufzug in Wustermark wird nach Angaben Eine Möglichkeit zur Entlastung des Aufzugs besteht in einer temporären Treppe von der Aufzugbrücke Reisendenaufkommen wird der Aufzug auch ein kurzer Weg zwischen Bahnsteig und Bahnhofsvorplatz Vorschlag auf Initiative der Gemeinde Wustermark aber leider noch nicht aufgegriffen. Kommt es trotz der Priorisierung des Aufzugs gemäßer Nutzung oder durch technisches Versagen, Dallgow-Döberitz bereit. Fahrgäste können dorthin entweder in ihrem Ersatzbus verbleiben oder mit Der Status der Aufzüge wird bei einer auf Barrierefreiheit beispielsweise in der VBB-App Bus&Bahn zudem refreie Alternative für die Fahrgäste angegeben. Die Landesregierung beobachtet das Ersatzkonzept weiterhin und steht mit den Beteiligten im intensiven zufordern. So konnte beispielsweise erreicht ten - in Brandenburg mittlerweile sowohl in Wustermark Kyritz, Am Bürgerpark aufgestellt wurden. - 2 InfraGo AG in Potsdam ist nach seiner Aus-Infrastruktur zur Verfügung stellen. der DB mit höchster Priorität behandelt. nach Auffassung der Landesregierung zum Bahnsteig. Denn beim aktuell hohen durch Fahrgäste ohne Einschränkungen als genutzt. Einen entsprechenden hat die DB InfraGO AG jedoch bisher dennoch zu Ausfällen, etwa in Folge unsachso steht eine Alternative am Bahnhof gelangen, indem sie je nach Relation kurzer Wartezeit in Wustermark umsteigen. eingestellten Verbindungssuche bereits live berücksichtigt und die barrie- und die dazu notwendige Infrastruktur Austausch, um Nachbesserungen einwerden, das Sanitärcontainer – also Toilet- als auch in Perleberg-Quitzow und - Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 233 der Abgeordneten Dr. Daniela Oeynhausen (AfD-Fraktion) Folgen einer fragwürdigen Voraussage des schung Das Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung gierungen der Welt richten ihre Klimapolitik nach Forscher aus. Vor einigen Wochen sorgte das ein Klima-Katastrophenszenario mit Weltwirtschaftskrise Daten einer fragwürdigen Studie. Dafür hagelte tik, sodass das Institut das vorgelegte Szenario Ich frage daher die Landesregierung: Welche nannten Falls hinsichtlich der Zusammenarbeit tung/Überprüfung der bisher abgegebenen Empfehlungen stituts für Klimafolgenforschung (PIK) ziehen? Namens der Landesregierung beantwortet die Kultur die Mündliche Anfrage wie folgt: Die Landesregierung wird keinerlei Konsequenzen durch die kritisierte Arbeit des PIK ist kein Schaden senschaftlicher Diskurs vorangetrieben. Fehler und Irrtümer sind in der Wissenschaft renten und selbstkorrigierenden Prozesses, bei hinterfragt und verbessert werden. Der Fall zeigt Korrekturprozesse in einer freien Gesellschaft Entsprechend hat das PIK am 6. August 2025 Darin wird transparent dargestellt, zu welchen sche Hinweise aus der Wissenschaft gab. Und das PIK hat ebenfalls transparent dargelegt, So wurde die für Mitte des Jahrhunderts prognostizierte 19 % auf 17 % korrigiert. Die Verteilung der Schäden 1 Vgl. https://www.bild.de/regional/berlin/gunnar-schupelius-wie-ehrlich-sind-die-potsdamer-klima-forscher-68b7016e46b61b4dcb0b717c, zuletzt abgerufen am 12.09.2025 Eingegangen: 24.09.2025 / Ausgegeben: 24.09.2025 Potsdam-Instituts für Klimafolgenfor-(PIK) steht international hoch in Kurs: Reden Berechnungen und Voraussagen der Institut für Negativschlagzeilen: Es entwarf aufgrund von kaum belastbaren es von internationalen Experten heftige Kri-1 zurückziehen musste. Konsequenzen wird sie wegen des oben be-(Finanzierung mit Landesmitteln/Beraetc.) bezüglich des Potsdam-In-Ministerin für Wissenschaft, Forschung und wegen dieses Vorfalls ziehen – denn entstanden, sondern es wurde ein wiskeine Skandale, sondern Teil eines transpadem Erkenntnisse kontinuierlich überprüft, damit, dass wissenschaftliche und mediale wirken. hierzu eine Pressemitteilung veröffentlicht. konkreten Einzelpunkten der Studie es kritiwelche Korrekturen dies nach sich zog. globale Einkommensverlust von weltweit fällt nun noch ungleicher aus, mit prozentual größeren Verlusten für ärmere maschäden zur Mitte dieses Jahrhunderts sind die Kosten zur Begrenzung der globalen Erwärmung. Die Kernaussage der Studie aber ist, dass die wandel die Kosten für den Klimaschutz deutlich verändert bestehen – denn daran hat niemand Weder wurde also das in Ihrer Mündlichen Anfrage gen, noch handelt es sich um „kaum belastbare Das PIK wird als Institut der Leibniz-Gemeinschaft institutionell gefördert. Es veröffentlicht seine schaftlichen Kriterien und nach Peer-review-Verfahren. Studie, deren Korrektur zurzeit noch ein Peer-review-Verfahren sehen, dass das Verfahren sehr gut funktioniert. Das PIK hat sich zu jedem Zeitpunkt korrekt verhalten liegenden Daten transparent gemacht. - 2 Regionen. Und die jährlichen globalen Klinicht sechsmal, sondern fünfmal so groß wie wirtschaftlichen Schäden durch den Klimaübersteigen. Und diese Aussage bleibt unaus der Wissenschaft Zweifel geäußert. so bezeichnete „Szenario“ zurückgezo-Daten“ oder eine „fragwürdige Studie“. von Bund und allen Ländern gemeinsam Forschungsergebnisse nach streng wissen-Am Beispiel der nun überarbeiteten durchläuft, ist deutlich zu und die den Änderungen zugrunde-- Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 234 des Abgeordneten Jörg Vogelsänger (SPD-Fraktion) Unterstützung der Bundesratsinitiative zum und Alkohol im Straßenverkehr Die Teilfreigabe von Cannabis ist eine große Zum einen geht es um Aufklärung. Teilfreigabe verkehr. Zum anderen reichen die gesetzlichen Bestimmungen Rahmenbedingungen größtmöglichen Schutz Insbesondere der Mischkonsum von Cannabis am Straßenverkehr stellt eine große Gefahr dar. der Landtag auf Initiative der Koalitionsfraktionen Enthaltungen beschlossen. Die von Landesregierung beschlossene Bundesratsinitiative nannten Gründen zu begrüßen. Jetzt gilt es, für Ich frage die Landesregierung: Wie ist der aktuelle desländern? Namens der Landesregierung beantwortet der die Mündliche Anfrage wie folgt: Mit der Bundesratsinitiative wollen wir eine Problematik thematisieren, die sich auch in der Verkehrsunfallbilanz – die Zahl der Unfälle mit Cannabis-Bezug ist gestiegen. Nach Inkrafttreten des Canabis-Konsumgesetzes eine Angleichung der Regelungen für die Substanzen auch für Cannabis ein Grenzwert von 3,5 ng/ml Bundesregierung aufgefordert, sowohl die Höhe ren als auch die bisher nicht ausreichend geklärte mit Alkohol im Sinne von mehr Verkehrssicherheit birgt besondere verkehrssicherheitsrelevante Damit erfüllen wir auch eine Forderung des Landtags, des Mischkonsums thematisiert hat (Drs. 8/998-B). mehreren Institutionen, mit denen wir Gespräche sche Verkehrssicherheitsrat und der ADAC. Und derte ganz konkret eine rechtliche Nulltoleranz. Eingegangen: 24.09.2025 / Ausgegeben: 24.09.2025 Verbot des Mischkonsums von Cannabis Herausforderung für die Verkehrssicherheit. ist nicht Freiheit zur Teilnahme am Straßennicht aus, um einen unter den neuen anderer Verkehrsteilnehmer sicherzustellen. und Alkohol mit anschließender Teilnahme Ein Verbot wäre folgerichtig. Das hat auch in auf seiner Sitzung im Mai bei einigen ist ausdrücklich aus den ge-Mehrheiten im Bundesrat zu sorgen. Stand der Abstimmung mit anderen Bun-Minister für Infrastruktur und Landesplanung in Bezug auf die Verkehrssicherheit des Landes niedergeschlagen hat im letzten Jahr um 25 % auf 120 Unfälle im Jahr 2024 erfolgte im Verkehrsrecht Cannabis und Alkohol. Seitdem gilt THC im Blutserum. Mit der Initiative wird die dieses Grenzwertes nochmals zu evaluie-Frage des Mischkonsums von Cannabis zu klären. Besonders der Mischkonsum Gefahren. der im Mai 2025 genau diese Frage Unterstützt wird das Anliegen auch von geführt haben, unter anderem der Deutder 63. Deutsche Verkehrsgerichtstag for-Auch mit anderen Bundesländern haben wir uns Initiative nach abschließender Kabinettbefassung zeit den Beitritt. Ich gehe von einer breiten Unterstützung - 2 dazu ausgetauscht. So wird Thüringen der beitreten. Auch Niedersachsen prüft derder Initiative im Bundesrat aus. - Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 236 des Abgeordneten Rainer Genilke (CDU-Fraktion) Erkenntnisse der Landesregierung zum Verein In den vergangenen Tagen wurde durch Recherchen kannt, dass die Vorsitzende des in Brandenburg Kriegsopferhilfe“ im Verdacht steht, über Jahre militärisch nutzbare Güter in die von Russland zu haben. Darüber hinaus gibt es Hinweise, dass mann des russischen Geheimdienstes FSB stand land weitergegeben haben soll. Ich frage die Landesregierung: Wie bewertet etwaige Unterstützung des russischen Angriffskrieges „Friedensbrücke - Kriegsopferhilfe“? Namens der Landesregierung beantwortet der Mündliche Anfrage wie folgt: Die jüngste Berichterstattung zum Verein Friedensbrücke zur Kenntnis genommen. Sie passt in das Bild, haben. Eine darüber hinaus gehende Bewertung ist nicht Ermittlungsverfahren des Generalbundesanwalts, äußern wird. Ermittlungsverfahren unterliegen gen Justizbehörden. Jede öffentliche Einordnung nisse durch die Exekutive könnte nicht nur die auch die Rechte der Betroffenen verletzen. Ich bitte daher um Verständnis, dass ich auf den Eingegangen: 24.09.2025 / Ausgegeben: 24.09.2025 „Friedensbrücke - Kriegsopferhilfe“ großer deutscher Medienhäuser beansässigen Vereins „Friedensbrücke - hinweg nicht nur humanitäre, sondern auch besetzten Gebiete der Ostukraine geliefert sie in engem Kontakt mit einem Mittels- und diesem Informationen aus Deutschsie mögliche Spionagetätigkeiten oder eine gegen die Ukraine durch den Verein Minister des Innern und für Kommunales die - Kriegsopferhilfe e.V. wurde hier das wir bereits von dem Verein hatten und möglich. Es handelt sich um ein laufendes zu dem sich die Landesregierung nicht der alleinigen Verantwortung der unabhängi- oder gar Vorwegnahme möglicher Ergeb-Arbeit der Ermittler beeinträchtigen, sondern konkreten Fall nicht weiter eingehen kann. Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 237 der Abgeordneten Dr. Daniela Oeynhausen (AfD-Fraktion) Bisherige Landesmittel für den Klinikstandort Die Krankenhausgesellschaft KMG veranschlagt ses Pritzwalk und die Schließung des Krankenhauses Euro. Deswegen beantragte die KMG 15 Millionen 1 strukturfonds II. Durch die Investitionskostenpauschale, programme haben Krankenhäuser Anspruch auf Ich frage daher die Landesregierung: Landesmittel Standort Wittstock seit 2020 aufgrund welcher derprogramme etc.) erhalten (bitte jährlich aufschlüsseln Namens der Landesregierung beantwortet die Mündliche Anfrage wie folgt: Die Landesregierung möchte darauf hinweisen, der Landesmittel seit 2020 für den Standort Wittstock Ausreichung der Landesmittel an den Träger den Standorten Pritzwalk, Wittstock und Kyritz innerhalb des Krankenhausträgers liegen der Eine Übersicht über die Höhe der Landesmittel denburg, aufgeschlüsselt nach Jahren und Angaben wie folgt: Aus Mitteln des Krankenhauszukunftsfonds 2023 bis 2025 816 000 Euro an Landesmitteln Mitteln der Investitionspauschale wurde seit 2020 insgesamt rund 18,79 Millionen Euro zur Verfügung Mittel aus dem Sonderprogramm Krisenbewältigung rund 4,31 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Aus dem Sonderprogramm Green-Care wurden im Jahr 2024 rund 1,36 Millionen Euro zur Verfügung 295 550,00 Euro. 1 Vgl. Drucksache 8/1668. Eingegangen: 24.09.2025 / Ausgegeben: 24.09.2025 Wittstock für die Umstrukturierung des Krankenhau-Wittstock insgesamt 45 Millionen Euro Fördermittel aus dem Krankenhaus- aber auch durch weitere Förder-Landesmittel. in welcher Höhe hat die KMG für den Regelungen (Gesetze, Verordnungen, Förmit Angabe der Regelung)? Ministerin für Gesundheit und Soziales die dass eine detaillierte Darstellung der Höhe nicht übermittelt werden kann, da eine KMG Kliniken Nordbrandenburg GmbH mit erfolgt. Hinsichtlich der Verteilung der Mittel Landesregierung keine Angaben vor. seit 2020 für die KMG Kliniken Nordbrander rechtlichen Grundlage ergibt sich wurden für den mehrjährigen Finanzrahmen (hier: 30 %) zur Verfügung gestellt. bis 2025 nebst Sonderpauschalen wurden gestellt. in den Jahren 2023 und 2024 wurden der KMG Kliniken Nordbrandenburg GmbH gestellt. Davon entfielen auf Wittstock Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 238 des Abgeordneten Dr. Jan Redmann (CDU-Fraktion) Übergangsregelung für Rettungsassistentinnen denburg Mit Inkrafttreten des Notfallsanitätergesetzes sistenten durch den des Notfallsanitäters ersetzt. regelungen vor, die zum 31. Dezember 2023 darüber hinaus nach § 6 Abs. 7 der Landesrettungsdienstplanverordnung regelung, nach der Rettungsassistentinnen und grenze erreichen, bis zum 31. Dezember 2025 und Notfallsanitätern eingesetzt werden dürfen. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: nach Auslaufen der Frist bekannt? Namens der Landesregierung beantwortet die Mündliche Anfrage wie folgt: Das „Gesetz über den Beruf der Notfallsanitäterin tergesetz - NotSanG)“ des Bundes trat am 22. die Qualifikationsanforderungen des Notfallsanitäters. dungsgesetzes zum Beruf des Notfallsanitäters werdenden Anforderungen an das rettungsdienstliche bringt eine höhere Qualifikation mit sich und trägt tensicherheit bei. Die Bundesregierung ist mit der Übergangsfrist (vormals sieben statt zehn reits auf die Rettungsdienste zugegangen, um rin/zum Notfallsanitäter noch zu ermöglichen. Die diesbezügliche landesrechtliche Regelung Landesrettungsdienstplan (Landesrettungsdienstplanverordnung ebenfalls mehrmals (dreimal), über die bundesrechtliche Danach können bis zum 31. Dezember 2025 Notfallsanitätern auch Rettungsassistentinnen Für die Träger des Rettungsdienstes ergibt sich bis zum 1. Januar 2026 die geforderten Qualifikationen erfüllt werden müssen. Die Qualifikationsanforderungen Rettungsmittel sind in § 6 Abs. 2 und 3 LRDPV Eingegangen: 24.09.2025 / Ausgegeben: 24.09.2025 und Rettungsassistenten in Bran-(NotSanG) wurde der Beruf des Rettungsas-Das Bundesrecht sah hierfür Übergangsausgelaufen sind. In Brandenburg besteht eine Übergangs-Rettungsassistenten, die die Regelaltersweiterhin anstelle von Notfallsanitäterinnen Sind ihr die Folgen für Brandenburg Ministerin für Gesundheit und Soziales die und des Notfallsanitäters (Notfallsanitä-Mai 2013 in Kraft und regelt den Beruf sowie Mit dem Inkrafttreten des Ausbilhat der Gesetzgeber auf die immer größer Personal reagiert. Die Ausbildung damit auch zur Verbesserung der Patiender zwischenzeitlich erfolgten Verlängerung Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes) bedie Nachqualifizierung zur Notfallsanitätein § 6 Abs. 7 der Verordnung über den – LRDPV) wurde Regelung hinaus, verlängert. anstelle von Notfallsanitäterinnen und und Rettungsassistenten eingesetzt werden. hieraus die Notwendigkeit, dass spätestens zur Besetzung der Rettungsmittel bei der Besetzung der geregelt. Zwei Rettungsdienstträger regten im Mai 2025 onsanforderungen erneut zu verlängern. Dies zum Anlass genommen, sich im Rahmen einer Situation zu verschaffen. Im Ergebnis dieser Abfrage wurde den Trägern 1. August 2025 mitgeteilt, dass sich eine Mehrheit eine Verlängerung der Übergangsfrist nicht erforderlich Verlängerung der landesrechtlichen Regelung des Rettungsdienstes ergibt sich hieraus die 1. Januar 2026 die geforderten Qualifikationen entsprechend § 6 LRDPV erfüllt werden müssen. Von einigen wenigen Trägern wurde der Bedarf die Besetzung der Rettungsmittel auch in diesen ten, wurde denjenigen Trägern die Möglichkeit eine Ausnahmegenehmigung für die Qualifikationsanforderungen Rettungsmittel nach § 6 Abs. 2 und 3 LRDPV Ministerium für Gesundheit und Soziales zu stellen. jedoch nicht vor. - 2 an, die Übergangsregelung der Qualifikatiwurde seitens des zuständigen Fachbereichs Abfrage ein erneutes Gesamtbild über die des Rettungsdienstes mit Schreiben vom der Träger dafür ausgesprochen, dass ist. Es wird insoweit keine erneute in § 6 Abs. 7 LRDPV erfolgen. Für die Träger Notwendigkeit, dass spätestens bis zum zur Besetzung der Rettungsmittel für eine Verlängerung zurückgemeldet. Um Rettungsdienstbereichen zu gewährleiseingeräumt, personenbezogene Anträge für bei der Besetzung der beim für das Rettungswesen zuständigen Entsprechende Anträge liegen bislang - Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 239 des Abgeordneten Wilko Möller (AfD-Fraktion) Schicksal von kritischen Ärzten im Zusammenhang Im Zusammenhang mit der sogenannten Corona-Situation denburg eine Vielzahl von Ärzten kritisch geäußert rung von sogenannten Corona-Impfungen verweigert. Ich frage die Landesregierung: Welche Konsequenzen liche Kritiker der sogenannten Corona-Maßnahmen Strafverfahren, Zulassungsverlust unter anderem)? Namens der Landesregierung beantwortet die Mündliche Anfrage wie folgt: Zu den Aufgaben der Landesärztekammer Brandenburg Berufsaufsicht, das heißt sie überwacht die Berufspflichten. Zu dem erfragten Zusammenhang erwähnte „Vielzahl von Ärzten“, die sich im kritisch geäußert hätten, nicht bestätigt werden der Coronapandemie nur sehr wenige Ärztinnen oder Hinweisen gemeldet. Im Zusammenhang mit der Coronapandemie berufsrechtliche Maßnahmen ergriffen (jeweils in diesen Fällen Rechtsverstöße im Hinblick auf Das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz zuständige Approbationsbehörde im Land Brandenburg. im Zusammenhang mit der Coronapandemie Zu den erfragten Bußgeld- und Strafverfahren gen“ ist anzumerken, dass kritische Äußerungen gen auch im Zusammenhang mit der Coronapandemie Maßnahmen nicht sanktionsbewehrt waren. Hier nach Artikel 5 GG. Eingegangen: 24.09.2025 / Ausgegeben: 24.09.2025 mit der Corona-Situation haben sich auch im Land Bran- und auch unter anderem die Durchfüherhielten im Land Brandenburg ärzt-(beispielsweise Bußgeldverfahren, Ministerin für Gesundheit und Soziales die (LÄKB) zählt die Ausübung der Kammermitglieder bei der Erfüllung ihrer teilt die LÄKB zunächst mit, dass die Zusammenhang mit Corona-Maßnahmen könne. Bei der LÄKB hätten sich während und Ärzte mit kritischen Stellungnahmen hat die LÄKB in insgesamt vier Fällen Rüge mit Geldauflage). Hintergrund waren die ärztliche Berufsordnung. und Gesundheit (LAVG) ist die Approbationsrechtliche Verfahren wurden nicht geführt. im Zusammenhang mit „kritischen Äußerun- und selbst die Nichtvornahme von Impfunjenseits möglicher berufsrechtlicher gilt das Grundrecht der Meinungsfreiheit Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 240 des Abgeordneten Prof. Dr. Michael Schierack Sicherstellung der gesundheitlichen Versorgung Die Krankenkassen entrichten für die vertragsärztliche anderem eine morbiditätsbedingte Gesamtvergütung Dieser obliegt die Sicherstellung der vertragsärztlichen samtvergütung erfolgt „mit befreiender Wirkung“. Aktuell sind bei den Hausärzten etwa 320 Sitze bereichen besteht bereits eine drohende Unterversorgung. unversorgt. Ärztliche Leistungen können mangels zureichend in Anspruch genommen werden. Ein wirkungen auf die von den Krankenkassen „mit vergütung. Ich frage die Landesregierung: Mit welchen Maßnahmen wegen, die infolge regional weggefallener Versorgungsangebote nanzmittel zur Verfügung zu stellen, um diese zu lösen und eine ausreichende Versorgung der Namens der Landesregierung beantwortet die Mündliche Anfrage wie folgt: Im Bereich der ambulanten ärztlichen Versorgung liche Vereinigung Brandenburg (KVBB) gesetzlich gung eigenverantwortlich sicherzustellen und lung, Verbesserung sowie Förderung der Versorgung sen planen zudem gemeinsam auf Landesebene und Ärzte zur ambulanten Versorgung von Versicherten versorgung fest. Für die Vergütung der Leistungen der ambulanten lichen Vereinigungen mit den Krankenkassen KV-Region die sogenannte Morbiditätsbedingte men für die Gesamtheit der zu vergütenden vertragsärztlichen lage ist das Leistungsvolumen des Vorjahres, zahl beziehungsweise -struktur angehoben oder Im Land Brandenburg sind mittlerweile – wie in keiten in der ambulanten Versorgung festzustellen, Eingegangen: 24.09.2025 / Ausgegeben: 24.09.2025 (CDU-Fraktion) in Brandenburg Versorgung ihrer Versicherten unter an die Kassenärztliche Vereinigung. Versorgung. Die Zahlung dieser Gein Brandenburg unbesetzt. In 21 Planungs-Oft bleiben Versicherte sogar Angebots nicht mehr oder nur noch un-Leistungsrückgang hat zunächst keine Ausbefreiender Wirkung“ entrichtete Gesamtbeabsichtigt sie, die KVBB zu benicht abzurufenden Firegional entstandenen Versorgungsprobleme Versicherten wieder sicherzustellen? Ministerin für Gesundheit und Soziales die im Land Brandenburg ist die Kassenärztverpflichtet, die vertragsärztliche Versoralle geeigneten Maßnahmen zur Sicherstelzu ergreifen. KVBB und Krankenkasdie Versorgungsbedarfe, lassen Ärztinnen zu und stellen Über- sowie Unter-Versorgung verhandeln die Kassenärztanhand des Behandlungsbedarfs in der Gesamtvergütung, die das Ausgabenvolu-Leistungen darstellt. Grunddas bei einer Veränderung der Versichertengesenkt werden kann. der gesamten Bundesrepublik – Schwierigdie insbesondere auf unbesetzte Arztsitze zurückzuführen sind. Laut Auskunft der keiten zur Zulassung/Anstellung für Hausärzte wohl ist festzuhalten, dass sich die Zahl aller menden Ärzte laut KVBB im Zeitraum von 2010 erhöht hat. Für den Bereich der Hausärzte war deutlich. In 21 Mittelbereichen wurde durch den Landesausschuss die hausärztliche Versorgung laut KVBB eine drohende Unterversorgung signalisiert, dass neuen Hausärzten in fünf Jahren eine bestehende bestehende Unterversorgung ist im gesamten generelle Aussage, Patienten würden flächendeckend reichend versorgt, ist nach Auskunft der KVBB Brandenburg nach Angaben der KVBB im Zeitraum 6 und 7 Millionen Behandlungsfälle. Auch die sich in diesem Zeitraum konstant bei rund 1 temporäre Schwierigkeiten können insbesondere einen Nachfolger auftreten. Da das Leistungsvolumen des Vorjahres die Grundlage bedingte Gesamtvergütung ist, sind bei den beschriebenen keine Finanzüberschüsse aus der Gesamtvergütung Im Gegenteil: die hausärztlichen Behandlungsleistungen grund von fehlenden Finanzmitteln im hausärztlichen sodass lediglich eine Auszahlungsquote von Euro haben im 1. Quartal gefehlt, um alle Behandlungsleistungen güten zu können. Im Übrigen stünden dem Land als Aufsicht über Verfügung, die KVBB zu verpflichten, die Morbiditätsbedingte vom Land vorgegebenen Weise zu nutzen, solange nachkommt. Hintergrund ist, dass das Land im den Rechtsaufsicht lediglich die Beachtung von fluss dessen ist, dass Aufsichtsmittel nur dann die Morbiditätsbedingte Gesamtvergütung nicht tungen einsetzen würde. Hierfür liegen dem Land als bei einer Fachaufsicht, verbietet sich die Überprüfung ßigkeit des Handelns der KVBB. Entscheidend die KVBB ihren gesetzlichen Aufgaben ordnungsgemäß dem Land keine gegenteiligen Anhaltspunkte sorgung in diversen Planungsbereichen, wie führt jedoch – dem Gesetz entsprechend – eine und Verbesserung der vertragsärztlichen Versorgung die Förderung von Praxisübernahmen oder -neugründungen sektorenübergreifender Versorgungsmodelle, 90a-Gremium oder bei kommunalen Aktivitäten zur Ansiedlung von Ärzten. - 2 KVBB sind aktuell insgesamt 274,5 Möglichim gesamten Bundesland vorhanden. Gleichan der vertragsärztlichen Versorgung teilnehbis 2024 von 3 413 auf 4 100 (20,1 %) der Anstieg mit 6,2 % allerdings weniger der Ärzte und Krankenkassen für drohende Unterversorgung festgestellt. Eine gegebenenfalls bei fehlendem Zugang von Unterversorgung eintreten könnte. Eine Bundesland aktuell nicht ausgewiesen. Die in Brandenburg hausärztlich unzufalsch. So verbuchten die Hausärzte im Land 2009 bis 2024 kontinuierlich zwischen durchschnittliche Fallzahl je Quartal siedelt 000 bis rund 1 200 Fällen an. Regionale und bei kurzfristigen Praxisschließungen ohne für die zu verhandelnde Morbiditätskonstant bleibenden Fallzahlen im Land Brandenburg zu verzeichnen. im 1. Quartal 2025 mussten auf-Versorgungsbereich quotiert werden, 95 % erreicht werden konnte. 6,2 Millionen zum üblichen Wert verdie KVBB auch keine Aufsichtsmittel zur Gesamtvergütung in einer die KVBB ihren gesetzlichen Aufgaben Rahmen der ihm über die KVBB zustehen-Recht und Gesetz überwachen darf. Auseingesetzt werden könnten, wenn die KVBB für die Vergütung vertragsärztlicher Leisjedoch keine Anhaltspunkte vor. Anders, des Umfangs und der Zweckmäfür die Rechtsaufsicht darf es einzig sein, ob nachkommt. Auch hierzu liegen vor. Zwar stellt sich die vertragsärztliche Vervorbeschrieben, als schwierig dar. Die KVBB Reihe von Maßnahmen zur Sicherstellung durch. Insbesondere zu nennen sind und die aktive Mitgestaltung beispielsweise im beim Land angesiedelten zur Verbesserung der Rahmenbedingungen - Das Land Brandenburg unterstützt die KVBB Gesundheitsministeriums zur Stärkung der landärztlichen ärztinnen/Landärzte-Richtlinie). Die aktuelle Förderrichtlinie Mit dem Programm werden Stipendien an Studierende sich verpflichten, nach ihrem Studium und ihrer von mindestens fünf Jahren in ländlichen Regionen Höhe der Zuwendung beträgt jeweils 1 000 Medizinstudiums, dem Bestehen des Dritten längstens für 75 Monate (Regelstudienzeit), gewährt Medizinstudierende stehen dieses Wintersemester - 3 unter anderem mit der Förderrichtlinie des Versorgung Brandenburgs (Landtrat am 31. Juli 2025 in Kraft. der Humanmedizin gefördert, die fachärztlichen Weiterbildung für eine Dauer Brandenburgs tätig zu werden. Die Euro monatlich und kann bis zum Ende des Abschnitts der Ärztlichen Prüfung, jedoch werden. 18 neue Stipendienplätze für zur Verfügung. - Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 241 des Abgeordneten Gordon Hoffmann (CDUFraktion) Gemeinsame Wasserstrategie mit Berlin muss In der 8. Sitzung des Ausschusses für Land braucherschutz wurde über den Arbeitsstand der und Brandenburg informiert. Nach dem bereits Mai 2025, die dann abgesagt wurde, die Wasserstrategie punkt der Beratung und Beschlussfassung der Ich frage die Landesregierung: Wie stellt sie Probleme in der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung rungen verschärft werden und somit die bereits Hauptstadtregion von Berlin und Brandenburg Namens der Landesregierung beantwortet die schaft, Umwelt und Verbraucherschutz die Mündliche Die geplante Verabschiedung einer gemeinsamen die zu lösenden Herausforderungen im Wassersektor beiderseitigen und verbindlich vereinbarten Handlungsrahmen waltungen und definiert Schwerpunkte für den Die Wasserstrategie ist also keineswegs die Ziellinie, men einer zukünftig noch enger abgestimmten aus. Die inhaltlichen Bausteine der gemeinsamen meinsamen Diskussionsprozess zwischen den und finalisiert. Die GesamtWasserstrategie des Landes Brandenburg des „Gesamtkonzepts zur Anpassung an den Klimawandel tag als Drucksache 7/5175 bereits vor. Auch an gearbeitet. Beide Wasserwirtschaftsverwaltungen sammen, tauschen sich aus und suchen nach Die gegenwärtigen Schwerpunkte liegen auf der abgestimmten Bewirtschaftung von Zuflüssen gemeinsamen Entwicklung eines Grundwasserströmungsmodells lins und des Berliner Umlandes. Im Ausschuss und Verbraucherschutz wurde hierüber jüngst Eingegangen: 24.09.2025 / Ausgegeben: 24.09.2025 endlich kommen und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Ver gemeinsamen Wasserstrategie von Berlin in einer gemeinsamen Kabinettssitzung im beraten werden sollte, ist der Zeit gemeinsamen Wasserstrategie weiter offen. sicher, dass die bereits heute bestehenden nicht durch weitere Verzöge verspätete gemeinsame Wasserstrategie endlich beschlossen werden kann? Ministerin für Land und Ernährungswirt Anfrage wie folgt: Wasserstrategie schafft nicht über Nacht aus der Welt. Vielmehr setzt sie einen der Wasserwirtschaftsver sich anschließenden Umsetzungsprozess. sondern bietet vornehmlich den Rah Wasserpolitik über die Ländergrenzen hin Wasserstrategie werden aktuell in einem ge fachlich zuständigen Referaten entwickelt liegt seit dem 04.03.2022 in Form im Politikfeld Wasser“ dem Land diesem Konzept wird kontinuierlich weiter arbeiten in wichtigen Themenfeldern zu den optimalen Lösungswegen. der Flussgebietsbewirtschaftung der Spree, der Oberen Havel nach Berlin sowie der für den Gesamtraum Ber für Land und Ernährungswirtschaft, Umwelt berichtet.
