Niels-Olaf Lüders
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Man kann natürlich mit provokativen und euphemistischen Kampfbegriffen aus der eigenen Blase in eine Landtagsdebatte über die Verbesserung von Rückführungen und freiwilligen Ausreisen starten, nur fällt es zumindest mir, vorsichtig ausgedrückt, schwer, dem Antragsteller neben der offensichtlich beabsichtigten Provokation noch so etwas wie Handlungswillen zu unterstellen. Echten Handlungswillen braucht es aber, wenn man die mit der nach wie vor unzureichend geregelten Migration und Rückführung einhergehenden Probleme nicht nur markig ansprechen, sondern auch lösen will. Die Bürgerinnen und Bürger haben es meiner Ansicht nach jedenfalls verdient, dass man ihre Probleme trotz der damit verbundenen Schwierigkeiten und Hindernisse ernsthaft angeht und diese Probleme nicht etwa lediglich für die eigenen Ziele als Partei instrumentalisiert. Zugegebenermaßen sind die ganz großen Würfe im Zusammenhang mit einer besseren Regulierung der Migration eher auf Bundes- bzw. europäischer Ebene möglich. Das hindert uns aber nicht daran, die uns auf Landesebene gegebenen Spielräume maximal auszuschöpfen und durchdachte, in sich schlüssige Konzepte für eine deutliche Verbesserung zu erarbeiten und umzusetzen. 2025 79 Wir als BSW arbeiten gemeinsam mit unserem Koalitionspartner zielgerichtet und konstruktiv an Lösungsschritten und eben nicht nur an möglichst provokanten, eine Verständigung in der Sache eher behindernden Begrifflichkeiten. Uns geht es schlussendlich um einen funktionierenden Zweiklang aus deutlich besserer Regulierung der Migration und Rückführung sowie tatsächlich funktionierender Integration. Wir widmen uns gemeinsam mit unserem Koalitionspartner dem Problem untergetauchter Asylbewerber. Wir versuchen im Rahmen des leider dysfunktionalen europäischen Dublin-Systems zumindest Verbesserungen herbeizuführen. Grundsätzlich ist es aus unserer Sicht tatsächlich sinnvoll, Prozesse auf Landesebene stärker zu zentralisieren. Dies dient zum einen zunächst einmal der Entlastung der Kommunen und ihrer überlasteten Ausländerbehörden. Zum anderen trägt es dazu bei, möglichst gleiche Standards bei der Umsetzung nötiger Rückführungen, aber auch bei der Vorbereitung einer gelingenden Integration von Menschen mit Bleibeperspektive sicherzustellen. Wir werden daher im Anschluss an die schon bestehende Möglichkeit einer längeren Verweildauer in der Erstaufnahmeeinrichtung bereits im kommenden Jahr zusätzlich noch eine zentrale Übergangseinrichtung schaffen. Dort erfolgt dann in Abhängigkeit von der Bleibeperspektive eine Unterbringung vor der Verteilung auf die Kommunen. Erst bei vorhandener Bereitschaft der Geflüchteten zur Nutzung der zentralisierten Integrationsangebote erfolgt eine Verteilung auf die Kommunen. Es geht dabei um Sprachkenntnisse und um die Vorbereitung auf einen Einstieg in den Arbeitsmarkt. Diejenigen, die keine Sprachkenntnisse erwerben und keine Arbeit aufnehmen wollen, müssen die Übergangseinrichtung allerdings in eine andere Richtung verlassen, nämlich eines ebenfalls geplanten Ausreisezentrums. Zudem werden wir eine Abschiebungshaftanstalt errichten. Das ist insgesamt ein in sich schlüssiges Konzept im Rahmen unserer auf Länderebene gegebenen Möglichkeiten, das die verbreiteten Vorstellungen in der Bevölkerung über eine bessere Gestaltung von Migration und Integration aufgreift. Eines Landesamtes bedarf es nicht, schon gar nicht eines Landesamtes für Remigration. Zu Ihnen, Herr Genilke: Sie werfen uns vor, dass wir es in den bisher zur Verfügung stehenden Monaten nicht geschafft hätten, bestimmte Dinge umzusetzen. Vieles ist schon in Planung, vieles ist in Vorbereitung, vieles ist auch schon geschehen. Ich möchte Sie …
