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Niels-Olaf Lüders

BSW 24.09.2025 Sitzungen 8/19

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich habe ein bisschen die Befürchtung, dass sich jemand, der uns von draußen zuschaut und weder die Große Anfrage noch den Entschließungsantrag kennt, die Frage stellt: Worüber reden die hier eigentlich? – Deshalb will ich etwas weiter ausholen, um auch die Zuschauerinnen und Zuschauer mitzunehmen. Die Große Anfrage der AfD-Fraktion bezieht sich auf die in der vergangenen Woche, am 15. September, im Rheinsberger Ortsteil Flecken Zechlin im Landkreis Ostprignitz-Ruppin eröffnete neue Flüchtlingsunterkunft. Dabei handelt es sich – es wurde schon erwähnt – um ein ehemaliges FDGB-Heim, das nun zu einem Flüchtlingsheim umgebaut wurde und dessen Besonderheit darin besteht, dass es barrierefrei ist. Dort sollen zunächst 120 Geflüchtete mit einem besonderen Bedarf untergebracht werden. Die Unterkunft bietet allerdings Kapazitäten für 150 Menschen und ist vorrangig für körperlich eingeschränkte Personen sowie für Familien konzipiert. Bisher waren Geflüchtete mit solchen besonderen Bedarfen in provisorischen Unterkünften untergebracht, sodass unter humanitären Gesichtspunkten zunächst einmal nichts dagegenspricht – es ist sogar zu begrüßen –, dass diese körperlich eingeschränkten Personen nun die Möglichkeit haben, barrierefrei zu wohnen. Seit dem Beginn gibt es aber den beschriebenen juristischen Streit. Dieser führte zu erheblichen Verzögerungen. Natürlich ist es verständlich und nachvollziehbar, dass bei der Planung eines so großen Vorhabens die Bewohnerinnen und Bewohner des Ortes Bedenken haben und diese auch äußern. Diesen Bedenken wurde jedoch nicht die nötige Beachtung geschenkt. Das ist der Aspekt, den ich besonders betonen möchte. So berichteten einige Befragte in einer am Tag der Eröffnung der Unterkunft ausgestrahlten Fernsehsendung, dass sie mit ihren Sorgen alleingelassen worden seien. Es habe seit Jahren keine Informationsveranstaltung mehr zu diesem Flüchtlingsheim gegeben. Schließlich war es ganz sicher nicht dienlich, dass der Landkreis den Beteiligten die Eröffnung der Unterkunft nur einen Tag vorher per E-Mail mitgeteilt hat. Dieser Fall zeigt also sehr deutlich, wie wichtig es ist, bei der Auswahl von Standorten zur Unterbringung von Geflüchteten mit Augenmaß und Sorgfalt vorzugehen. Es darf keinesfalls der – in zu vielen Fällen leider zutreffende – Eindruck entstehen, dass Migrationsaufgaben einfach in den ländlichen Raum mit geringerer Bevölkerungsdichte ausgelagert werden, zumal gelingende Integration unter diesen Umständen und angesichts der ungünstigen Relation zwischen der ansässigen Bevölkerung und der Zahl der Aufzunehmenden immer besonders schwierig sein dürfte. Wenn sich dazu noch die beschriebene schlechte Informationspolitik gesellt, die den Menschen den Eindruck vermitteln muss, dass ihre Sorgen und Fragen nicht ernst genommen werden, darf man sich nicht wundern, dass die Akzeptanz für ein unter humanitären Gesichtspunkten eigentlich gut nachvollziehbares Projekt erheblich leidet. Man kann also nur hoffen, dass die Beteiligten aus ihren Fehlern, insbesondere im Umgang mit den vor Ort Betroffenen, gelernt haben. Es wäre wichtig, nun so zu agieren, dass das verloren gegangene Vertrauen wiederhergestellt wird und die Ängste und Sorgen aller Beteiligten ernst genommen werden. Nun komme ich zu dem, worum es der AfD ja wohl im Eigentlichen geht. Da kann ich mich – was nicht oft vorkommt – problemlos dem Kollegen Genilke anschließen und auf Folgendes hinweisen: Hier wurde von Korruption gesprochen. Wenn es noch gerichtliche Verfahren gibt, die das klären sollen, dann muss man das auch so deutlich benennen und darf diesen Vorwurf nicht als Tatsache in den Raum stellen. Ich finde diesen Vorwurf auch verwunderlich; denn wenn etwas dran wäre, dann wäre die Staatsanwaltschaft dafür zuständig. Sie drängen doch sonst immer darauf – zu Recht; da sind wir einer Meinung –, dass 2025 73 die Staatsanwaltschaft keine Anweisungen der Landesregierung, auch nicht des Landtags, entgegennimmt. (Lars Hünich [AfD]: Macht sie aber!) Lassen wir die Staatsanwaltschaft also ihre Aufgabe machen, wenn sie einen entsprechenden Anfangsverdacht sieht. Was die Fachaufsicht anbelangt, so verweise ich auf die Antwort auf die Große Anfrage. Auch die kommunale Selbstverwaltung sollte geschützt und vor übergriffigen zentralistischen Eingriffen bewahrt werden. Daher lehnen wir Ihren Entschließungsantrag ab. (Beifall BSW und SPD)

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