Dennis Hohloch
Herr Vizepräsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Es ist erstaunlich, Herr Wilke, wie Sie es immer schaffen, etwas argumentativ so lange auszuführen, bis Sie zu einer Schlussfolgerung kommen, die mit der Realität überhaupt nicht vereinbar ist. Wenn man Ihnen bis zum Schluss zugehört hat, hieß das: Niemand wird so sehr kontrolliert wie die Minister in Brandenburg, und niemand wird anderswo so sehr und so schnell zur Verantwortung und zur Rechenschaft gezogen wie die Minister im Land Brandenburg. – Das ist faktisch falsch. Hier in Brandenburg gibt es keine Politikerhaftung. (Beifall AfD) Wir wollen auch kein Misstrauen säen, auch wenn Sie das immer sagen, um unsere Anträge moralisch zu entkräften. Es geht um ein Thema, das in der Bevölkerung offensichtlich stark diskutiert wird. Und wenn etwas in der Bevölkerung diskutiert wird, ist es nur legitim, es auch in den Landtag zu tragen und als Volksvertreter, die wir ja angeblich sind, über dieses Thema zu reden. (Beifall AfD) Herr Hünich hat es treffend ausgeführt: Solche Haftungsregelungen gibt es überall sonst in dieser Bundesrepublik. Jeder muss für grobe Fahrlässigkeit haften. Ich sage es noch einmal: Es geht nicht um Fehler. Es geht um grobe Fahrlässigkeit, und es geht um Vorsatz, und das muss nachgewiesen werden, bevor jemand überhaupt in Regress genommen werden kann. Meine Damen und Herren, auch Ihr Verweis auf das Beamtenstatusgesetz läuft meiner Meinung nach ins Leere. Die Analogie, die Sie, Herr von Ossowski, sehen, kann man nicht so eindeutig ziehen. Wir haben uns mit diesem Thema intensiv beschäftigt, und es gibt – das haben Sie in Ihren Ausführungen leider weggelassen – unterschiedliche Bewertungen dazu, ob Minister mit Beamten gleichzusetzen sind. Ich möchte Ihnen zwei Beispiele geben, warum das nicht so ist. Erstens: die Themen Verantwortung und Weisungsgebundenheit. Hier bestehen zwei große Unterschiede zu normalen Beamten. Der Beamte ist, erstens, weisungsgebunden, und er steht, zweitens, in der Verantwortung für das, was er tut, während wir – ich habe mir das gerade noch einmal aus unserem Gesetzentwurf herausgesucht – in unserer Verfassung stehen haben, dass „jedes Mitglied der Landesregierung den ihm anvertrauten Geschäftsbereich selbständig und unter eigener Verantwortung gegenüber dem Landtag“ leitet. Das ist ein völlig anderes Verständnis von Verantwortung als das, das wir an die Tätigkeit eines Beamten anlegen. (Beifall AfD) Dementsprechend sind Beamte und Minister nicht gleichzusetzen – und wenn sie nicht gleichzusetzen sind, dann ist doch die Frage, ob es nicht sinnvoll wäre, eine Regelung in der Gesetzgebung zu schaffen, um diesen Missstand auszuräumen. Diese Möglichkeit bieten wir Ihnen an. (Beifall AfD) Wenn Sie dann auch noch sagen – nein, das waren Sie, Herr von Ossowski –, dass das praktisch alles nicht durchführbar wäre, dann frage ich mich, wie das Ihre Kollegen in Bayern machen: In Bayern besteht genau diese Regelung, und diese Regelung kann auch Anwendung finden. Dass sie in der Realität noch nie zur Anwendung gekommen ist, spricht eher gegen den Parteienstaat in Bayern als gegen diese Regelung, meine Damen und Herren. (Beifall AfD) Wir wissen ja ganz genau, wie es läuft, und wir wissen auch, wie weisungsgebunden die Staatsanwaltschaften sind. Natürlich muss eine Exekutive sich überlegen, wie sie diese Gesetzgebung durchsetzt. Aber das ist nicht die Aufgabe des Gesetzgebers. Wir als Gesetzgeber haben die Verantwortung für dieses Land, und die wollen wir auch übernehmen. Sie verpflichtet uns dazu, unsere Minister in Haftungsfragen in Regress zu nehmen, wenn sie grob fahrlässig oder schuldhaft handeln. Ich denke, wenn wir auf die Straße gingen und die Menschen fragten, ob sie das für richtig erachten, würde die große Mehrheit – egal, ob SPD-Wähler oder AfD-Wähler, ob Grüne oder wer auch immer – sagen, dass sie das richtig finden. Denn für normale Menschen gilt dieser Maßstab auch. Das führt in der Folge aber nicht dazu, dass sich jeder Minister jede Entscheidung dreimal überlegen muss. Ein Minister muss sich nur entscheiden, ob er mit Vorsatz eine Straftat begeht oder es lieber nicht tut, meine Damen und Herren. Nur darum geht es. (Beifall AfD) Wenn wir diese Regelung in unsere Gesetzgebung übernähmen, wären wir schon einen Schritt weiter und könnten vor allem Luft aus dieser Debatte lassen. Der Frust kommt ja nicht von ungefähr. Herr Hünich hat nur ein Beispiel aufgeführt – das Beispiel Scheuer –, aber es gibt ja noch viele andere Beispiele, die man aufführen könnte. Auf das Beispiel Jens Spahn wurde auch schon hingewiesen, aber wie ist es mit dem Beispiel Ursula von der Leyen als Verteidigungsministerin? Wie viele Millionen Euro wurden damals ausgegeben, die nicht investiert wurden, sondern einfach weg waren? (Ludwig Scheetz [SPD]: Beraterverträge, um sich abzusichern!) Das waren unsere Steuergelder. Das war Geld von Leuten, die jeden Tag hart dafür arbeiten gehen – und wir können solche Dinge durch die Haftungsregelungslücke auf Bundesebene im Nachgang überhaupt nicht aufarbeiten. Das ist nicht richtig, und deswegen schlagen wir Ihnen heute diese Regelung vor. Sie ist nicht undurchdacht. Wir haben uns mit diesem Thema intensiv beschäftigt. Wenn Sie, Herr Minister, mit Ihrem Verweis auf das Beamtenstatusgesetz der Meinung sind, dass die Lücke schon geschlossen ist, ist das Ihre Meinung. Sie ist unserer Meinung nach aber nicht die Wahrheit, denn wir vertreten eine andere Ansicht. (Beifall AfD) Wir sind, wie gesagt, der Ansicht, dass Minister anders behandelt werden müssen als Beamte, weil sie einen anderen Status besitzen. Denn als gewählte Abgeordnete dieses Landtages und als unsere Regierungsvertreter haben sie auch andere Möglichkeiten, ihre Politik durchzusetzen, als normale Beamte oder normale Arbeitnehmer, meine Damen und Herren. – Vielen Dank. (Beifall AfD)
