André von Ossowski
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich wurde gebeten, Zeit gutzumachen; wir sind sehr in Verzug. – Herr Hünich, Sie haben mir meine Rede fast vorweggenommen, weil Sie wissen, was ich sagen werde. Der Gesetzentwurf ist nichts, über das man nicht diskutieren kann. Er ist selbstverständlich zulässig. Ich erspare mir, zu vermuten, was damit gemeint ist; das ist nicht meine Art. Ich will nur sagen, Artikel 34 Grundgesetz sagt klar: „Verletzt jemand in Ausübung eines ihm anvertrauten öffentlichen Amtes“ – das ist ein Ministeramt oder das Amt des Ministerpräsidenten – „die ihm einem Dritten gegenüber obliegende Amtspflicht, so trifft die Verantwortlichkeit grundsätzlich den Staat und die Körperschaft, in deren Dienst er steht.“ Das ist klar. „Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bleibt der Rückgriff vorbehalten.“ Damit ist gemeint, der Rückgriff auf den Minister oder Ministerpräsidenten. Ansonsten geht es in § 839 BGB natürlich immer um Beamte. Im Beamtenstatusgesetz und im Landesbeamtengesetz geht es um Beamte. Wir Juristen reden aber von Analogien. Deswegen ist klar, dass die Gutachten eindeutig aussagen, dass ein Rückgriff auf jeden Minister – im Zweifelsfall auch auf den Ministerpräsidenten; natürlich schwer vorstellbar – immer und jederzeit selbstverständlich möglich ist. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Das ist aber nicht so einfach!) – Das ist völlig klar. – Ob es darin steht oder nicht, es bleibt dasselbe. Es heißt immer, wir hafteten für jede Kleinigkeit. An Biertischen und in der Öffentlichkeit sagt die Bevölkerung aber – Sie haben es gesagt –: Minister kommen immer davon; die haften nicht. – Oder: Je höher die Position ist, desto eher kommt man davon. Das Beispiel Scheuer zeigt ja auch wieder, dass in einem großen Bereich Schadensersatzansprüche nicht geltend gemacht werden. Vom Verkehrsministerium ist nach Einholung eines Gutachtens entschieden worden, dass Schadensersatz nicht geltend gemacht wird. Das ist der klassische Fall. Hier wäre Schadensersatz vermutlich fällig gewesen. Der Prozess hätte also geführt werden können, hätte aber eine ganze Menge Geld gekostet – nicht entsprechend der Schadensgröße, aber eine ganze Menge. Herr Scheuer hat keine 243 Millionen Euro; vielleicht hat er 2 oder 3 Millionen Euro. Die hätte man im Zweifelsfall abgreifen können. Wenn man den Prozess verloren hätte, wäre es für die Bundesrepublik Deutschland erheblich teurer geworden. Das ist die Entscheidung des Ministeriums. Wir können ihr nicht vorgreifen. (Zuruf des Abgeordneten Lars Hünich [AfD]) Ich will nur noch einmal sagen: Schadensersatz ist bei Ministern und Ministerpräsidenten nach wie vor möglich. Aber viel wichtiger sind die Fragen: Wer beantragt ihn? Wer setzt ihn durch? – Das tut die Staatsanwaltschaft bei deliktischem Verhalten, völlig klar; Herr Genilke hat das auch gesagt. Straftaten werden von Amts wegen verfolgt. Wir sind aber bei Fällen, in denen der Minister eine grob fahrlässige Entscheidung getroffen hat. Wir sind also bei der Frage der Schuld. Eine Pflichtverletzung reicht nicht aus. Wir brauchen den Kausalzusammenhang zwischen Pflichtverletzung und Schuld. Dazu sagt das Grundgesetz – Sie sagen es auch selbst in Ihrem Antrag –: grob fahrlässiges Verhalten und Vorsatz. Vorsatz wird in der Regel eine Straftat darstellen; grob fahrlässiges Verhalten ist eben nur fahrlässig. Eine Klage aufgrund von grob fahrlässigem Verhalten ist nach wie vor durchsetzbar. Wer soll es tun? Wir haben keine Instanz außer der Staatsanwaltschaft. Es gibt keine Instanz, die hier zivilrechtliche Schäden geltend macht, außer der Regierung selbst. Und nun sagen Sie mir mal ernsthaft: Wird in einer laufenden Legislaturperiode ein Ministerium oder die Landesregierung der Auffassung sein, dass grob fahrlässiges Verhalten seines oder eines Ministers vorliegt? (Dennis Hohloch [AfD]: Bei Ihrer Regierung vermutlich nicht! – Beifall des Abgeordneten Torsten Arndt [AfD]) – Sie haben vermutlich recht, Herr Hohloch. Sie haben nicht immer Unrecht. 2025 65 Die Gesetzesänderung ist also insgesamt überflüssig. Es gibt den Schadensersatzanspruch, und wir würden tatsächlich die Minister in ihrem Amt beschädigen und daran hindern, innovative Entscheidungen zu treffen. – Ich weiß, Sie haben noch keine innovativen Entscheidungen der Minister entdeckt. Aber wir erwarten sie. Auch ich würde mich über schnelleres Handeln freuen. Aber um noch einmal auf Sie einzugehen: Dass wir Minister bekämen, die in Erwartung dieser großen Verantwortung auch die entsprechend hohe Qualifikation hätten, setzte voraus, dass derjenige, der für ein solches Amt vorgesehen ist, dies auch erkennt. Insofern ist das noch nicht als eindeutig erwiesen anzusehen. Wir lehnen diesen Gesetzentwurf ab, weil er einfach überflüssig ist. – Vielen Dank. (Beifall BSW, SPD und CDU)
