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Rainer Genilke

CDU 24.09.2025 Sitzungen 8/19

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Auf den ersten Blick klingt es durchaus plausibel: Minister sollen persönlich haften, wenn sie Fehler machen. Doch bei genauerer Betrachtung wird deutlich – ich denke, das haben wir auch schon gehört –, dass der Gesetzentwurf der AfD-Fraktion nicht für mehr Verantwortung sorgt, sondern in Wahrheit eher ein durchsichtiges, wenn nicht sogar populistisches Manöver ist. (Dennis Hohloch [AfD] pfeift demonstrativ.) Er schafft Misstrauen, (Dennis Hohloch [AfD] pfeift demonstrativ.) lähmt politisches Handeln und ist überflüssig. In unserer Demokratie ist die Verantwortung der Landesregierung aus meiner Sicht klar definiert. Ministerpräsident und Minister stehen politisch im Wort. Sie sind dem Landtag, also Ihnen, uns allen rechenschaftspflichtig. Untersuchungsausschüsse können eingesetzt werden. Die Bürgerinnen und Bürger entscheiden in Wahlen. Dieser Mechanismus ist stark und wirksam. Das Ministergesetz ordnet ausdrücklich an, dass für Mitglieder und ehemalige Mitglieder der Landesregierung grundsätzlich die Vorschriften gelten, die auch für Landesbeamte maßgeblich sind, unter Berücksichtigung des besonderen öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnisses eines Ministers. Das bedeutet erstens, Beamte und damit Minister haften persönlich nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, zweitens, für eine einfache Fahrlässigkeit trägt das Land die Verantwortung, und drittens, Minister haben Anspruch auf staatlichen Rechtsschutz, wenn dienstliches Handeln infrage steht. Mit anderen Worten, die AfD behauptet eine Lücke, die es gar nicht gibt. Die Rechtslage ist längst klar geregelt. Eine zusätzliche persönliche Haftung, die auch der vorliegende Entwurf der AfD-Fraktion nicht vorsieht, würde die Handlungsfähigkeit der Regierung massivst einschränken. Entscheidungen würden nicht mehr nach dem Maßstab des Wohls für das Land getroffen, sondern nur noch nach dem Risiko für das private Vermögen. Das ist gerade in Krisenzeiten – wir haben es soeben gehört: in Pandemien, bei einem Energieengpass, in Wirtschaftskrisen etc. – durchaus schädlich. Es braucht dafür in der Regel immer zwei Dinge, nämlich Mut und Tempo. Angst jedenfalls darf nicht das Leitprinzip politischen Handelns sein. Die AfD verweist – auch das haben wir schon gehört – auf Bayern und auf das Saarland. Doch, wie so oft, sind diese Regelungen dort kein einziges Mal angewendet worden. Das zeigt, es geht gar nicht um Lösungen, maximal vielleicht um Schlagzeilen. Noch schwerer wiegt: Der Antrag, über den wir heute beraten, stammt erkennbar nicht aus Brandenburg. Er wurde nahezu wortgleich von der AfD-Bundestagsfraktion übernommen, ohne jegliche Prüfung, ob er überhaupt zur Rechtslage in Brandenburg passt. Das ist zumindest handwerklich schwach, (Lachen des Abgeordneten Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]) politisch aber auf jeden Fall unseriös. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Dieser Gesetzentwurf ist Symbolpolitik. Er schafft Misstrauen, schwächt die Handlungsfähigkeit der Regierung, verdreht die Rechtslage und entlarvt sich als Copy-and-Paste-Vorlage aus Berlin. Die CDU-Fraktion lehnt diesen Gesetzentwurf entschieden ab. Denn wir stehen für eine Politik, die Verantwortung klar benennt, die Handlungsfähigkeit sichert und das Vertrauen in die Demokratie stärkt. – Vielen Dank. (Beifall CDU und SPD)

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