landtag.brandenburg.de ↗

Ludwig Scheetz

SPD 24.09.2025 Sitzungen 8/19

Herr Vizepräsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die AfD-Fraktion schlägt heute vor, Mitglieder der Landesregierung persönlich für Amtspflichtverletzungen haften zu lassen, mit einem neuen Paragrafen 5f im Brandenburgischen Ministergesetz. Das klingt zwar nach mehr Verantwortung, ist aber in Wahrheit ein gefährlicher Griff in die Justizkiste der Symbolpolitik. (Lachen des Abgeordneten Dennis Hohloch [AfD] sowie Zuruf: „Gefährlicher Griff in die Justizkiste der Symbolpolitik!“) Deshalb lehnen wir diesen Gesetzentwurf auch ab. Ich will es gern begründen: Erstens. Aus unserer Sicht gibt es keine Verantwortungslücke. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Aus Ihrer Sicht!) Für Schäden aus Amtspflichtverletzungen haftet in Deutschland grundsätzlich der Staat, nicht die einzelne Amtsträgerin, nicht der einzelne Amtsträger. Das ist Kern des bewährten Systems aus § 839 BGB und Artikel 34 des Grundgesetzes. Unbenommen davon gelten Straf- und Zivilrecht ohnehin. Wer vorsätzlich Straftaten begeht oder außerhalb der Amtsführung deliktisch handelt, haftet persönlich. Politische Verantwortung wird im Parlament gezogen: durch Kontrolle, mit Ausschüssen, mit Untersuchungsausschüssen oder auch durch den Rechnungshof. Der Rechtsstaat kennt Verantwortung, aber er organisiert sie institutionell. Zweitens. Der Vorschlag schwächt entschlossenes Regieren. Wir alle kennen die Erwartung der Bürgerinnen und Bürger, in Krisen – bei Hochwasser, in einer Energie- und Wirtschaftsnotlage, in einer Pandemie – bitte nicht zu zaudern, sondern entschieden zu handeln. Wer Ministerinnen und Minister mit persönlicher Regressforderung konfrontiert, erzeugt eine Kultur der Absicherungsgutachten, des kleinsten Risikos, der Nichtentscheidung. Genau davor warnen auch sachliche Stimmen. Regressforderungen gegenüber Ministern sind rechtspolitisch riskant, weil sie die Politik ins Gericht verlagern und eine Defensivkultur fördern. Das ist am Ende teures Nichthandeln. Wir erleben diese Kultur leider schon in vielen Verwaltungen auf der kommunalen Ebene. Drittens. Das viel zitierte Vorbild Bayern taugt nicht als Begründung. Bayern hat zwar eine entsprechende Norm für die Ministerhaftung, aber die Praxis zeigt etwas anderes. Selbst die Befürworter weisen darauf hin, dass es bisher, in zwei Jahrzehnten, keinen einzigen Anwendungsfall gab. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Dann können wir es ja machen!) Ein Gesetz, das nie greift, heilt kein Problem. Es dekoriert nur das Schaufenster und nährt Illusionen. Wer Verantwortung wirklich stärken will, braucht funktionierende Kontrolle und keine Papiertiger. (Beifall SPD und BSW) Viertens. Aus unserer Sicht ist der Entwurf politisch kalkulierte Symbolpolitik. Die AfD hat denselben Ansatz bereits im Bundestag platziert – viel Getöse, wenig Substanz. (Lars Hünich [AfD]: Sie müssen den Bindestrich von ChatGPT wegnehmen!) Dort wurde in der Debatte sehr klar: Man darf politische Verantwortung nicht mit privater Schadensersatzhaftung verwechseln. Ansonsten ersetzt man demokratische Kontrolle durch Zivilprozesse. Politik gehört ins Parlament und nicht vor die Schadensersatzkammer. Ihnen geht es nicht um mehr Gerechtigkeit, sondern um Misstrauen in demokratische Institutionen. Der Entwurf suggeriert, Regierende seien unantastbar, während die Kleinen hafteten. Das stimmt schlicht nicht. Unser Staatshaftungsrecht schützt den Anspruch der Bürgerinnen und Bürger, ohne das politische Entscheidungszentrum zu lähmen. Wer aus jedem politischen Fehler eine persönliche Regressklage machen will, macht Regieren zur Mutprobe für Vermögende und schreckt fähige Menschen von der Übernahme von Verantwortung ab. Das ist das Gegenteil vom Leistungsprinzip. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Komisch! Anderswo funktioniert es!) Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir sind für Verantwortung, aber die richtige: politisch, transparent und überprüfbar. Wir sind für einen handlungsfähigen Staat, nicht für einen Staat der Angst. Wir sind für Rechtssicherheit, nicht für Schaufensterjustiz. Mit ihrem Entwurf behauptet die AfD-Fraktion, etwas zu lösen, das so nicht das Problem ist, und schafft neue Probleme: mehr Prozessrisiken, mehr Defensive und weniger Mut. Brandenburg braucht das Gegenteil: entschlossene, transparente und kontrollierte Regierungstätigkeit. Darum sagen wir Nein zur persönlichen Ministerhaftung als politisches Showinstrument und Ja zur starken parlamentarischen Kontrolle, zur wirksamen Prävention von Fehlern und zu einem Rechtsstaat, der Verantwortung dort organisiert, wohin sie gehört: in den Institutionen, im Parlament, beim Staat. Wir lehnen den Gesetzentwurf ab. – Vielen Dank. (Beifall SPD – Zuruf von der SPD: Super!)

Alle Reden von Ludwig Scheetz Protokoll ↗