Lars Hünich
Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Werte Abgeordnete! Liebe Besucher! Liebe Brandenburger am Livestream! Es ist 17 Uhr, und wir sind sage und schreibe bei Tagesordnungspunkt 5. Das läuft heute wie das Brezelbacken. (Zuruf von der Regierungsbank: Woran liegt das wohl?) Seit Beginn der Aufarbeitung der Coronazeit ist unsere Botschaft hier im Landtag und an die Bürger draußen auf den Demos und bei Veranstaltungen gerichtet – es ist unmissverständlich, was wir jedes Mal sagen –: Politiker müssen haften. (Beifall AfD) Was zunächst wie eine Selbstverständlichkeit klingen mag, ist es leider nicht. Jeder Handwerker, der einen Wasserschaden verursacht, muss dafür geradestehen. Jeder Beamte und auch jeder andere, der in staatlichem Auftrag unterwegs ist, kann vom Land Brandenburg in Regress genommen werden. Nur der Ministerpräsident und seine Minister sind davon ausgenommen. Dabei sind es doch gerade sie, das heißt die Regierung, nämlich die Minister dieses Landes, die mit ihrem Handeln für das Land Brandenburg verantwortlich zeichnen. Aus unserer Sicht liegt hier ein fundamentaler Systemfehler vor. Ein System ohne persönliche Haftung lädt geradezu dazu ein, riskant zu handeln. Es führt dazu, dass Personen Entscheidungen treffen, die sie mit eigenem Geld niemals treffen würden. Seien wir ehrlich: Wir sind alle nur Menschen, und Menschen neigen dazu, vorsichtiger zu handeln, wenn sie die Folgen ihres Tuns auch tragen müssen. Das ist keine Schwäche, das ist menschlich. Der Handwerker misst zweimal – manchmal vielleicht sogar dreimal –, bevor er bohrt, weil er weiß, dass er dafür haftet. Sie alle kennen die Geschichte mit der Pkw-Maut. Hätte Andreas Scheuer die Verträge im Wert von 3 Milliarden Euro vor dem EuGH-Urteil unterzeichnet, wenn er gewusst hätte, dass er bei einem – vorausgesagten – negativen Urteil haften muss? Ich glaube, nicht. Er hätte es abgewartet wie jeder, der verantwortliche Politik machen will. Das Ende dieser Posse: Der Bund musste 243 Millionen Euro zahlen, ein Schaden für den Staat, quasi für den Steuerzahler. Und Scheuer? Der musste wegen einer fehlenden Haftungsnorm im Ministergesetz letztlich keinen Cent Schadensersatz an den Staat zahlen. Vor Gericht steht Scheuer heute nicht, weil er grob fahrlässig handelte, sondern weil er im Deutschen Bundestag vor dem Untersuchungsausschuss zur Aufarbeitung dieses Desasters gelogen hat. Mit dem von unserer AfD-Fraktion vorgelegten Gesetzentwurf wird das Haftungsprivileg für Minister beseitigt bzw. konkretisiert. Das heißt, wer grob fahrlässig oder vorsätzlich seine Amtspflicht verletzt, der hat dem Land Brandenburg den daraus entstandenen Schaden zu ersetzen. (Beifall AfD) Ich kann mir vorstellen, dass ein oder zwei der gleich folgenden Redner sagen werden: Ja, aber das Beamtengesetz …, bei uns ist das geregelt …, bla bla. – Vielleicht ist das alles richtig, es ist aber nicht konkret geregelt, dass die Minister dafür haften. Wir stehen dafür, dass Politiker haften müssen. Deswegen muss es im Ministergesetz konkretisiert werden. (Beifall AfD) Diese Regelung würde nicht nur das Vertrauen der Bürger in die Politik stärken, sie würde auch sicherstellen, dass sich nur noch Personen für diese hohen politischen Ämter in Stellung bringen, die mit dem notwendigen Sachverstand ein solches Amt ausüben können und wollen. Ich will damit auf die Auswirkungen der Nichthaftung während der Coronazeit anspielen. Wir haben genügend Maskendeals, die in keiner Art und Weise verfolgt werden können. Meine Damen und Herren! Wer Verantwortung trägt, ohne für Fehler geradezustehen, trägt in Wahrheit gar keine Verantwortung. (Beifall AfD) Das wissen wir alle aus unserem eigenen Leben. Deswegen sage ich noch einmal in aller Deutlichkeit: Politiker müssen haften. Stimmen Sie der Überweisung dieses Gesetzentwurfs an den Hauptausschuss zu. – Danke. (Beifall AfD)
