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Britta Kornmesser

SPD 24.09.2025 Sitzungen 8/19

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Die Diskussion zeigt, dass dies ein sehr spannendes Thema ist. Das Gesetz wird ja nicht automatisch beschlossen, sondern es wird im Ausschuss dazu noch eine Anhörung von Fachleuten, die wir einladen und zu den Punkten befragen werden, geben. Herr Gursch, ich bedanke mich für Ihren sachlichen Beitrag. Gerade die direkte Bürgerbeteiligung haben wir im Vorfeld intensiv miteinander diskutiert. Es gibt nur einige wenige Länder, in denen diese direkten Beteiligungsmöglichkeiten schon in den Gesetzen enthalten sind. Das ist neben Nordrhein-Westfalen auch Bayern. Dort liegt aktuell ein Gesetzentwurf vor. Sachsen hat vor zwei Wochen einen Beschluss dazu gefasst. Mecklenburg-Vorpommern ist auf dem Weg. Wir haben alle diese Punkte durchdekliniert und angeschaut. In Mecklenburg-Vorpommern ist festgelegt, dass die Bürger direkte Beteiligungen erwerben können. Das hat sich nicht bewährt, weil einige wenige das Geld hatten, um sich Anteile zu kaufen, aber viele eben nicht. Dort wird das Gesetz evaluiert. Die Dinge, die man vorhat, werden also überprüft. Es gibt sehr vielfältige Beteiligungsmöglichkeiten. Die Direktzahlung haben Sie angesprochen. Wir haben es durchgerechnet. 2025 45 Das ergibt mitunter Sinn, mitunter aber auch gar keinen Sinn. Bei einer Gemeinde mit 1 000 Leuten kommen 7 Euro pro Jahr und Person heraus. Ich glaube, damit kann ich niemanden hinterm Ofen vorlocken. Aber wenn es 200 Leute sind, und es kommen für jeden 80 oder 90 Euro dabei heraus, dann ist das vielleicht eine Alternative. Genau deswegen haben wir uns letztlich entschlossen, es sehr weit zu fassen und zu sagen: „Die Schaffung von weiteren Bürgerbeteiligungsregelungen, zum Beispiel … ist möglich.“ Damit eröffnen wir ein breites Spektrum, vor Ort zu entscheiden, was genau gemacht werden soll und was nicht.

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