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Jean-René Adam

AfD 24.09.2025 Sitzungen 8/19

Danke, dass Sie die Frage zulassen. – Sie waren auf dem Brandenburg-Tag. Wären Sie 15 oder 20 Kilometer weitergefahren, hätten Sie gesehen, wie eine Landschaft mit vielen Windrädern aussieht. (Beifall des Abgeordneten Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]) Es ist eine Katastrophe. Wenn ich dann sehe, dass wir nur 60 % der mit diesen Windrädern erzeugten Energie abführen können, frage ich mich, warum wir allen Ernstes noch weitere bauen wollen. Wir müssen zunächst die Kabel legen, um die Energie abzutransportieren, statt erst alles andere zu bauen. Das ist doch Unsinn. – Danke. (Ministerpräsident Dr. Dietmar Woidke: Haben Sie schon mal eine Tagebaulandschaft gesehen?) Daniel Keller (Minister für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz): Vielen Dank für die Frage. – Sie müssen sich schon entscheiden: Sind Sie komplett gegen erneuerbare Energien oder nicht? – Ich höre immer, auch bei Ihnen jetzt wieder, dass Sie gar nicht dagegen sind, sondern mit uns darüber diskutieren wollen: Wo können sie sinnvollerweise stehen? Wie können wir für Akzeptanz sorgen? – Diese Diskussion müssen wir führen. Ich sage noch einmal: Die Alternative – Braunkohletagebaugebiete – sieht auch wenig akzeptabel aus. Ich glaube, dementsprechend müssen wir immer darüber verhandeln, wo die Windkraftanlagen stehen können. Ja, es gibt Regionen, die in einem größeren Ausmaß belastet sind, und ja, wir müssen schauen, dass, wenn dort Strom erzeugt wird, dieser auch zugeführt wird. Dementsprechend werden wir bei allen Regelungen im Rahmen des Netzprozesses, aber auch im Zusammenhang mit dem Thema Redispatch-Vorbehalte darüber diskutieren, wie wir dafür sorgen können, dass auf der einen Seite die Windkraftanlagenbauer keine finanziellen Ressourcen für die Erzeugung von Strom bekommen, der keinen Nutzen hat, und dass auf der anderen Seite die Netze schneller ausgebaut werden, sodass sich das Windrad drehen kann und auch ein Nutzen aus dem Strom entsteht. Und ja, ich kenne die Akzeptanzdebatten und weiß, dass es je nach Region, in der sich die Anlagen befinden, große Unterschiede gibt. Aber ich sage Ihnen auch, dass es viel Akzeptanz für die erneuerbaren Energien gibt. Dementsprechend ist es immer ein Aushandlungsprozess. Es ist doch richtig, dass wir jetzt Regionale Planungsgemeinschaften haben, die sich in einem langen Prozess darum kümmern, dass wir Flächen haben, auf denen ein Ausbau stattfinden soll, und gleichermaßen Flächen haben, auf denen es keinen weiteren Ausbau geben soll. Deswegen sage ich es noch einmal: Man darf das nicht vermischen. Die Akzeptanzdebatte führen hier alle; die Debatte darüber, dass Sie kein CO einsparen wol-2 len und komplett gegen erneuerbare Energien sind – so sagt es zumindest Ihr Fraktionsvorsitzender –, führen aber nur Sie. Ich finde schon, da muss man differenzieren. (Beifall SPD sowie vereinzelt BSW) Ich komme auf den Gesetzentwurf zu sprechen. Bei dem Gesetzentwurf geht es darum, dass wir die Gemeinden nicht mehr pauschal beteiligen, sondern eine Beteiligung nach erbrachter Leistung haben wollen, wie wir es im letzten Jahr schon beim Solareuro gemacht haben. Wir wollen jetzt beide Gesetze zusammenführen, weil sie die gleichen Regelungsbestandteile enthalten. 2025 43 An den Kollegen Gursch von der CDU gerichtet will ich ganz kurz sagen: Sie sagten, dass Sie dort keine Möglichkeiten der direkten Beteiligung sehen. Wir haben uns das Verfahren in Nordrhein-Westfalen genau angeschaut. Der einzige Unterschied ist, dass Nordrhein-Westfalen ein Verfahren wählt, bei dem der Windkraftanlagenbauer bzw. die Betreibergesellschaft in erster Linie mit der Kommune in einem bestimmten Zeitraum ein Verfahren aushandeln kann, dem dann in der Regel die Bezirksregierung oder andere Teile der Landesregierung zustimmen müssen. Vom Preis her muss das dem ähnlich sein, was vom Gesetzgeber als Betrag vorgeschrieben ist, wenn sie sich nicht einigen. Wir machen gar nicht so viel anders. Wir sagen bloß – Sie haben gesagt: Sie sind selbst Gemeindevertreter –, dass wir das in die kommunale Selbstverwaltung geben. Auf Wunsch der Fraktionen ist eine Regelung in den Gesetzentwurf gekommen, wonach auch Direktzahlungen und weitere Beteiligungsformate möglich sind, wir aber den Kommunen genau darlegen, dass sie wählen können, welches Verfahren sie nutzen wollen. Wenn sie sich am Ende für das normale Verfahren entscheiden oder für das Verfahren, das wir hier als maßgeblich vorschreiben, ist das die Bezahlung nach erbrachter Leistung in Megawatt. Dementsprechend schließe ich gar nicht aus, dass es hier eine Beteiligung gibt. Der Unterschied ist bloß: Muss das Landesministerium die Beteiligung, in welcher Art und Weise auch immer, in der Gemeinde steuern oder sie ihr vorschreiben, oder geben wir den Kommunen und Gemeindevertretern die Möglichkeit, mit den Betreibern das Beteiligungsformat selbst auszugestalten? Wir wählen den zweiten Weg. Wir sagen, die kommunale Selbstverwaltung ist eine hohes Gut, und jetzt gibt es auch die Möglichkeit, dass unsere Kommunen in einem noch größeren Umfang finanziell beteiligt werden. Der Großteil von Ihnen sollte dafür sein, und dementsprechend werbe ich auch um Zustimmung. (Beifall SPD sowie vereinzelt BSW)

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