Jenny Meyer
Also, wir reden jetzt über ein Sonderabgabengesetz, also nicht über Energiepreise, (Vereinzelt Beifall BSW) sondern erst einmal nur über eine Beteiligung der Kommunen, aber auch der Bürger. Das andere muss in anderen Gesetzen und Anträgen behandelt werden. Also, das ist zu kompliziert. (Beifall BSW – Zuruf vom BSW: Genau!) Konkret ändern wir die Bemessung der Abgabe bei Windkraftanlagen von einer Pauschale hin zu einer leistungsbezogenen Abgabe, konkret 5 000 Euro pro Megawatt installierte Leistung. Das heißt, je größer die Anlage ist, desto höher ist die Abgabe. Das führt zu einer gerechteren Verteilung der Einnahmen. Es sichert den Kommunen zusätzliche Mittel, insbesondere bei Repowering und bei leistungsstärkeren Neuanlagen. Damit stärken wir unsere Kommunen und holen mehr Wertschöpfung zurück in die Regionen. Wir sind der Meinung, dass derjenige, der täglich mit den Veränderungen vor der eigenen Haustür lebt, einen Anspruch auf Mitsprache und Teilhabe hat. Andere Bundesländer haben längst Modelle geschaffen, durch die Bürgerinnen und Bürger von Windparks direkt finanziell profitieren. Mit der nun vorgesehenen direkten Beteiligung der Bürger wird diesem Anspruch auf Teilhabe endlich Rechnung getragen. Wie die direkte Teilhabe konkret ausgestaltet wird – ob über Direktzahlungen, über Zuschüsse zu Stromrechnungen oder andere Modelle –, liegt weiter in der Hoheit der Kommunen. Damit bleibt die Gestaltung flexibel. Darüber hinaus tragen wir mit der Zusammenführung zum Bürokratieabbau bei. Wir reduzieren Verwaltungsaufwand. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit dem BSW gibt es weder Windkraftanarchie noch PV-Wahnsinn. Klar ist aber: Wo Anlagen für erneuerbare Energien stehen, müssen die Menschen vor Ort angemessen beteiligt werden.
