Britta Kornmesser
Nein, ich möchte gern weitersprechen. – Die Evaluierung des bestehenden Windenergieabgabengesetzes im Jahr 2023 hat klar gezeigt: Eine finanzielle Beteiligung vor Ort steigert die Zustimmung. (Beifall SPD sowie vereinzelt BSW) Kommunen erhalten dadurch weitere Handlungsspielräume, um Belastungen auszugleichen und zusätzliche Projekte oder freiwillige Leistungen umzusetzen. Das begrüße ich ausdrücklich. Gleichzeitig hat die Evaluierung aber deutlich gemacht, dass die bisherigen Regelungen nachgebessert werden müssen – hinsichtlich Abgabenhöhe, Transparenz, Handhabbarkeit und Verwendungsmöglichkeiten der Gelder vor Ort. Genau hier liegt der Mehrwert des neuen Gesetzes. Die SPD-Landesregierung hat in den letzten beiden Legislaturperioden mit dem Windenergieabgabengesetz 2019 – dem sogenannten Windeuro – und dem PV-Freiflächenanlagen-Abgabengesetz 2024 zwei eigenständige gesetzliche Regelungen geschaffen, die jeweils die Erhebung von Sonderabgaben regeln. Beide Gesetze verfolgen gleichermaßen das Ziel, betroffene Kommunen finanziell an den Einnahmen aus erneuerbaren Energien zu beteiligen, um die Akzeptanz für diese Anlagen direkt vor Ort zu erhöhen. Die Profite müssen dahin zurückfließen, 2025 35 wo sie herkommen, wo sie erwirtschaftet werden. Wir in Brandenburg waren bei diesem Thema schon immer Vorreiter. (Beifall SPD sowie vereinzelt BSW) Im Rahmen des von der Koalition vorangetriebenen Bürokratieabbaus sollen die bestehenden umfassenden Regelungen nun verschlankt und vereinheitlicht werden. Dazu werden beide Gesetze in einem neuen Gesetz zusammengeführt. Ziel ist es, ein einheitliches Abgabensystem zu schaffen, das die Akzeptanz in der Bevölkerung stärkt, die kommunale finanzielle Beteiligung verbessert und gleichzeitig die Rechtsanwendung vereinfacht. Darüber hinaus soll durch das neue Gesetz erstmals auch eine direkte finanzielle Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger vor Ort ermöglicht werden. Da Windenergieanlagen in den letzten Jahren erheblich leistungsfähiger und profitabler geworden sind, sollen die Gemeinden künftig deutlich mehr Geld erhalten. Geplant sind 5 000 Euro pro installiertem Megawatt bei neuen Windenergieanlagen ab Januar 2026. Das ist eine deutliche Steigerung gegenüber der bisherigen Pauschale in Höhe von 10 000 Euro pro Windrad. Moderne Anlagen ermöglichen damit jährliche Zahlungen von rund 30 000 bis 35 000 Euro pro Windrad an die Kommune. Damit werden die Windräder auch zu einer lukrativen Einnahmequelle vor Ort. (Beifall SPD sowie vereinzelt BSW) Neben den Windrädern sollen auch für PV-Freiflächenanlagen weiterhin 2 000 Euro je Megawatt installierter Leistung abgeführt werden. Wir wollen, dass die Kommunen die Chance bekommen, diese Gelder auf vielfältige Weise vor Ort einzusetzen, etwa für die Aufwertung des Ortsbildes und der Infrastruktur, für kulturelle Veranstaltungen sowie soziale, kulturelle und freizeitbezogene Einrichtungen – die im Übrigen alles freiwillige Leistungen sind –, für kommunale Energieprojekte, die Gründung oder den Anteilserwerb von Bürgerenergiegesellschaften, kommunale Förderprogramme für erneuerbare Energien sowie – wie bereits erwähnt: neu – die Schaffung weiterer Beteiligungsregelungen für Bürgerinnen und Bürger wie Direktzahlungen oder Zuschüsse zu Stromrechnungen. Die Kommunen haben also sehr breite Handlungsspielräume und können die Gelder bedarfsgerecht und individuell einsetzen. Mir ist an dieser Stelle wichtig, zu betonen, dass wir die kommunale Selbstverwaltung respektieren. Es geht nicht darum, von oben festzulegen, wie die Gelder zu verwenden sind. Die Gemeinden sollen selbstverständlich selbst entscheiden, was für ihre Bürgerinnen und Bürger vor Ort am sinnvollsten ist. Das verstehe ich unter kommunaler Selbstverwaltung. (Beifall SPD sowie vereinzelt BSW) Uns allen ist bewusst, dass der Ausbau erneuerbarer Energien unsere Landschaften verändert und vielfältige Diskussionen hervorruft. Doch wir können diese für unsere Zukunft wichtigen und absolut notwendigen Veränderungen positiv gestalten. Wer erlebt, dass mit den Einnahmen aus erneuerbaren Energien ein Spielplatz entsteht, das Gemeindehaus saniert wird oder durch ein Bürgerstrommodell die Stromrechnung sinkt, wird die erforderliche Energiewende mit anderen Augen sehen. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Ja klar! Da kann man schon mal einen Wald abholzen!) Meine sehr geehrten Damen und Herren, darum sage ich ganz klar: Dieses Gesetz ist weit mehr als eine bloße verwaltungstechnische Anpassung und Vereinfachung. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Genau!) Es ist ein demokratisches Fundament für die erfolgreiche Energiewende in Brandenburg, denn, Herr Berndt, wo Teilhabe stattfindet und spürbar ist, wächst auch die Bereitschaft, Veränderungen mitzutragen. (Beifall SPD) Ich freue mich auf die inhaltliche Diskussion im Fachausschuss. – Vielen Dank. (Beifall SPD sowie vereinzelt BSW)
