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Kathrin Schneider

24.09.2025 Sitzungen 8/19

Herr Genilke, mit der Kommunikation bzw. mit der Frage, was die Aussage des Innenministers hier im Plenum war, was Sie verstanden haben und was dann möglicherweise an Irritationen entstanden ist, hat sich der Innenausschuss intensiv befasst. Das ist meine Kenntnis, und dem habe ich nichts hinzuzufügen. Zu der Frage des Auskunftsrechts gibt es eine ganze Reihe von Regeln. Natürlich haben wir als Exekutive auch einen Kernbereich, der geschützt ist; aber ich denke, diese Grenze ist hier nicht unbedingt überschritten worden. Zu Ihnen, Frau Oeynhausen: Ich gehe davon aus, dass alles, was wir – auch der Innenminister – tun und noch tun wollen, in Bezug auf diesen Punkt völlig unstreitig ist. Das ist übrigens auch ein Kern der Gespräche des Ministerpräsidenten: Ihm liegt es am Herzen, dass das Existenzrecht Israels wirklich Teil des Einbürgerungsverfahrens ist, und zwar nicht nur auf dem Papier, sondern ernsthaft. Darum bemüht er sich seit Jahren. Herr Genilke, ich lasse jetzt – auch aus Zeitgründen – alles weg, was in der letzten Legislaturperiode dazu gelaufen ist. Die Behörden wissen – mit den jetzigen Anweisungen und nach den Gesprächen, mit den Anleitungen auf den unterschiedlichen Behördenebenen – schon, dass das ernst gemeint ist. Insofern denke ich, dass sie das Verfahren ordentlich umsetzen und dann auch prüfen, ob der- oder diejenige, der oder die die Einbürgerung verlangt, auch verstanden hat, was er oder sie da unterschreibt.

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