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Erik Stohn

SPD 24.09.2025 Sitzungen 8/19

Sehr geehrte Frau Ministerin, ich frage Sie, ob Sie nachvollziehen können, dass ich ob der Frage des ehemaligen Regierungsmitglieds und jetzigen Vizepräsidenten des Landtags, Herrn Genilke, irritiert bin. Er will jetzt ganz genau wissen, welche Regierungsmitglieder wann, wo und wie miteinander gesprochen haben. Können Sie nachvollziehen, dass ich finde, dass das Auskunftsrecht eines Abgeordneten aus Artikel 56 der Landesverfassung beschränkt ist, das heißt, nicht den Kernbereich der exekutiven Eigenverantwortung umfasst? Können Sie nachvollziehen, dass daher auch das Auskunftsrecht des Abgeordneten Genilke beschränkt ist? – Danke schön. (Zurufe der Abgeordneten Dennis Hohloch und Tim Zimmermann [AfD])

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