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Rainer Genilke

CDU 24.09.2025 Sitzungen 8/19

Während des Juli-Plenums erklärte der Innenminister in seiner Rede, er habe in Absprache mit dem Ministerpräsidenten eine Änderung beim Einbürgerungsverfahren vorgenommen. In der Beantwortung meiner Kleinen Anfrage zu diesem Thema konnte der Innenminister jedoch nicht darlegen, in welcher Weise die Absprache mit dem Ministerpräsidenten erfolgt ist. Im Ausschuss für Inneres und Kommunales am 10. September dieses Jahres verweigerte der Innenminister zudem die Auskunft darüber, wann und in welcher Form er sich mit dem Ministerpräsidenten ausgetauscht hat. Da die Frage der Einbürgerung von grundlegender politischer Bedeutung ist und die Mitwirkung der Staatskanzlei ausdrücklich benannt wurde, besteht erhebliches öffentliches Interesse an der Klärung, wann und in welcher Form der Ministerpräsident in dieser Frage einbezogen wurde. 2025 33 Deshalb frage ich die Landesregierung: Kann der Ministerpräsident die vom Innenminister dargestellte Absprache unter genauer Angabe von Datum und Form bestätigen?

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