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Jenny Meyer

BSW 16.07.2025 Sitzungen 8/17

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wohnen darf kein Luxus sein. (Beifall BSW sowie vereinzelt SPD) Doch genau das ist für viele Brandenburgerinnen und Brandenburger längst Realität geworden, da sie einen Großteil ihres Einkommens für die Miete aufwenden müssen. Während der Fokus in den vergangenen Jahren durch die verstärkte Zuwanderung auf das Berliner Umland gerichtet war, verdeutlicht die Entwicklung in allen Landesteilen, dass Mietpreissteigerungen kein isoliertes Phänomen im Berliner Umland sind, sondern sich auf ganz Brandenburg erstrecken. Das trifft Familien, Rentnerinnen und Rentner, Alleinerziehende, Berufseinsteiger, kurz: ganz normale Menschen. Daher begrüßen wir als BSW grundsätzlich, dass der Bund die Mietpreisbremse bis Ende 2029 verlängert hat. Angesichts der angespannten Lage auf dem Wohnungsmarkt ist jeder Schutzmechanismus für Mieter wichtig. Deshalb legen wir heute gemeinsam mit der SPD-Fraktion einen Antrag vor, der den Schutz der Mieterinnen und Mieter in Brandenburg fortschreibt. (Beifall BSW sowie vereinzelt SPD) Denn mehr als die Hälfte der Brandenburger Haushalte sind Miethaushalte. Trotz Mietpreisbremse und vieler Ankündigungen zum sozialen Wohnungsbau ist eine spürbare Entspannung bislang ausgeblieben. Die vorhandene Regulierung der Mieten allein reicht also ganz offensichtlich nicht aus. Auch sinkt die Zahl der Wohnungen mit Sozialbindung kontinuierlich. Es bedarf echter Anstrengungen zur Schaffung von Wohnraum für Menschen mit geringem Einkommen. Daher begrüßen wir es sehr, dass unser Infrastrukturminister Detlef Tabbert und sein Haus nun Fördermittel bereitstellen können, mit denen noch in diesem Jahr der Bau von bis zu 1 300 Sozialwohnungen ermöglicht wird. (Beifall BSW sowie vereinzelt SPD) Langfristig bedarf es zudem einer sozial gerechten Weiterentwicklung des Mietrechts und einer gezielten Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus, also gemeinnütziger, kommunaler und genossenschaftlicher Wohnungsunternehmen. Es braucht eine soziale Neuausrichtung der Wohnungs- und Mietenpolitik auf Bundesebene – mehr Gemeinnützigkeit und eine stärkere Wohnraumförderung mit Bundesmitteln. Für die Mietpreisbremse als einziges derzeit schon zur Verfügung stehendes Instrument der Regulierung fordern wir erstens eine Verlängerung der Kappungsgrenzen- und Mietpreisbegrenzungsverordnung über 2025 hinaus, zweitens eine regelmäßige Überprüfung und die Ausweitung der Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt auf Basis aktueller Daten und drittens eine konsequente Bekämpfung von Umgehungen und Schlupflöchern – etwa bei möblierten oder befristeten Vermietungen – sowie wirksame Sanktionen bei Verstößen. (Beifall BSW sowie vereinzelt SPD) Aber lassen Sie mich abschließend noch einmal in aller Deutlichkeit sagen: Die Mietpreisbremse ist ein zahnloser Tiger. (Beifall des Abgeordneten Daniel Münschke [AfD]) Zahlreiche Ausnahmen, zum Beispiel für Neubauten, umfassend modernisierte und möblierte Wohnungen sowie eine mangelnde Kontrolle und das Fehlen von Sanktionen gegen Verstöße schwächen die Wirkung der Mietpreisbremse erheblich. Oft müssen die Mieter ihre Rechte selbst durchsetzen – das scheuen viele aus Unsicherheit oder Angst vor rechtlichen Schritten. Die Mietpreisbremse kann mancherorts vielleicht die schlimmsten Auswüchse der Mietentwicklung eindämmen, aber nachweislich kann sie sie nicht aufhalten oder die Miete senken. Was es tatsächlich braucht, ist ein bundesweiter Mietendeckel, dazu ein Einfrieren der Mieten bis 2030 in allen Regionen, in denen die Mieten in den vergangenen Jahren besonders stark gestiegen sind. Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag. – Vielen Dank. (Beifall BSW und SPD)

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