Matthias Steinfurth
Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir kommen zum letzten Tagesordnungspunkt, der noch ein richtig schönes Thema hat: bezahlbares Wohnen. Die Große Koalition aus CDU und SPD hat vor zehn Jahren die Mietpreisbremse ins Leben gerufen. Wir feiern also in diesem Jahr den zehnten Geburtstag der Mietpreisbremse. Die Mietpreisbremse war damals eine Reaktion auf die angespannte Situation in den Wohnungsmärkten, die gekennzeichnet war von fehlendem Wohnraum und explosionsartig steigenden Mieten – in vielen Kommunen, aber insbesondere in den größeren Städten Deutschlands. Die zweite Verlängerung der Mietpreisbremse bis zum 31. Dezember 2029, die der Bundestag vor Kurzem beschlossen hat, ist ein starkes Signal für die Mieterinnen und Mieter in unserem Land. (Beifall SPD sowie des Abgeordneten Falk Peschel [BSW]) Die Einführung und Fortsetzung der Mietpreisbremse waren die richtigen Schritte für die Mieterinnen und Mieter in unserem Land; sie ist heute wichtiger denn je. Auch heute noch steigen die Mieten, und der Wohnraum in Ballungsräumen ist knapp, auch in Teilen von Brandenburg. Meine sehr geehrten Damen und Herren, für uns gilt: Wohnen muss bezahlbar bleiben. Mit der sogenannten Mietpreisbremse haben die Bundesländer ein Instrument in der Hand, welches bewirkt, dass die zulässige Miete bei einer Neuvermietung von bestehenden Wohnungen maximal 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf, in angespannten Wohnungsmärkten wohlgemerkt. Angespannt ist ein Wohnungsmarkt überall dort im Land, wo die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen in einer Gemeinde oder in einem Teil einer Gemeinde zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist. Das bedeutet: zu wenig Wohnraum, hohe Nachfrage und damit zu hohe Mieten. Die Landesregierungen können durch eigene Rechtsverordnungen Gebiete festlegen, in denen diese Mietpreisbegrenzung gelten soll. Aktuell gilt die Mietpreisbegrenzung in Brandenburg in 19 Gemeinden. Unter anderem Potsdam, Panketal, Falkensee und Teltow zählen dazu, also der berlinnahe Raum. Da die Brandenburger Mietpreisbegrenzungsverordnung – das ist die technische Bezeichnung dieser Verordnung – in Brandenburg zum 31. Dezember dieses Jahres ausläuft, besteht Handlungsbedarf. Gleichsam ist es erforderlich, auch die Brandenburger Kappungsgrenzenverordnung – noch so ein technischer Begriff – fortzuschreiben. Diese Verordnung besagt, dass die Mieten in bestehenden Mietverhältnissen in bestimmten Gemeinden innerhalb von drei Jahren nur um maximal 15 % erhöht werden dürfen. Ohne diese Regelung wären bis zu 20 % möglich. Auch diese Verordnung gilt für die besagten 19 Gemeinden in Brandenburg und läuft ebenso am 31. Dezember 2025 aus. Meine sehr geehrten Damen und Herren, es besteht deshalb jetzt akuter Handlungsbedarf. Diese beiden Verordnungen sind fortzuschreiben, damit der Mangel an Wohnraum in einigen Gebieten unseres Landes nicht dazu führt, dass die Mieten exorbitant steigen. Wir wollen die Mietpreisbegrenzungsverordnung und die Kappungsgrenzenverordnung in Brandenburg bis zum 31. Dezember 2029 verlängern und bitten um Ihre Zustimmung zu diesem Antrag. (Beifall SPD und BSW) Dazu müssen wir uns in dem Zusammenhang auch noch ansehen, in welchen Gemeinden oder Teilen von Gemeinden der Wohnungsmarkt aktuell angespannt ist. Wir müssen wissen, ob das in den 19 Gemeinden, die bisher auf der Liste stehen, noch der Fall ist. Ich bin der Meinung, dass wir diese Liste erweitern und den Radius um Berlin erweitern müssen. Wir werden uns die Aufstellung genau ansehen; denn wir brauchen eine rechtssichere Begründung für diese beiden Verordnungen. Klar ist aber auch: Die Mietpreisbremse und die Kappungsgrenze sind keine Allheilmittel gegen Wohnungsmangel und explodierende Mieten. Sie schützen Mieterinnen und Mieter wirksam – nicht weniger, aber auch nicht mehr. Wir wollen damit auch nicht den Mietwohnungsmarkt außer Kraft setzen. Die Mietpreisbremse und die Kappungsgrenze sind zwei Bausteine eines Gesamtpaketes. Zu dem Gesamtpaket gehört erstens, dass wir die Baukosten senken wollen. Wir müssen in Brandenburg schneller, einfacher und kostengünstiger bauen. Ich erinnere dabei an unseren Antrag aus dem Juni-Plenum, mit dem wir das erreichen wollen. Die Baukosten für den Neubau und die Sanierung müssen runter. Das würde sich auch auf den Erwerb von Wohnungseigentum auswirken und diesen befördern. Ja, auch der Bauturbo, der jüngst von der Bundesregierung beschlossen wurde, kann für Eigenheime relevant sein. Er ermöglicht es Gemeinden, den Bau von Wohnungen und Eigenheimen schneller zu genehmigen, teilweise auch ohne Bebauungsplan. Der Bauturbo soll vor allem den Neubau und die Schaffung von zusätzlichem Wohnraum beschleunigen, sowohl beim Geschosswohnungsbau als auch beim Bau von Einzel- und Doppelhäusern. (Beifall SPD) Vertrauen wir darauf, dass die kommunale Ebene verantwortungsvoll mit dem Bauturbo umgeht. Es muss sich wieder lohnen, in den Neubau und die Sanierung von Wohnungen zu investieren, ohne die Mieten übermäßig erhöhen zu müssen. Denn Baukosten haben unmittelbaren Einfluss auf die Mieten und auf die Kaufpreise. Ganz konkret bedeutet das: Wenn der Bauturbo zündet, ist die Mietpreisbremse eines Tages vielleicht entbehrlich. Mangel befördert den Missbrauch im Wohnungsmarkt und im Wohnungsbau. Zweitens gehört zum Gesamtpaket die Wohnungsbauförderung. Wir wollen gezielt den gemeinnützigen, den genossenschaftlichen und den kommunalen Wohnungsbau in Brandenburg fördern. Den notwendigen Neubau und energieeffizienten und altersgerechten Umbau der Bestände gibt es nur, wenn Bund, Länder und Kommunen gute Rahmenbedingungen und Anreize für den Neubau von Mietwohnungen und sozial gebundenen Wohnungen schaffen. Drittens gehört zum Gesamtpaket: Letztlich wollen wir uns auch beim Bund für eine soziale Neuausrichtung der Miet- und Wohnungspolitik einsetzen. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Eine Minimalmöblierung darf die Mietpreisbremse nicht außer Gefecht setzen. Es darf nicht sein, dass eine solche Möblierung, bestehend aus einem Tisch und zwei Stühlen, ausreicht, um die Mietpreisbremse zu umgehen. Das ist ein Skandal. (Beifall SPD und BSW) Diese Umgehungstatbestände müssen beseitigt werden und überhaupt sanktionierbar sein. Wir lassen die Mieterinnen und Mieter in Brandenburg nicht allein. Mit der Verlängerung der Mietpreisbremse und der Kappungsgrenzenverordnung für weitere fünf Jahre stärken wir die Rechte der Mieterinnen und Mieter. Wohnen ist ein Menschenrecht. Der Schutz vor Verdrängung und explodierenden Mieten ist für uns als SPD eine soziale und politische Verpflichtung. Es muss auch in Zukunft möglich sein, dass es sich die Polizistin, der Lehrer, die Erzieherin oder die Reinigungskraft – um nur ein 2025 103 paar Beispiele zu nennen – leisten kann, sich in Brandenburg eine Wohnung zu mieten. Unser Ziel sind sozial ausgewogene Städte, in denen qualitativ gutes Wohnen möglich und für alle bezahlbar ist. Bezahlbarer Wohnraum trägt maßgeblich zur sozialen Stabilität einer Gesellschaft bei. Wer arbeitet, der soll sich eine Wohnung in der eigenen Stadt leisten können. Familien, Menschen mit niedrigem und durchschnittlichem Einkommen, Rentnerinnen und Rentner sowie junge Menschen brauchen bezahlbaren Wohnraum. Das ist eine Frage von Respekt und sozialer Gerechtigkeit. (Beifall SPD und BSW) Wir haben also die Förderung des Mietwohnungsbaus, die Unterstützung der Schaffung von Wohneigentum und die angemessene Regulierung der Mietpreise im Blick. Im Koalitionsvertrag sind alle Ziele formuliert worden. Dazu brauchen wir keinen Entschließungsantrag der CDU-Fraktion. – Vielen Dank. (Beifall SPD und BSW)
