Lars Hünich
Frau Präsident! Ich will nur auf zwei Sachen eingehen, Frau Schönbrunn. Von wegen, ich habe in einer anderen Enquetekommission gesessen! Ich will darauf hinweisen, was Frau Böhm 2025 97 gesagt hat: Die FFP2-Maske ist arbeitsschutzrechtlich, nicht gesundheitstechnisch. (Björn Lüttmann [SPD]: Das war ein Beispiel!) – Ein Beispiel, ja klar, ein wichtiges. Sie haben die Kinder gedrängt! (Björn Lüttmann [SPD]: Ja, genau! Das haben wir im Gesundheitsausschuss abgewogen und diskutiert!) Sie haben in Ihrem Gesundheitsausschuss die Verordnungen durchgedrückt, um die Kinder, die keine FFP2-Masken hatten, abzustrafen! Es tut mir leid, das ist auch in der Enquetekommission gefallen. (Zuruf von der SPD) Deswegen: Ich glaube, wir sind uns da einig. Auch das Ministerium hat mehr als einmal gesagt, dass es dazu politische Anweisungen gab. Zum Thema „Durchregieren der WHO“: Ja, Sie haben völlig recht; man kann es so sehen, dass das, was von der WHO kommt, rechtlich nicht bindend ist. Aber auch der Begriff „Pandemie“ ist nicht bindend. (Beifall AfD) Trotzdem haben sich alle Staaten verabredet und ihn geführt. Selbst in der Enquetekommission wurde gesagt – und das ist ja das, worauf wir immer hinzuweisen versuchen –: Es gibt ein „Vor 2019“ und ein „Nach 2019“. Nach 2019 ist ein Schnupfen eine Pandemie, wenn er weltweit auftritt. Damit erklären Sie Ausnahmezustände. Sie sprechen von Fehl- und Desinformation. Das beginnt doch genau bei der FFP2-Maske. 2021 war jemand, der gesagt hat, die FFP2-Maske helfe nicht, ein Verschwörungstheoretiker. Heute ist das Konsens, weil es überall drinsteht. (Beifall AfD) Ich könnte noch 10, 20, 30, 40 andere Beispiele aufzählen. Natürlich gilt das, was das die WHO sagt, rechtlich unter Umständen nicht. Aber es verabreden sich mehr als 190 Staaten; wir haben einen Vertrag geschlossen. Und wir haben aus der Coronazeit gelernt: Wehret den Anfängen! – Widersprechen Sie. (Beifall AfD)
