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Lars Hünich

AfD 16.07.2025 Sitzungen 8/17

Wenn Sie mit Ihrer Justizministerin gesprochen haben, ist das schön; das ehrt Sie. Ich habe immer versucht – auch bei der Aufklärung –, ruhig zu bleiben. Aber wir haben hier in diesem Parlament erlebt, dass Dr. Christoph Berndt von Ihrer Partei, von Ihrem Vorsitzenden permanent als Scharlatan bezeichnet wurde, weil wir genau das kritisiert haben. – Erstens. Zweitens: Wenn Sie mit Ihrer Justizministerin gesprochen haben, ist das gut. Fünf Jahre später liegt aber das Urteil vor, dass das Versammlungsverbot rechtswidrig und verfassungsfeindlich war. Es tut mir leid. Wir haben dagegen geklagt, und Ihr Innenminister Stübgen hat die ganze Zeit immer gesagt: Egal was Sie machen, klagen Sie doch einfach! (Beifall AfD – Dennis Hohloch [AfD]: Richtig!) Es ging nur darum, zu verzögern, es ging nur darum, Kosten zu verursachen. Herr Bretz, ich bin immer und jederzeit bereit, vernünftig zu reden, aber wir sind heute hier im Parlament, und bei allem Respekt: Ich habe mir vier Jahre lang ganz viel Blödsinn anhören müssen. Die Sachverständigen im Ausschuss – da spreche ich besonders Herrn Antes und Herrn Prof. Krüger an – sind übrigens in vielen Sachen derselben Meinung wie wir. (Beifall AfD) Jetzt würde ich gerne weitermachen, aber danke für die Zwischenfragen. Genau so wird es Ihnen in fünf Jahren mit dem WHO-Vertrag gehen, wenn Sie heute nicht diese Brandmauer einreißen – ich knüpfe an meine vorherige Rede an. Zu den Coronamaßnahmen gab es ja noch Kritik von uns – Gott sei Dank. Jetzt, mit der Änderung der IGV, also der Internationalen Gesundheitsvorschriften, kommt das „Infodemie“-Konzept. Dann ist es mit Kurskorrektur ganz vorbei. Es soll jede Fehl- und Desinformation bekämpft werden. Dabei widerspricht ein Wahrheitsmonopol Artikel 5 des Grundgesetzes, nämlich der Meinungs- und Wissenschaftsfreiheit. (Beifall AfD) Was richtig oder falsch ist – egal wie groß die Krise oder Gefahr ist –, muss jederzeit in einem freien wissenschaftlichen Diskurs erstritten und von einer freien, unabhängigen Presse berichtet werden. Und jetzt das Wichtigste: Gefahrenabwehr liegt in der Zuständigkeit der Bundesländer, und Gesundheitsämter sind Landesbehörden. Wenn Sie dem Vorhaben zustimmen, eine Bundesbehörde für Internationale Gesundheitsvorschriften zu schaffen, ist das in unseren Augen verfassungswidrig, nicht nur, weil die Änderungen erlauben, dass ein von der Pharmaindustrie bezahlter Bürokrat unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung auf beliebig lange Zeit außer Kraft setzen kann, sondern weil sie erlauben, einen Teil der föderalen Ordnung, also die Autonomie unseres Landes, abzuschaffen und den Souverän, also die Brandenburger, zu entmachten. (Beifall AfD) Die Änderungen sind seit Herbst 2024 bekannt. Die Frist zum Widerspruch läuft am 19. Juli ab, danach treten sie automatisch in Kraft. Ich weiß, einige von Ihnen denken, wir brauchen internationale Zusammenarbeit. Ja, dringend, unbedingt – wir sind dafür, aber: nicht auf Kosten unserer Grundrechte. (Beifall AfD) 2025 95 Unsere Grundrechte sind nicht verhandelbar! Andere denken vielleicht: Na ja, die AfD könnte ja recht haben, aber zustimmen? Das können wir nicht wirklich. – Denen will ich auch sagen: Gucken Sie dieses Mal ins Grundgesetz, hören Sie nicht auf Ihre Parteiführung, drohen Sie lieber der Bundesregierung mit einer Verfassungsklage, wenn sie nicht widerspricht! Ich appelliere an Ihr Gewissen: Es sind Ihre Kinder, es sind Ihre Großeltern, die vier Jahre lang gelitten haben und die wieder dasselbe erleben werden, wenn das kommt! (Beifall AfD) Machen Sie nicht denselben Fehler! Heute können wir noch entscheiden; nach dem 19. Juli kann es zu spät sein. Stimmen Sie deshalb mit Ja! (Beifall AfD – Zwiegespräch zwischen dem Abgeordneten Lars Hünich [AfD] und Ministerpräsident Dr. Dietmar Woidke)

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