Steeven Bretz
Vielen Dank, Herr Kollege, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Sehr geehrter Herr Kollege, ich gestehe jedem zu – und kann das auch absolut nachvollziehen –, sich als Ausfluss der Coronamaßnahmen an Diskussionen zu beteiligen, wie sie aktuell in unserer Gesellschaft laufen. Ich verstehe das und finde es richtig, dass man über diese Dinge nachdenkt und darüber diskutiert. Aber, Herr Kollege Hünich, finden Sie es umgekehrt nicht unangemessen, wenn Sie jetzt den Vorwurf erheben, es habe damals überhaupt keine Abwägung zu den einzelnen Maßnahmen gegeben, was die Verhältnismäßigkeit usw. betrifft? Ich möchte Ihnen mitteilen, dass wir vor den Entscheidungen, die wir in der damaligen Koalition in Brandenburg getroffen haben, sehr wohl über diese Dinge diskutiert hatten. Ich kann Ihnen auch sagen, dass Abwägungen vorgenommen worden sind. Daher frage ich Sie, Herr Kollege Hünich: Würden Sie mir recht geben, dass es zu einer geeigneten Aufarbeitung gehört, auch dem anderen zuzubilligen, dass er im Rahmen seiner Verantwortung gehandelt hat, und nicht zu solch sehr harten und weitreichenden Vorwürfen an die andere Seite – von der man meint, sie kritisieren zu müssen – zu greifen, die eine sachgerechte Aufarbeitung geradezu verhindern? Das ist meine Frage an Sie.
