Rainer Genilke
Vielen Dank. – Schon von allen Rednern begrüßt und deshalb sehnsüchtig erwartet, spricht jetzt der Vorsitzende des Rats der Angelegenheiten der Sorben/Wenden, Herr Koinzer. Sie haben das Wort. (Beifall SPD, BSW und CDU) Marcus Koinzer (Vorsitzender des Rates für Angelegenheiten der Sorben/Wenden): Cesćony kněz prezident! Cesćone wótpósłańce! Cesćone pśibytne! Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrte Anwesende! Es ist schön hier bei Ihnen, (Vereinzelt Heiterkeit) vor allen Dingen, wenn alles so im Einklang vonstattengeht. Der Rat für Angelegenheiten der Sorben/Wenden begrüßt natürlich den vorliegenden Antrag der Koalition und der CDU-Fraktion. Minderheitensprachen und Minderheitenkulturen benötigen einen besonderen Schutz und eine besondere Förderung, um gleichgestellt und sichtbar zu sein. Sprache, Kultur und Identität zu pflegen und zu bewahren, ist ein Prozess, der von Generation zu Generation getragen werden muss, der jedoch auch von den richtigen Rahmenbedingungen abhängig ist. Im Falle einer alteingesessenen, autochthonen Minderheit bedeutet das niemals, eine Parallelkultur zu pflegen, sondern vielmehr, dass eine Stärkung dieser – hier sorbischen/wendischen – Identität stets auch eine Stärkung und Bereicherung der regionalen Identität – in der Lausitz bzw. in Brandenburg – darstellt. (Beifall SPD und BSW) Den gesetzlichen Rahmen hierfür bilden Artikel 25 unserer Landesverfassung und das Sorben/Wenden-Gesetz. Die Einzigartigkeit der sorbisch/wendisch geprägten Region wird dem Außenstehenden zuerst über die Sprache und die Kultur erkenntlich. Der Erhalt der niedersorbischen Sprache wird maßgeblich von ihrer Vermittlung in den Schulen beeinflusst. Diese Voraussetzungen werden hier von Ihnen geschaffen, allerdings – so ehrlich muss man auch sein – findet Sorbisch/Wendisch inzwischen häufig nur noch statt, wenn die schulorganisatorischen Bedingungen es erlauben. Dass diese Bedingungen an vielen Schulen kritisch sind, wissen wir alle. Der Lehrkräftemangel betrifft alle. Fehlende Sorbisch/Wendisch-Lehrkräfte bedeuten für uns aber nicht nur Unterrichtsausfall, sondern mitunter, dass ganze Standorte mit Sorbisch/Wendisch-Angeboten wegbrechen. Bisherige Maßnahmen konnten hier nur teilweise Abhilfe schaffen, auch weil bestimmte Rahmenbedingungen der effizienten Förderung einer Minderheitensprache nicht immer zuträglich waren. Zum Wintersemester 2026/2027 eine Grundschullehrerausbildung für das Fach Sorbisch/Wendisch an der BTU Cottbus-Senftenberg zu etablieren, ist deshalb ein wichtiger und wegweisender Schritt, um den Herausforderungen wirksam zu begegnen. Mit dem jüngsten Finanzierungsabkommen für die Stiftung für das sorbische Volk von 2021 ist es uns erstmals seit 30 Jahren gelungen, Strukturen in der brandenburgischen Lausitz zu schaffen, die Schulen, Horte, Kindergärten und die Jugendarbeit vor Ort unmittelbar unterstützen. Diese Arbeit muss weitergeführt und die in Brandenburg geschaffenen Angebote müssen erhalten und ausgebaut werden. Daher ist die Fortsetzung des Finanzierungsabkommens mit all seinen tarifrechtlichen Verpflichtungen für uns nicht nur wichtig, sondern von existenzieller Bedeutung. Es ist sicherlich allen klar, dass mit dem vorliegenden Antrag nicht alle anstehenden Herausforderungen dieser Legislaturperiode gelöst werden können. Er stellt dennoch einen großen Schritt in die richtige Richtung dar, beispielsweise mit der Stärkung des Witaj-Projektes. Erlauben Sie mir noch zwei weitere Anmerkungen: Es ist lobenswert, wenn Sie heute nochmals bekräftigen, was in unserem Bundesland Verfassungsauftrag ist, nämlich, die sorbische/wendische Sprache und Kultur zu schützen und zu fördern. Mit der konkreten Aussage zum Sorbisch/Wendisch-Lehramt an der BTU Cottbus-Senftenberg setzen Sie hier ein sehr wichtiges Zeichen. Ich gehe auch davon aus, dass niemand in diesem Haus den in unserer Landesverfassung festgehaltenen Schutz unserer Tradition, unserer Kultur und unserer Bräuche infragestellt. Allerdings stehen vor allem unsere Jugendlichen – und sie sind die Hauptträger unserer Bräuche – zunehmend vor der Schwierigkeit, dass manche Bräuche nicht mehr so durchgeführt werden können, wie es Tradition ist, und vor dieser Schwierigkeit stehen sie nicht wegen mangelnden Nachwuchses. Nein, der Nachwuchs und das Interesse sind da. Die Schwierigkeiten bestehen aufgrund von in den vergangenen Jahren erlassenen Gesetzen, Verordnungen und Vorschriften, die leider dazu führen, dass manch ein Brauch nur noch schwer und in Zukunft vielleicht gar nicht mehr in seiner traditionellen Form durchgeführt werden kann. Hier benötigen wir dringend Ihre Unterstützung. Bräuche wandeln sich im Laufe der Jahre. Wenn allerdings neue oder erneuerte Vorschriften dazu beitragen, dass bestimmte Bräuche nicht mehr ausgeübt werden können und aufgrund der Rechtslage aussterben, entsteht ein gesellschaftlicher Schaden und ein Verlust von Vertrauen in Politik und Verwaltung, den niemand von uns wollen kann. (Beifall AfD, BSW und CDU) Unter anderem vor diesem Hintergrund möchten wir die Landesregierung ermutigen, Ihre Bundesratsinitiative aus der letzten Legislaturperiode erneut aufzunehmen und die Verankerung des Schutzes der vier in Deutschland angestammten, alteingesessenen Minderheiten im Grundgesetz der Bundesrepublik anzustreben. Lassen Sie unser Land auch hier Vorreiter sein. – Wutšobny źěk. Herzlichen Dank. (Beifall SPD, BSW und CDU sowie vereinzelt AfD) 2025 83
