landtag.brandenburg.de ↗

Rainer Genilke

16.07.2025 Sitzungen 8/17

Lassen Sie eine Zwischenfrage zu, Herr Minister? René Wilke (Minister des Innern und für Kommunales):* Das mache ich, ich würde meine Ausführung aber gern noch beenden, weil sie hoffentlich eine gewisse innere Logik entfaltet. Dann komme ich gern zu Ihrer Zwischenfrage. Darüber hinaus haben wir in diesem Gesetzentwurf das Thema Veteranentag. Das wurde angesprochen. Dieser Punkt wurde schon durch eine Bundesentscheidung umgesetzt, auch im Land Brandenburg. Im Hochschulbereich sieht der Gesetzentwurf, sagen wir mal, eine Endregelung für das vor, was momentan in großen Teilen sowieso schon passiert. Hochschulen kooperieren durchaus mit der Bundeswehr, auch außerhochschulische Forschungseinrichtungen tun das. Dazu gibt es verschiedene Projekte. Doch das pauschal auf diese Weise zu regeln, hat eine gewisse Bedrohlichkeit im Hinblick auf die Hochschulautonomie. Dabei fehlt auch der genaue Blick darauf, welches Profil welche Hochschule hat und wo es passt und wo es gegebenenfalls nicht passt. Zu den Besuchen an Schulen wurde hier schon viel gesagt. Es ist gelebte Praxis, dass Jugendoffiziere Schulen besuchen, allerdings immer so eingerahmt, dass verschiedene Facetten der Debatte zur Geltung kommen. Im Hinblick auf den Denkmalschutz, der ebenfalls im Gesetzentwurf Thema ist, hatten wir in den vergangenen Jahren nur ein Projekt, bei dem der Denkmalschutz berührt war. Die Denkmalschutzbehörde, die Bundeswehr und der BLB – ich habe alle drei gefragt – sagen: Das lief hervorragend. Das haben wir gut 76 Landtag hinbekommen. – Also besteht auch dort keine Regelungsnotwendigkeit. Beim Naturschutz fällt der Passus, den Sie mit dem Gesetz ändern wollen, gerade weg. Das war im Sonderausschuss Bürokratieabbau Thema – gerade erst am 27. Juni, glaube ich. Genau dieser Passus entfällt. Sie würden ihn quasi wieder hineinschreiben. Das ist also auch unnötig. Das alles führt mich zu Folgendem: Wir hadern mit dem Gesetzentwurf wegen der wohl berechtigten Anwürfe, die es da in Bayern und Hessen gibt. Wir halten ihn nicht für notwendig, weil vieles von dem, was Sie fordern, sowieso passiert – in geeigneter Art und Weise – und die Bundeswehr selbst hier eigentlich keinen Nachsteuerungsbedarf sieht. Wir sind gerade in einer Phase, wo wir eher über Entbürokratisierung reden, also nicht über ein Hinzufügen neuer Regelungsbedarfe, die gegebenenfalls redundant und unnötig sind. Auch das würde sich hier einordnen. All das soll trotzdem – das meine ich mit der Würde dieser Debatte – keinen Zweifel daran lassen, dass dieser Minimalkonsens, der schon viel wert ist, hier bestehen bleibt und dass wir in diesem Land weiterhin eng mit der Bundeswehr zusammenarbeiten werden und sich die Kameradinnen und Kameraden auf uns verlassen können – so, wie wir uns auf sie verlassen können –, unabhängig von der Debatte zu diesem konkreten Gesetzentwurf. – Damit komme ich zu Ihrer Zwischenfrage. (Beifall SPD)

Alle Reden von Rainer Genilke Protokoll ↗