Rainer Genilke
Vielen Dank. – Bevor wir in der Rednerliste fortfahren, darf ich Gäste begrüßen. Bei mir steht, dass es sich dabei um Mitglieder des Seniorenbeirates aus Kleinmachnow handeln müsste, die auf Einladung der CDU-Fraktion hier sind. Herzlich willkommen! (Allgemeiner Beifall) Und wenn wir richtig Glück haben, müssten auf der Tribüne auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Finsterwalder Bau-Union – auf Einladung von Frau Walter-Mundt –sitzen. Ist das so? – Herzlich willkommen! (Allgemeiner Beifall) Ich wünsche Ihnen eine gute Debatte. Wir fahren mit dem Redebeitrag des Abgeordneten Hohloch fort. Er spricht für die AfD-Fraktion. (Beifall AfD – Lars Hünich [AfD]: Hervorragend!) Dennis Hohloch (AfD):* Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Es soll in dieser Bundesrepublik Menschen geben, die denken, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk nicht reformierbar ist. Offensichtlich scheint die Landesregierung zu dieser Personengruppe zu gehören. Denn ansonsten erklärt sich uns nicht, meine Damen und Herren, warum Sie diesem Reformstaatsvertrag zugestimmt haben, der lediglich kosmetische Korrekturen am bisherigen System vornimmt, die grundsätzlichen Fragen aber, die sich auftun, wenn man den öffentlich-rechtlichen Rundfunk einschaltet, nicht klärt. Dementsprechend, meine Damen und Herren, ist dieser Reformstaatsvertrag nicht zustimmungsfähig, weil er eben die grundlegenden Probleme des öffentlichrechtlichen Rundfunksystems nicht anspricht und nicht behebt. (Beifall AfD) Und was sind die Probleme dieses öffentlich-rechtlichen Rundfunks? Wir führen diese Debatte ja nicht im luftleeren Raum, sondern wir führen diese Debatte seit Jahren. Gerade hier in Brandenburg und Berlin sind wir – aufgrund ganz konkreter Daten, Fakten und Dinge, die wir in den letzten Jahren erleben mussten – leidgeplagt mit dem RBB. Wir führen diese Diskussion vor dem Hintergrund, dass Journalisten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks eigene Mitarbeiter interviewen, ohne das zu kennzeichnen. Wir führen diese Diskussion vor dem Hintergrund von Interviews des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, die mit Parteifunktionären durchgeführt werden, deren Parteimitgliedschaft nicht gekennzeichnet wird. Wir führen diese Diskussion vor dem Hintergrund eines Jan Böhmermann, der die Rundfunkbeiträge nutzt, um seine Jagd auf Andersdenkende fortzuführen. Wir führen diese Diskussion vor dem Hintergrund des Jugendprogrammes Funk, in dem unseren Kindern erklärt wird, wie man Handmuschis baut, wie man Dildos reinigt und wie man sich mit langen Fingernägeln den Po abwischt, meine Damen und Herren – alles finanziert von unseren Rundfunkbeiträgen. Wir führen diese Diskussion auch vor dem Hintergrund der damaligen sogenannten Coronapandemie sowie der Flüchtlingskrise, bei denen der öffentlich-rechtliche Rundfunk komplett versagt und sich als Presseorgan der Regierung dargestellt hat, meine Damen und Herren. (Beifall AfD) Bei der Migrationskrise und im Ukrainekrieg ging es dann nahtlos weiter. Kritiker wurden zu Leugnern, Impfverweigerern, Menschenfeinden, Rechtsextremisten und Putinverstehern – man durfte keinen russischen Zupfkuchen mehr essen, und selbstverständlich war im öffentlich-rechtlichen Rundfunk auch die Hatz auf Menschen eröffnet, die sich irgendwo einmal positiv zu Russland geäußert haben oder in München als russischer Dirigent tätig waren. Es geht um exorbitante Gehälter, die teilweise über dem Gehalt des Bundespräsidenten liegen; und keine drei Jahre nach dem RBB-Skandal erhält ein Herr Parycek als Manager ein Gehalt von 167 000 Euro für eine Dreitagewoche. Das ist, auf fünf Tage hochgerechnet, wesentlich mehr als das Gehalt der Intendantin des RBB, die vorher Regierungssprecherin war – so viel zum freien Rundfunk, meine Damen und Herren. (Lars Hünich [AfD]: Nee! Ist ja ein Ding!) Und wir sollten auch nicht vergessen, dass wir im Zusammenhang mit dem RBB gerade über die Gelbhaar-Affäre sprechen, in der der öffentlich-rechtliche Rundfunk offensichtlich eine erhebliche Summe an Schadensersatz zahlen musste, die der öffentlich-rechtliche Rundfunk aber nicht öffentlich kommuniziert, weil man sich eben auf Stillschweigen geeinigt hat. Auch der Rundfunkrat wird nicht darüber aufgeklärt, stattdessen lässt man ihn im Dunkeln tappen – auch das alles selbstverständlich auf Kosten unserer Rundfunkbeiträge, meine Damen und Herren. Währenddessen sagen 84 % der Deutschen – genauso wie die abgabe in Höhe von 18,36 Euro ablehnen. Nun kommen Sie ins Spiel: Drei Staatsverträge, unter anderem den Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag, wollen Sie neu auflegen, wobei Sie – um künftig gar nicht mehr über dieses lästige Thema diskutieren zu müssen – wieder einmal beweisen, wie pfiffig Sie sind. Sie wollen auf dem Wege eines neuen Rundfunkstaatsvertrages nämlich dafür sorgen, dass einzelne Bundesländer einer Erhöhung nicht mehr so einfach widersprechen können. Wie machen Sie das? Auf folgende Weise: Wenn die Empfehlung der Kommission zur Erhebung der Rundfunkbeiträge – das sind 16 Personen, die von den Landesregierungen entsandt werden; es ist immer interessant, sich anzugucken, was für Leute das sind: Es sind zum Teil auch alte Staatssekretäre mit Parteibuch, die schlussendlich darüber entscheiden, ob der Rundfunkbeitrag steigt oder nicht – unterhalb der Teuerungsrate von 2 % liegt, braucht man mittlerweile drei Bundesländer, um dieser Erhöhung zu widersprechen. Bis 3,5 % braucht man zwei Bundesländer, und erst ab einer exorbitanten Erhöhung von 5 % und mehr bedarf es des Widerspruchs nur eines Bundeslandes, meine Damen und Herren – und das machen Sie nur aus einem Grund: Weil Sie Angst haben, dass die AfD in den nächsten Jahren in einigen Bundesländern dieser Bundesrepublik regieren wird, (Beifall AfD) und weil Sie wissen, dass die AfD – egal, wo sie regieren wird – niemals wieder einer Erhöhung des Zwangsbeitrages zustimmen wird. Dass wir dort keine Debatte führen sollen, passt natürlich auch in das „liberale“ Demokratieverständnis, das Sie haben. Andere Meinungen sind ja nicht erwünscht. Aber, meine Damen und Herren, es gibt ja Alternativen: Wir haben Ihnen diese Alternativen heute vorgelegt. Wir haben Ihnen zwei Entschließungsanträge und einen umfassenden Änderungsantrag vorgelegt, der Ihnen die Möglichkeit gibt, die Probleme des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wirklich anzugehen: Dazu zählt zum Teil die einseitige Berichterstattung, die von vielen Menschen draußen kritisiert wird. Dazu zählt die Zwangsabgabe, die man für ein Programm zahlen muss, das man teilweise nicht gucken will oder das sich gegen einen selbst richtet, wenn man eine andere politische Auffassung als der Mainstream hat. Dazu zählen die exorbitanten Gehälter, und dazu zählen die Doppelstrukturen. Ich möchte ganz kurz auf einige Sachen eingehen. Wenn Sie unserem Entschließungsantrag zum Reformstaatsvertrag zustimmen, dann stimmen Sie einem neuen öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu, in dem es kein Zweites Fernsehen mehr geben wird. Das können wir einsparen. Man sieht mit dem Zweiten eben nicht besser. Wir wollen eine Vergütung nach Tarifvertrag und keine außertariflichen Beschäftigten mit exorbitanten Gehältern mehr. Es handelt sich beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk eben nicht um Unternehmen, sondern um Anstalten des öffentlichen Rechts – und genauso muss man sie auch behandeln. (Beifall AfD) Es geht um die Abschaffung des Systems der sogenannten festen Freien, das sich für eine Anstalt des öffentlichen Rechts eigentlich nicht ziemt. Es kann nicht sein, dass hier – in einer öffentlich-rechtlichen Anstalt – so eine Zwei-Klassen-Arbeitnehmerschaft geduldet wird, damit man Kosten sparen kann. Es geht 2025 63 um die Neustrukturierung der Rundfunkräte. Wir wollen nicht mehr, dass diese von sogenannten gesellschaftlichen Gruppierungen entsandt werden – und schon gar nicht von Parlamenten oder Personen mit Parteizugehörigkeit. Wir möchten keine Parteifunktionäre in den Kontrollgremien des öffentlich-rechtlichen Rundfunks mehr haben. Dazu kommt die Direktwahl der Rundfunkräte, damit derjenige, der zahlt, auch tatsächlich Kontrolle über dieses Programm ausüben kann. Damit in Verbindung steht eine verbindliche Regelung für journalistische Objektivität, die heutzutage notwendiger denn je ist. Es gibt ja auch einige andere Umfragen zu diesem Thema, die eindeutig sagen, dass das Problem der Masse der Menschen mit der Zwangsabgabe nicht die Zwangsabgabe selbst ist. Nach einer repräsentativen Umfrage sagen über 80 %, dass sie eine Zwangsabgabe zahlen würden, wenn sie – erstens – nicht über fünf Euro im Monat läge und wenn das Programm – zweitens –wirklich die Vielfalt der Meinungen abbilden würde, meine Damen und Herren. Das muss der öffentlich-rechtliche Rundfunk eben leisten. (Beifall AfD) Wir brauchen ein Verbot von Mitgliedschaften in kooperationsbasierten Informationsnetzwerken und ein Verbot von sogenannten Faktencheckern, die nur zur Legitimierung von falschen Meinungen dienen. Ich komme zum Schluss. Zum zweiten Entschließungsantrag möchte ich Ihnen nur sagen: Wir möchten raus aus der Zwangsfinanzierung. Wir beauftragen die Landesregierung, einen Bericht vorzulegen, welche Möglichkeiten dafür existieren. Der Parlamentarische Beratungsdienst hat dazu ja schon Vorarbeit geleistet. Wir möchten außerdem vor allem, dass – als Zwischenschritt – in einem neuen Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag festgehalten wird, dass in der Kommission zur Erhebung der Rundfunkbeiträge keine Parteifunktionäre mehr sitzen dürfen. – Vielen Dank. (Beifall AfD)
