Kathrin Schneider
Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat die Aufgabe, die Grundversorgung der Bürgerinnen und Bürger mit Bildung, Informationen und Unterhaltung sicherzustellen. 2025 61 Er ist als wichtige Säule unserer Demokratie von der Verfassung geschützt. Seine Organisation ist staatsfern. (Lachen bei der AfD) Der öffentlich-rechtliche Rundfunk muss sich in diesem Rahmen natürlich auch mit gesellschaftlichen Veränderungen auseinandersetzen und reformfähig sein. Die heute vorgelegten drei Staatsverträge haben zum Ziel, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk an aktuelle Herausforderungen anzupassen und zukunftsfest aufzustellen. Der erste dieser Staatsverträge ist der Sechste Staatsvertrag zur Änderung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages. Mit ihm wollen wir einen modernen Schutz für Kinder und Jugendliche in der digitalen Welt schaffen. Die Reform zielt darauf ab, unzulässige Inhalte wie Pornografie, Gewalt und Hass noch wirksamer abzuwehren. Dazu gehört unter anderem die Einführung einer Alterskontrolle für digitale Endgeräte. Eltern können so passwortgeschützt und zentral für alle Apps und Inhalte eine entsprechende Alterskontrolle einstellen. Die Landesmedienanstalten erhalten darüber hinaus zusätzliche Werkzeuge zur Bekämpfung illegaler Inhalte an die Hand. Nicht zuletzt werden auch Anpassungen an Regelungen des Bundes und der EU vorgenommen. Der Siebte Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge befasst sich mit umfangreichen Umstrukturierungen. Er zielt darauf ab, sowohl den Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu fokussieren als auch Einsparungen zu erreichen. Er ist deswegen der Reformstaatsvertrag. Der Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wird qualitativ gestärkt und quantitativ begrenzt. Es geht darum, Doppelstrukturen abzubauen, eine bessere Vernetzung der unterschiedlichen Anstalten zu organisieren und damit gerade digitale Angebote besser zu vernetzen. Hörfunk- und Spartenprogramme werden reduziert und die Ausgaben für Sportrechte gedeckelt. Darüber hinaus wird mit diesem Staatsvertrag geregelt, dass Verantwortlichkeitsstrukturen noch klarer festgelegt, Regelungen zu außertariflichen Vergütungen eingeführt und kollegiale Leitungsstrukturen etabliert werden. Das Letztgenannte ist Ihnen möglicherweise noch aus den Verhandlungen zum RBB-Staatsvertrag Berlin-Brandenburg im Ohr bzw. bekannt. Die Regelungen, die Brandenburg und Berlin darin verabredet haben, sind inzwischen zum bundesweiten Standard geworden. Im Achten Staatsvertrag zur Änderung der medienrechtlichen Staatsverträge geht es um das Verfahren zur Festsetzung des Rundfunkbeitrages, also das Verfahren zur Finanzierung. Ihnen ist bekannt, dass die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs – mit der schönen Abkürzung „KEF“ – zum 01.01.2025 eine Beitragserhöhung um 58 Cent empfohlen hatte. Die Länder sind dieser Empfehlung nicht gefolgt. Sie haben vereinbart, dass der Rundfunkbeitrag in den Jahren 2025 und 2026 zunächst nicht erhöht werden, sondern stabil bleiben sein soll, aber – mit dem vorher genannten Siebten Medienstaatsvertrag – Reformen auf den Weg gebracht werden sollen. Diese Reformen sollen für eine größere Effizienz sorgen und demzufolge bewirken, dass die Beitragserhöhung nicht notwendig wird. In Zukunft soll die Festlegung des Rundfunkbeitrages nach einem anderen Verfahren erfolgen. Das Zustimmungsverfahren wird durch ein Widerspruchsmodell ersetzt. Es geht darum, dass zukünftig bei geringen Schwankungen des Beitrags aufwendige Staatsvertragsverfahren entfallen sollen und das aktuelle Verfahren nur bei höheren Beträgen zum Tragen kommt. In jedem Fall aber bleiben die Landesregierungen und auch die Landtage die Herren des Verfahrens, da über eine Quotenregelung in diesem 62 Landtag Widerspruchsverfahren gesichert ist, dass bei Widerspruch einzelner Länder das ursprüngliche Verfahren wieder zum Tragen kommen kann. Wir haben an die Rundfunkanstalten schon die Erwartung ausgesprochen, dass die zu erwartenden Einsparungen bei der Anmeldung des Finanzbedarfs ab 2027 Berücksichtigung finden und damit auch die Medienanstalten zu einer Beitragsstabilität beitragen. Sehr verehrte Damen und Herren, Sie wissen – das ist kein Geheimnis –, dass es zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gerade einen am Bundesverfassungsgericht anhängigen Rechtsstreit gibt. Die Anstalten haben geklagt, dass die Länder die Empfehlung der KEF nicht umgesetzt haben. Deswegen ist der Achte Medienstaatsvertrag auch noch nicht von allen Ländern unterzeichnet. Das muss vor der abschließenden Befassung hier im Landtag natürlich gesichert sein. Ich bin dennoch dankbar, dass das Gesamtpaket hier zur 1. Lesung kommt und damit alle Optionen für den Finanzierungsstaatsvertrag offengehalten werden. Heute ist vom Präsidium die Überweisung an den Hauptausschuss beantragt. Dieser hat bereits einen Vorratsbeschluss zur Anhörung geplant. Nichtsdestoweniger werbe ich an dieser Stelle schon für die umfassenden Neuerungen und Verbesserungen, die jetzt, nach langen und intensiven Verhandlungen zwischen den 16 Bundesländern, mit diesem Staatsvertragspaket vorgelegt werden, und bitte um Zustimmung zu den Gesetzentwürfen. – Vielen Dank. (Beifall SPD und BSW sowie vereinzelt CDU)
